
Im Prozess um die mutmaßliche Tötung eines Neugeborenen in Schweinfurt werden am Donnerstag die Plädoyers vor dem Landgericht Schweinfurt erwartet. Möglicherweise soll auch das Urteil verkündet werden, sagte ein Gerichtssprecher.
Die Staatsanwaltschaft wirft einer 27-Jährigen Mord vor. Die Frau habe die "bis zuletzt abgelehnte Schwangerschaft" ihrem Umfeld, auch dem Kindsvater, "nach Kräften" verheimlicht und auf einen Abort oder eine Totgeburt gehofft.
Neugeborenes nach der Geburt nicht versorgt
Im August 2020 gebar sie in ihrer Wohnung in Schweinfurt heimlich einen Jungen und versorgte das Baby nach der Geburt nicht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es entweder erstickte, an Unterkühlung oder an einer Kombination aus beidem starb.
Die Angeklagte gab über ihren Anwalt vor Gericht an, dass sie bis zur Geburt den Gedanken an eine mögliche Schwangerschaft verdrängt hatte. Den Tod des Kindes bedauere sie zutiefst. Der Vater hatte das Baby leblos unter Kleidung und Handtüchern entdeckt.
Staatsanwaltschaft fordert siebeneinhalb Jahre Haft
Im Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft siebeneinhalb Jahre Haft wegen Totschlags. Zunächst hatte sie der Frau Mord vorgeworfen. Die Verteidigung plädierte für Totschlag durch Unterlassen und eine Strafe, die die Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung erlaubt.
Laut Oberstaatsanwalt hatte die 27-jährige Deutsche nicht nur ihr eigenes Kind getötet, sondern auch das ihres Lebensgefährten, der nichts von der Schwangerschaft gewusst hatte. Der Vater fand den leblosen Körper seines Kindes kurz nach der heimlichen Geburt im Badezimmer unter feuchter Kleidung.
Lebensgefährte steht weiter zu der 27-Jährigen
Staatsanwaltschaft und Verteidigung zufolge hatte die Frau keine Befürchtung haben müssen, dass der Lebensgefährte das Kind abgelehnt hätte. "Er steht sogar jetzt noch zu ihr, obwohl sie sein Kind umgebracht hat", sagte der Oberstaatsanwalt. Vielmehr sei die Ergotherapeutin, die bereits während ihrer Schulzeit einen Sohn zur Welt gebracht hatte, nicht bereit gewesen, wirtschaftliche und persönliche Einschränkungen durch ein weiteres Kind in Kauf zu nehmen.
Die 27-Jährige entschuldigte sich beim Schlusswort insbesondere bei ihrem Lebensgefährten. Sie bereue die Tat zutiefst.