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Gerolzhofen
Photovoltaik: Denkmalschutz versus Umweltschutz
Bei historischen Gebäuden, die stadtbildprägend sind, wird der Denkmalschutz von den Genehmigungsbehörden oft höher eingestuft als der Umweltaspekt.
Auf immer mehr Hausdächern finden sich Photovoltaik-Anlagen. In der Altstadt gibt es allerdings optische Konflikte mit dem Denkmalschutz.
Foto: Patrick Pleul, dpa | Auf immer mehr Hausdächern finden sich Photovoltaik-Anlagen. In der Altstadt gibt es allerdings optische Konflikte mit dem Denkmalschutz.
Klaus Vogt
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:09 Uhr

Ihm sei zugetragen worden, sagte Thomas Vizl (Geo-net) während der Stadtratssitzung am Montagabend, dass es für Hauseigentümer in der Gerolzhöfer Altstadt schwierig sei, am Landratsamt Schweinfurt Genehmigungen für Photovoltaikanlagen auf Dächern zu bekommen. Dies gelte offenbar auch für Flächen, die von außen nicht einsehbar seien.

Die Stadtverwaltung solle deshalb prüfen, ob und wie man dies erleichtern könne. Denn möglicherweise sei der Grund für die erfolgten Ablehnungen in den städtischen Gestaltungsleitlinien zu suchen. Gegebenenfalls müsse man diese Richtlinien dann den Bedürfnissen der heutigen Zeit mit ihren Umweltzielen anpassen, schlug Vizl vor.

Denkmalschutz höher eingestuft

Verwaltungsleiter Johannes Lang sagte, der Grund für nicht genehmigte Photovoltaik-Anlagen liege nicht in den städtischen Gestaltungsrichtlinien, sondern beim Denkmalschutz. Gerade bei historischen Gebäuden in der Altstadt, die stadtbildprägend seien, werde von den Genehmigungsbehörden der Denkmalschutz höher eingestuft als der Umweltaspekt durch eine Photovoltaikanlage.

Bürgermeister Thorsten Wozniak ergänzte, er stehe wegen diesen Themas bereits im engen Austausch mit der Schwebheimer Bundestagsabgeordneten Anja Weisgerber (CSU). Die Abgeordnete habe sich erst dieser Tage in Geschäften in der Gerolzhöfer Innenstadt unter anderem über diese Problematik informiert.

Schwarzbauten werden geduldet

Nach Einschätzung des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege in München ist Gerolzhofens Altstadt-Ensemble aus städtebaulicher und kunsthistorischer Sicht von überregionaler Bedeutung. In der Innenstadt sind gut 150 Baudenkmäler zu finden. Die Errichtung von Photovoltaikanlagen bedarf innerhalb von geschützten Ensembles und im Nahbereich von einzelnen Baudenkmälern grundsätzlich einer Erlaubnis nach Artikel 6 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. Darüber entscheidet die Untere Denkmalschutzbehörde, also das Landratsamt Schweinfurt.

Das Spannungsfeld zwischen der Bewahrung des mittelalterlichen Stadtbilds auf der einen Seite und der verständlichen Suche nach klimaneutralen Energiequellen wie der Photovoltaik auf der anderen Seite ist nicht neu. In der Vergangenheit gab es in der Gerolzhöfer Altstadt bereits mehrere Fälle, wo Eigentümer trotz eines ausdrücklichen Vetos der Denkmalschutzbehörde denooch Photovoltaik-Module auf Haus- und Scheunendächer montieren ließen. Die städtische Bauverwaltung duldet bis heute diese illegalen Schwarzbauten.

 
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