Die Pläne für ein an einem festen Standort platziertes Mobilheim auf einem Grundstück in der Hermann-Löns-Straße in Gerolzhofen bereitet dem Stadtrat auch im zweiten Anlauf weiter Bauchweh. Das liegt in erster Linie daran, dass für diesen Bereich im alten Siedlungsgebiet der Stadt kein Bebauungsplan existiert.
Gäbe es einen solchen, könnte der Stadtrat Bauherren bestimmte Vorgaben machen, was und wie sie bauen können. Im aktuellen Fall ist es nun so, dass das Landratsamt Schweinfurt als Baugenehmigungsbehörde über den Antrag zu entscheiden und dabei nur zu kontrollieren hat, ob allgemein gültige Baugesetze eingehalten werden.
Vergangene Woche hatte der Stadtrat das Thema noch vertagt, weil ihm in der Diskussion, ob Mobilheime zum dauerhaften Wohnen begrüßenswert sind, manche Informationen gefehlt haben. Immerhin handelt es sich dabei um einen Präzedenzfall in Gerolzhofen. Am Montag, zur letzten Stadtratssitzung in diesem Jahr, war Stadtbaumeisterin Maria Hoffmann anwesend und hatte alle fehlenden Angaben zu dem Vorhaben parat. Wer dort wohnen soll, wusste aber auch sie nicht, erfuhr Norbert Finster (SPD).
Wegen der Größe des Mobilheims muss ein Bauantrag gestellt werden
Eingangs stellte Hoffmann klar, dass für das Mobilheim, das etwa zwölf Meter lang, 3,75 Meter breit und gut drei Meter hoch ist, durchaus ein Bauantrag eingereicht werden muss. Denn das umbaute Volumen des Mobilheims, das einem zu groß geratenen Wohnwagen mit zwei Rädern gleicht, überschreitet deutlich 75 Kubikmeter und ist damit nicht verfahrensfrei zu platzieren. Deshalb hat sich auch der Stadtrat damit zu befassen.
Die Krux aus Sicht der Stadtrats ist allerdings, dass das Gremium zum Bauantrag zwar gehört wird, letztlich jedoch die Kreisbehörde darüber entscheidet. Und auch wenn der Stadtrat das Vorhaben ablehnt, so hat das nicht mehr als eine Signalwirkung. Denn solange der Bauherr alle geltenden Vorgaben einhält, kommt das Landratsamt nicht umhin, das Mobilheim am vorgesehenen Standort zu genehmigen – eben auch deshalb, weil es dort keinen Bebauungsplan gibt, über den die Stadt ihre Vorstellungen rechtswirksam in ein Baugenehmigungsverfahren einbringen könnte.
Reichen "hauchdünne Wände" als Isolierung?
Die am Montag von Stadtratsmitgliedern geäußerten Bedenken glichen weitgehend den bereits in der Woche zuvor erhobenen Einwänden gegen das Mobilheim. Insbesondere ging es dabei um die fragwürdige Einhaltung von Energiestandards, weil das Mobilheim Arnulf Koch (CSU) zufolge laut der vorliegenden Skizze "nur hauchdünne Wände" hat und "energetisch nicht gut aussieht", wie Günter Iff (Freie Wähler) feststellte.
Der Stadtrat kann zwar – wie später im Beschluss auch geschehen – dem Bauherren vorschreiben, einen bestimmten Energiestandard einzuhalten. Doch letztlich ist es laut Stadtbaumeisterin in diesem Fall alleinige Sache des Bauherren, wie er mit dem Energieverbrauch umgeht. Die Vorgaben des Stadtrats muss er nicht beachten.
Gesetzliche Mindestanforderungen gelten trotzdem
Das heißt allerdings noch lange nicht, dass in solchen Fällen Bauten entstehen dürfen, die keinerlei Energiestandards erfüllen. Doch dies scheint beim konkreten Vorhaben auch nicht der Fall zu sein: Das geplante Mobilheim erfülle einen gewissen Standard, so Stadtbaumeisterin Hoffmann. Grundsätzlich gelten immer die bundesweit gültigen gesetzlichen Mindestanforderungen gemäß der Energieeinsparverordnung, sagte Thomas Vizl (Geo-net). Und deren Einhaltung würden durch die Baubehörden auch geprüft, ergänzte Johannes Roth (Freie Wähler).
In die Zukunft gerichtet erklärte Burkhard Wächter (CSU), dass die Stadt trotz des personell überlasteten Bauamts nicht umhin käme, für alle Bereiche im Stadtgebiet, für die es keine Bebauungspläne gibt, solche zu erstellen. Dies würde Situationen wie diese vermeiden.
In der Abstimmung genehmigte der Stadtrat trotz aller erhobenen Bedenken den Bauantrag mit einer Gegenstimme, die von Roth kam.