28. Dezember letzten Jahres: Der 18-jährige FH-Student des Wirtschaftsingenieurwesens ist auf der Rückfahrt von Tschechien ins Schweinfurter Land. Bei Fichtelberg unweit des Ochsenkopfes wird er auf einem Parkplatz an der B 303 kontrolliert, und die Polizisten werden fündig. Zigaretten und Tabak hatte er sich beim östlichen Nachbarn günstig besorgt, aber in den erlaubten Mengen.
60 Böller und ein „Dum Bum“
Dann aber hat der junge Mann für Silvester noch Kracher und Feuerwerkskörper eingekauft, mit denen in Deutschland keineswegs jeder an Silvester und Neujahr hantieren darf, im Gegenteil: Die 60 Böller und ein „Dum Bum“ (Feuerwerkskörper) der Kategorie 3 sind mit so viel Sprengstoff gefüllt, dass nur Personen mit entsprechender Erlaubnis diese besitzen, transportieren und anwenden dürfen – ausschließlich ausgebildete Pyrotechniker.
Extrem laute Kracher - sehr greller Blitz
Der Student hatte diese Erlaubnis nicht, was ihm eine Anklage nach dem Sprengstoffgesetz einbringt: „Vorsätzlicher Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen“. Vor dem Amtsrichter räumt er am Dienstag ein, er habe gewusst, dass diese Böller für ihn eigentlich tabu sind. Das hat ihn damals aber nicht angehalten, sich so genannte Polen-Böller zu besorgen. Diese beinhalten mehr Sprengstoff als in Deutschland erlaubt ist, zeichnen sich durch extrem lauten Knall aus (über 120 Dezibel) und sehr grellen Blitz.
Nach 15 Minuten 15 Arbeitsstunden
Bisher hat sich der Student nicht zuschulden kommen lassen und ist geständig. Der Richter ordnet die Tat als jugendtypisch ein und belässt es nach etwa 15-minütiger Verhandlung bei 15 Arbeitsstunden.