Die Insolvenz des 70-jährigen Angeklagten liegt viele Jahre zurück. Seither hat er viele Prozesse geführt - oder sie wurden gegen ihn geführt, wie dieser jetzt. Für seinen"Ruin" als Autohändler sieht er nämlich viele verantwortlich, sich selbst weniger - und seine Sicht der Dinge hat er in einem Buch veröffentlicht.
Unter anderem hatte laut Anklage der 70-Jährige seine Schwägerin wegen Falschaussage, Prozessbetrug, übler Nachrede und Rufschädigung angezeigt. Insbesondere warf er ihr vor, vor Gericht als Zeugin bewusst wahrheitswidrige Angaben gemacht zu haben. Zum einen soll sie widerrechtlich einen BMW Z 3 aus dem Nachlass genommen haben. Tatsächlich habe sie ihn aber mit Zustimmung der Bank gegen 7500 Euro erhalten, so die Staatsanwältin.
Vorwurf: "Auf die Patienten losgelassen"
Außerdem soll laut dem Angeklagten die Aussage der Schwägerin nicht gestimmt haben, dass sie Mitgliedern seiner Familie nach der Insolvenz immer mal Geld gegeben habe. Doch auch diese Aussage der Zeugin in dem Verfahren vom 6. Mai 2016 sei richtig gewesen, was der Angeklagte auch gewusst habe. Und: Seine Schwägerin habe damals ebenfalls mit Bezug auf eine Passage im Buch des Angeklagten vor Gericht von beleidigenden Vorwürfen gesprochen, wenn es sinngemäß heiße, sie "werde auf ihre Patienten losgelassen". Auch diesbezüglich habe sie wahrheitsgemäß ausgesagt.
Schließlich, so die Staatsanwaltschaft, habe der Ex-Autohändler in seiner Anzeige an die Staatsanwaltschaft der Schwägerin vorgeworfen, dass zwei Menschen gestorben seien, weil sie lebensbedrohliche Krebskrankheiten zu spät erkannt habe. Beweise oder auch nur Konkretisierungen dieser gravierenden pauschalen Vorwürfe habe der Angeklagte nicht vorgebracht.
Das große Paket wird nicht mehr aufgemacht
Immer wieder wollte der 70-Jährige Geschichten aus und nach der Zeit seiner Insolvenz erzählen, die mit dem Anklagevorwurf nichts zu tun hatten. Das ganz große Paket werde hier und heute nicht aufgemacht, sagte der Vorsitzende. Es gehe konkret um die Anklagepunkte. Auch der Verteidiger musste seinen gerne abschweifenden Mandanten wieder immer mal einfangen und brachte die überschaubare Sache auf den Punkt: Sein Mandant habe mit der Schilderung zum Ableben zweier Patienten "kritiklos eine unbestätigte Meinung Dritter wiedergegeben" und werde den Vorwurf, die Schwägerin habe diese Patienten falsch behandelt "nicht aufrecht halten und beweisen können". Dies sei nur das persönliche Empfinden des Angeklagten gewesen - ohne die Absicht, jemanden falsch zu bezichtigen.
Vier Zeugen - die meisten auf Wunsch des Ex-Autohändlers geladen - können zur Klärung der Sache so gut wie nichts beitragen: Die Tochter macht als Familienangehörige von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, ein Banker kann nichts zur Herausgabe des BMW Z3 beitragen und ein Rechtsanwalt hat keine Ahnung, warum er überhaupt hier ist.
Keine Einstellung - ein neuer Termin folgt
Einer Einstellung des Verfahrens mag die Staatsanwältin nicht zustimmen - trotz der ebenso offenen wie reumütigen Worte, mit denen der Verteidiger eingeräumt hatte, dass die Anklage objektiv zutreffe, aber sein Mandant subjektiv niemanden habe beleidigen wollen. Das Gericht setzt einen weiteren Termin an, zu dem unter anderem die Schwägerin des Angeklagten zu laden ist - am Nikolaustag, 6. Dezember, 11 Uhr.