
Diese Pressemeldung der Verkehrspolizeiinspektion (VPI) Schweinfurt-Werneck wurde bundesweit von zahlreichen Medien aufgegriffen: Ein Motorradfahrer ist auf der Strecke zwischen Michelau (Lkr. Schweinfurt) und Geusfeld (Lkr. Haßberge) binnen weniger Minuten absichtlich dreimal mit überhöhter Geschwindigkeit durch eine Radar-Messtelle der Polizei gefahren – und hat sich dabei selbst mit dem Handy gefilmt.
Auch im Online-Angebot dieser Redaktion wurde der entsprechende Bericht stark nachgefragt. In den Kommentarspalten zum Artikel entwickelte sich eine rege Diskussion über die Frage, wie es die Polizei überhaupt geschafft hat, den Halter des Motorrads zu ermitteln. Schließlich hat ein Motorrad vorne kein Nummernschild. Eine Nachfrage bei der VPI hilft nun, diese Frage zu klären.
Ein "Enforcement-Trailer" am Straßenrand
Beamte der VPI hatten am 12. November in der langgezogenen schnurgeraden Baumallee an der "Langen Wiese" zwischen Michelau und Geusfeld, wo außerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gilt, einen sogenannten Enforcement-Trailer am Straßenrand aufgestellt. Dabei handelt es sich um einen einachsigen, gut sichtbaren weißen Anhänger, der dank leistungsstarker Akkus auch mehrere Tage hintereinander an Ort und Stelle verbleiben kann, um den Verkehr zu überwachen. Neben der lasergesteuerten Geschwindigkeitsmessung können mit dem modernen Trailer beispielsweise auch Durchfahrtsverbote, die abhängig von Uhrzeiten und Fahrzeugklassen sind, überwacht werden.
Der zunächst unbekannte Motorradfahrer sah sich vom aufgestellten Trailer offenbar zu einer skurrilen Aktion eingeladen. Er fuhr innerhalb von elf Minuten gleich dreimal zu schnell am Anhänger vorbei und wurde jedes Mal geblitzt. Die gemessenen Geschwindigkeiten betrugen zwischen 115 und 116 km/h. Auf den vom mobilen Blitzer gemachten Bildern ist zu sehen, dass der Motorradfahrer sich dabei selbst mit dem Handy filmte.
"Kommissar Zufall" hat geholfen
Über das Motiv des Zweiradfahrers kann nur gemutmaßt werden. Offenbar wollte der Mann bei seiner Aktion besonders "cool" wirken und mit seinen Selfie-Filmchen vielleicht in den sozialen Netzwerken angeben. Und er dürfte sich sicher gewesen sein, dass die Polizei ihn nicht ermitteln kann. Denn der Enforcement-Trailer hat nur an der Front eine Öffnung für die Laser-Messung.
Dass es der Polizei trotzdem gelungen ist, jetzt einen Mann aus dem Landkreis Bamberg als Halter des Motorrads ausfindig zu machen, ist "eher ein Zufall", wie Polizeihauptkommissar Ingo Stübinger von der VPI Schweinfurt-Werneck erklärt: Der Enforcement-Trailer kann Fahrzeuge tatsächlich nur von vorne fotografieren. Damit können Motorradfahrer im Regelfall nicht ermittelt werden, sagt Stübinger.
Spezielle Messgeräte für Motorrad-Raser
Es gebe zwar spezielle Messgeräte, die sowohl nach vorne als auch nach hinten ein Foto machen und mit deren Hilfe auch Zweiradfahrern eine Geschwindigkeitsübertretung nachzuweisen ist. Doch ein solches Spezialgeräte sei an der "Langen Wiese" nicht zum Einsatz gekommen, sagt Stübinger. Denn die Strecke dort sei kein klassischer Schwerpunkt für Motorrad-Raser und außerdem seien jetzt im November die allermeisten Motorräder sowieso schon eingemottet, weil die Saison mit Beginn der kalten Jahreszeit eigentlich beendet ist.
Letztlich hat das Verhalten des Kradfahrers aber selbst zu seiner Ergreifung geführt. Weil der Mann dem mobilen Blitzer gleich mehrere Versuche gönnte, ein hochauflösendes Foto zu machen, entstand eine Aufnahme, auf der man laut Stübinger das Motorrad schräg von der Seite sieht. Auf diesem Foto ist auch das Nummernschild teilweise zu erkennen – allerdings von hinten. Doch dies reichte für die Polizisten aus, um anhand der im Schild quasi in Spiegelschrift eingeprägten Buchstaben und Ziffern das vollständige Kennzeichen zu recherchieren.
Den Fahrer erwartet eine hohe Geldbuße
Aufgrund der Besonderheiten dieses Falles müsse der Fahrer jetzt mit einer Geldbuße von mehreren Hundert Euro rechnen, teilt die VPI Werneck mit. Außerdem werde der Vorfall der zuständigen Führerscheinstelle gemeldet. Die festgesetzte Geldbuße sei deutlich höher, als es die Summe der drei Geschwindigkeitsübertretungen normalerweise ergeben würde, sagt Stübinger. Im Bußgeldkatalog gebe es nämlich die Möglichkeit, bei solchen mehrmaligen und vorsätzlichen Verstößen einen individuell berechneten Betrag festzulegen.
Daran sollte man sicht halten dann wäre alles gut, aber es gibt halt immer Besserwisser.
Hoffentlich kriegt er eine saftige Strafe.
Mit dieser Angeberei hat er sich ein Eigentor geschossen.
Dann schon eher Sozialarbeit. Erzieherische Massnahmen können nicht mit Geld ausgekauft werden...