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Schweinfurt
Ordnungsreferent zu Schüssen auf Tauben: "Verantwortungslos"
Jan von Lackum, bei der Stadt Schweinfurt zuständig für das Referat öffentliche Ordnung, äußert sich klar zu dem Vorfall in der Langen Zehntstraße. Wie stuft er ihn ein?
Am Dienstagabend haben Mitglieder der Stadttaubenhilfe White Angels noch einmal an dem Ort in der Langen Zehnstraße vorbeigeschaut, an dem sie die beiden angeschossenen Jungtauben gefunden hatten. Diesmal fanden sie sechs Tauben, die sich teilweise in Netzen verfangen hatten.
Foto: White Angels | Am Dienstagabend haben Mitglieder der Stadttaubenhilfe White Angels noch einmal an dem Ort in der Langen Zehnstraße vorbeigeschaut, an dem sie die beiden angeschossenen Jungtauben gefunden hatten.
Katja Beringer
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:56 Uhr

Auf Anfrage nimmt der Ordnungsreferent der Stadt Schweinfurt, Jan von Lackum, Stellung zu dem Vorfall in der Langen Zehntstraße. Offensichtlich hatte ein Unbekannter mitten in der Stadt mindestens zwei Tauben angeschossen; ob es noch mehr waren, ist derzeit offen. Die Stadttaubenhilfe White Angels hat an diesem Mittwoch Anzeige bei der Polizei erstattet. Die ist für diesen Fall auch zuständig, so der Leiter des Referats für öffentliche Ordnung, in seinem Statement. Denn: Wer auch immer auf die Tiere geschossen hat, beging eine Straftat. "Das Verletzten von Wirbeltieren (hier durch ein Luftgewehr) stellt sogar eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes dar. Aufgrund dessen sind zunächst Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig, das Vorliegen einer Straftat zu verfolgen", so von Lackum.

Sollte der Schütze im Besitz erlaubnispflichtiger Waffen sein, komme aufgrund des Verstoßes noch der Entzug der Waffenbesitzkarte in Betracht. Dies müsse im Einzelfall geprüft werden, schreibt der Ordnungsreferent in einer Stellungnahme. Und: "In jedem Fall ist das Schießen in der Öffentlichkeit verantwortungslos; das gilt umso mehr, wenn offensichtlich bewusst Tiere verletzt oder getötet werden sollen."

Welche Regeln gelten eigentlich für ein Luftgewehr?

Generell kann jeder ein Luftgewehr kaufen, sagt von Lackum. Eine eigene Erlaubnis dafür braucht es nicht, sofern der Käufer volljährig sei und "die erzeugte Bewegungsenergie des Geschosses eine bestimmte Grenze (7,5 Joule) nicht überschreitet". Soweit so gut, jetzt kommt aber der Knackpunkt. Um ein Luftgewehr benutzen zu dürfen, bedarf es laut Ordnungsreferent jedoch einer regelmäßigen "Schießerlaubnis". Auch in der Öffentlichkeit dürfe ein Luftgewehr nicht ohne Erlaubnis geführt werden, wie es im Gesetzestext heißt. Und: "Wer ohne eine Schießerlaubnis ein Luftgewehr benutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 53 Abs. 1 Nr. 3 OWiG)."

Tierschützer schauten wieder in der Langen Zehntstraße vorbei – und retteten weitere sechs Tauben

Was in diesem Fall zutrifft, ob der Schütze eine Erlaubnis hat oder nicht, ist aktuell noch völlig unklar. Denn um das bewerten zu können, müsste man ihn erst einmal finden. Eine Anzeige hat Jasmin Poyotte von den White Angels wie gesagt bei der Polizei gestellt. Am Dienstagabend hatten Tierschützer noch einmal an dem Ort in der Langen Zehntstraße vorbeigeschaut, an dem sie die beiden angeschossenen Jungtauben und – vor einigen Wochen – elf tote Tier gefunden hatten. Diesmal waren es sechs Tauben. Zum Teil hatten sich die Tiere in den Netzen, die vor Tauben schützen sollen, verfangen. Eine Taube konnten die Tierschützer gleich wieder frei lassen; die restlichen fünf werden von Helfern aufgepäppelt. Außerdem, so heißt es in dem Facebook-Beitrag der White Angels, hätten die Tierschützer den abgetrennten Kopf einer Taube gefunden.

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