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Schweinfurt
Mitbewohner mit Messer bedroht: Wollte der Angeklagte Geld für eine Falschaussage kassieren?
Ein 30-Jähriger steht wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung in Schweinfurt vor Gericht. Erst nach acht Stunden folgt eine Art Geständnis.
Vor dem Landgericht muss sich ein 30 Jahre alter Mann unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung verantworten.
Foto: Oliver Berg (dpa) | Vor dem Landgericht muss sich ein 30 Jahre alter Mann unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung verantworten.
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 18.06.2024 02:47 Uhr

Die Vorwürfe, die einem 30 Jahre alten Angeklagten vor dem Landgericht Schweinfurt gemacht werden, wiegen schwer: versuchte schwere räuberische Erpressung, Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung sowie versuchte Nötigung in vier Fällen sind die Anklagepunkte gegen den Mann.

Was passierte Anfang November 2023 in einer Unterkunft im Landkreis Schweinfurt? Laut Anklage soll der 30-Jährige einem anderen Mann angeboten haben, für diesen als falscher Zeuge zu fungieren und zu bestätigen, dass nicht dieser einem 26-jährigen Mitbewohner tags zuvor 525 Euro gestohlen habe, sondern ein anderer – wenn er ihm dafür 100 Euro zahle. Darauf sei dieser aber nicht eingegangen.

Einen Tag später um die Mittagszeit soll der Angeklagte demselben Mann mit einem geschliffenen Essmesser in der Hand die Faust gegen den Bauch geschlagen und erneut 100 Euro gefordert haben, sonst werde er ihn "abstechen". Außerdem habe er diesen beleidigt. Damit habe der Mann den Mitbewohner zur Herausgabe des Geldes bewegen wollen, sagt der Staatsanwalt vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt. Umstehende hätten den Angeklagten dann von dem Bedrohten getrennt.

Kurz darauf habe der Angeklagte auch dem bestohlenen Mitbewohner die Hand, in der er das Messer hielt, an die Brust geschlagen und behauptet, seinetwegen sei dies hier alles passiert. Nachdem Mitarbeiter einer Security-Firma eingeschritten waren, habe er dem Bedrohten, dem Bestohlenen und einem weiteren Mann mit "Abstechen" gedroht.

Angeklagter äußert sich vor Gericht zunächst nicht zu den Vorwürfen

Vor Gericht werde der Angeklagte "zunächst" zu alledem schweigen, sagt sein Wahlverteidiger. Ausgerechnet der Hauptzeuge, dem sich der Angeklagte gegen 100 Euro als falscher Leumundszeuge "angeboten" haben soll, glänzt durch Abwesenheit. In der Region sei er nicht mehr, sagt der 26-Jährige, dem die 525 Euro gestohlen worden waren. Auch ein weiterer wichtiger Zeuge fehlt, das Gericht plant nun ihre Aussagen Ende der Woche zu hören.

Nach acht Stunden Verhandlung folgt schließlich doch die "Einlassung" des Angeklagten, vorgetragen von seinem Anwalt. Demnach habe der 30-Jährige den von ihm Bedrohten beim Diebstahl des Geldes des 26-jährigen Mitbewohners beobachtet und "die günstige Gelegenheit erkannt, daraus etwas für sich abzugreifen". Er habe aber "nicht angeboten, ihn für 100 Euro nicht zu verpfeifen", sondern als Leumundszeuge einen anderen Mitbewohner zu belasten. Keine Forderung, sondern "ein Angebot". Der Angeklagte wisse, "dass dies falsch war". "Ich bereue es aus tiefstem Herzen", sagt dieser.

Der Angeklagte erklärte darüber hinaus, er habe viele Jahre erhebliche Mengen Drogen und Tabletten konsumiert – vor allem Cannabinoide und Benzodiazepine. Derlei Substanzen wurden bei ihm auch bei einer Blutprobe gefunden. Neben einer Abhängigkeitserkrankung bezüglich Cannabis fand der psychiatrische Sachverständige keine Hinweise auf eine überdauernde psychische Störung, auch nicht auf eine beeinträchtigte Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit. Die Schuldfähigkeit des Angeklagten sei nicht eingeschränkt oder aufgehoben gewesen. Alles in allem lägen die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht vor, so der Gutachter.

Der Prozess wird am Freitag, 14. Juni, um 9.30 Uhr fortgesetzt. Dann ist auch mit einem Urteil zu rechnen.

 
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