Wie geht's weiter nach den Bürgerentscheiden am Sonntag? Bekanntlich hatten bei der Abstimmung für den Bürgerpark mit Landesgartenschau 5565 Bürger gegen das Ratsbegehren und nur 4366 dafür gestimmt. Auch die Bürgerinitiative pro klimaschützenden und kostengünstigen Stadtwald von Ulrike Schneider und Annelie Maidhof ist gescheitert: 5254 Bürger lehnten das Ansinnen ab, auf zehn Hektar Fläche in den Ledward-Kasernen und am Kessler Field einen Wald zu pflanzen, 4417 waren dafür.
Die Rechtslage ist eindeutig: Beide Bürgerbegehren erfüllten das notwendige gesetzliche Quorum von 15 Prozent der Wahlberechtigten nicht. Deshalb sind sie ungültig. Deshalb gilt der Stadtratsbeschluss aus dem Herbst 2018, wonach eine Landesgartenschaun 2026 mit Bürgerpark auf einer rund 13 Hektar großen Fläche im nordwestlichen Teil der Ledward-Kasernen und dem südlichen Teil des Kessler Fields durchgeführt werden soll.
Im Hauptausschuss fragte SPD-Fraktionschef Ralf Hofmann, ob die Verwaltung eine öffentliche Analyse des Wahlergebnisses plane, womöglich bei der nächsten Stadtratssitzung. Die Meinungsbildung innerhalb der Parteien läuft hinter den Kulissen auf Hochtouren. Oberbürgermeister Sebastian Remelé erklärte, er wundere sich ein wenig über die Nachfrage. "Die Rechtslage ist klar. Ich sehe mich daran gebunden."
Der Faktencheck vor den Bürgerentscheiden: Stadtwald oder Bürgerpark mit LGS
Da die Anfrage unter dem Tagesordnungspunkt Informationen der Verwaltung gestellt wurde, war eine weitere Diskussion nicht möglich. Ralf Hofmann verzichtete auf eine weitere Kommentierung. Offen bleibt, ob die Ergebnisse der Bürgerentscheide am 29. Januar im Stadtrat noch einmal öffentlich besprochen werden.
Wie kamen die ungültigen Stimmen zustande?
Das Resultat der Bürgerentscheide hinterließ viele Stadträte ratlos und mit einem mulmigen Gefühl im Magen. Wie soll man mit dem Ergebnis umgehen, zumal es mit 1141 und 1401 bei den Bürgerentscheiden eine erstaunlich hohe Zahl an ungültigen Stimmen gab. Eine genaue Analyse, woran das lag, gibt es noch nicht, der Wahlausschuss mit Wahlleiter Oberbürgermeister Sebastian Remelé stellte Dienstag Nachmittag das endgültige Ergebnis fest. Laut Ordnungsreferent Jan von Lackum gab es aber große Unterschiede bei der Menge der ungültigen Stimmen, je nachdem, ob an der Urne oder per Briefwahl abgestimmt wurde.
Beim Bürgerentscheid für Bürgerpark mit Landesgartenschau waren 11,02 Prozent der Stimmen bei der Urnenwahl ungültig und 8,43 Prozent bei der Briefwahl, insgesamt 10,31 Prozent. Beim Stadtwald-Bürgerentscheid waren es 13,96 Prozent ungültige Stimmzettel in der Wahlurne und 9,19 Prozent bei den Briefwählern, insgesamt 12,66 Prozent. Bei der letzten Kommunalwahl 2014, der bekanntlich ein komplizierter Stimmzettel zu Grunde liegt, gab es 2,7 Prozent ungültiger Stimmen.
Kommentar: Eine LGS in Schweinfurt wäre das falsche Signal
Der Ordnungsreferent weist auch darauf hin, dass die Werte ungültiger Stimmen bei der Stichfrage noch höher sind als bei den Bürgerentscheiden. Da seien im Wahllokal 22,02 Prozent der Stimmen ungültig gewesen, bei der Briefwahl 17,62 Prozent, insgesamt 20,82 Prozent. Von Lackum: "Die Zahl der ungültigen Stimmen mit jeweils über zehn Prozent ist insgesamt relativ hoch. Bei der Stichfrage mit knapp 21 Prozent ist das Verhältnis noch auffälliger."
Was sind die Ursachen? Die Schweinfurter SPD hatte im Vorfeld dazu aufgefordert, zwei Mal mit Nein zu stimmen und die Stichfrage durchzustreichen. Das wäre zumindest ein Erklärungsansatz, denn eine durchgestrichene Frage macht den Stimmzettel ungültig. Es erklärt aber nicht die hohe Zahl der ungültigen Stimmen bei den Bürgerentscheiden. Jan von Lackum erklärt, man habe festgestellt, dass die Ungültigkeit "bei den Bürgerentscheiden 1 und 2 meist durch unterbliebene Kennzeichnung" hervorgerufen wurde. In gut drei Prozent der Fälle habe der Wahlausschuss einen so genannten Beschluss fällen müssen, sprich darüber entscheiden müssen, ob der Wählerwille erkennbar ist oder nicht. Bei einem leer abgegebenen Stimmzettel ist das nicht nötig. Bei der Stichfrage sei die Zahl der Beschlüsse (gut 17 Prozent) deutlich höher gewesen, in der Regel sei die Frage durchgestrichen gewesen, so von Lackum. Es habe aber auch sehr starke Schwankungen zwischen den Abstimmungsbezirken gegeben.
Wenn die Bürger eine ganz andere Lösung für diese Fläche gewollt hätten, hätte irgendjemand das in die Hand nehmen müssen - und einen dritten Bürgerentscheid für eine Wohnbebauung dieses Geländes - oder wofür auch immer - initiieren müssen!
So ging es nach dem Motto: Ich steh in einer Bäckerei, die Verkäuferin fragt mich: was möchten Sie gerne, Brot oder Brötchen - und ich antworte "Torte" - das war weder gefragt noch war es im Angebot!
Wenn mir das Angebot nicht gefällt, gehe ich entweder gar nicht hin - gebe einen leeren Stimmzettel ab - oder kreuze einfach zweimal NEIN an - und lasse die Stichfrage aus. Das war das, wozu die Wähler befragt wurden - und nicht: Was hätten Sie denn gerne!
(was ich grundsätzlich noch anzweifeln möchte, dass ein Stadtwald kostengünstiger geworden wäre - Bäume in einer Größe, dass man von Wald sprechen kann, sind teuer!)
Das zweimal NEIN bei offen gelassener Stichfrage war eben vielen nicht klar. Sogar Profis wussten es nicht(!) wie SPD und SW1.News, die beide für diesen Fall rieten, die Stichfrage durchzustreichen, was zu vielen ungültigen Stimmen führte.
Leer abgegebene Stimmzettel machen, wie oben steht, Stimmzettel ungültig, sofern ich das jetzt(!) richtig verstanden habe.
Spätestens nach der unbeabsichtigten Falschinfo von SPD und SW1.News für Durchstreichen der Stichfrage hätte der Wahlausschuss darauf hinweisen müssen, dass dadurch Ungültigkeit entsteht.
Deshalb zwei öffentliche Fragen an den Wahlausschuss:
Frage 1: Warum wurde nicht gesagt, dass dadurch Ungültigkeit entsteht?
Frage 2: Warum wurde dem Wähler nicht klar gesagt, dass wenn er LGS & Stadtwald in keinem Fall will, er zweimal mit NEIN stimmen muss und die Stichfrage nicht ankreuzen darf?
In der Nacht nach der Wahl war eine totale Mondfinsternis - der beste Kommentar kam aus dem Universum.