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Schweinfurt
Notruf-Missbrauch: Rettungsdienste finden Anrufer beim Braten-Essen
"Heil Hitler" soll der Angeklagte in der Schweinfurter Innenstadt auch gerufen haben. Doch erinnern sich vor Gericht die Zeugen daran?
Wegen Missbrauchs des Notrufs und Körperverletzung wurde ein 64-Jähriger vom Amtsgericht Schweinfurt verurteilt.
Foto: Anand Anders | Wegen Missbrauchs des Notrufs und Körperverletzung wurde ein 64-Jähriger vom Amtsgericht Schweinfurt verurteilt.
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 01.05.2024 02:46 Uhr

Ein 64-jähriger Schweinfurter soll am 29. Juni 2023 mehrfach auf dem belebten Georg-Wichtermann-Platz in der Schweinfurter Innenstadt "Heil Hitler" geschrien haben. Einem Mann, der ihm deswegen verwehrt habe, sich neben ihn auf die Parkbank zu setzen, habe er "mit der offenen rechten Hand ins Gesicht" geschlagen. Deshalb warf ihm die Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht Schweinfurt das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und vorsätzliche Körperverletzung vor.

Außerdem soll der Mann am 20. November gegen 7.30 Uhr in einem Notruf an die integrierte Leitstelle wahrheitswidrig einen Wohnungsbrand bei sich gemeldet haben. Das Gericht spricht den Angeklagten schließlich wegen Notrufmissbrauchs und vorsätzlicher Körperverletzung schuldig, verurteilt ihn zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Angeklagte wirkte tiefenentspannt als die Feuerwehr kam

Als Feuerwehr, Rettungsdienste und Polizei mit mehreren Fahrzeugen bei ihm eintrafen, hätten sie keinen Brand vorgefunden, nicht einmal Qualm oder Rauch – sondern den Angeklagten, der um diese ungewöhnliche Zeit "genüsslich Braten und Klöße" verspeiste, so ein Polizist im Zeugenstand. Letztlich sei keinerlei Hilfeleistung veranlasst worden. "Der Angeklagte wirkte tiefenentspannt und hat auch weiter gegessen", so der Polizist.

Während der Notrufmissbrauch problemlos beweisbar ist, gestaltete sich das bei dem "Heil Hitler"-Ausruf schwieriger. Den bestritt der Angeklagte, und auch zwei Zeugen wollen diesbezüglich nichts mitbekommen haben. Eine "Schelle" ins Gesicht habe er zwar auch nicht gesehen, es aber "klatschen gehört", so ein 60-jähriger Zeuge. 

"Das war keine Schelle, sondern ein Faustschlag", rief ein 65-Jähriger aus der Zuhörerreihe. Der Angeklagte habe ihn "Du Nazi" genannt und er dann dessen Faust voll ins Gesicht bekommen. "Ich habe ihm dann auch eine Schelle gegeben." Die Polizei wurde damals tatsächlich vom Angeklagten gerufen, nicht vom 65-Jährigen, der zuerst vom Angeklagten beleidigt und geschlagen worden sein soll.

"Wenn es so gewesen sein sollte, entschuldige ich mich", sagte der Angeklagte später zu allen Vorwürfen, er könne sich aber kaum an die Vorfälle erinnern. Das könnte daran liegen, dass er seit seiner Jugend schwer alkoholkrank ist und an paranoider Schizophrenie leidet, was ein Gutachter bestätigte.

Zum Zeitpunkt der Taten sei verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen. Er hat Vorstrafen, wurde bereits zu Haftstrafen verurteilt, unter anderem wegen schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung und war mehrfach in Entziehungsanstalten. Seine Betreuung sucht mittlerweile einen Heimplatz für ihn.

 
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  • Roland Albert
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  • Peter Lorenz
    das sind Strafen..600 E ,viele Vorstrafen , paranoide Schizophrenie...na dann bis zum nächsten mal.
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