In seinem Buch „Der Ruin eines BMW-Händlers“ gibt ein früherer Autohändler aus Schweinfurt vielen Menschen – auch aus seinem privaten Umfeld – die Schuld an seiner unternehmerischen und mittlerweile auch persönlichen Pleite. Damit ist nun Schluss. Der 67-Jährige darf das Buch nicht mehr in Umlauf bringen, urteilte jetzt die 2. Zivilkammer des Landgerichts.
Richtigstellung
Der Autor nimmt in seinem offenbar selbst verlegten 108-Seiten-Werk kein Blatt vor den Mund. Er behauptet, sein Ruin sei von einem Geldinstitut provoziert worden, unterstützt von Helfershelfern, zu denen er auch die Schweinfurter Justiz und seinen früheren Partner zählt.
Dieser Ex-Partner wiederum wollte die vielen falschen Behauptungen nicht stehen lassen und beantragte eine Einstweilige Verfügung auf Unterlassung. Die 2. Zivilkammer am Landgericht gab ihm nun großteils recht und verfügte im Endurteil, dass der Autor seinen früheren Geschäftspartner nicht des Betrugs, der Falschaussage, der Fälschung von Unterlagen oder ähnlicher Straftaten bezichtigen darf.
Konkret untersagt das Gericht 18 Passagen mit derlei Behauptungen in „jedweder Form“. Dazu gehören die Sätze, der Ex-Partner zeige ein „Verhalten wie das eines Betrügers“ oder habe „schon mal im Gefängnis gesessen“. Weitere Ausgaben seines Buches darf der Verfasser und Herausgeber auch nicht mehr „an Buchhandlungen ausliefern oder anderen Interessenten anbieten“. Bei Zuwiderhandlung droht ihm ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro.
Der Ex-Partner wollte weitere Passagen – etwa zu seiner angeblichen Kreditunwürdigkeit – gestrichen wissen. Hier sah das Gericht keine Dringlichkeit und wies den Antrag ab. Der Kläger hätte sofort nach Erscheinen des Buches „tätig werden müssen und können“.
Als der frühere BMW-Händler sein Buch Ende 2014 nach einer öffentlichen Präsentation auf den Markt brachte, musste er mit Reaktionen rechnen. Mittlerweile ist eine zweite Auflage erschienen, auch deswegen, weil eine im Buch angegriffene Familienangehörige im Sommer 2015 vor Gericht durchgesetzt hatte, dass bestimmte Passagen nicht mehr wiederholt werden dürfen. In der zweiten Auflage sind sie geschwärzt.
Vor der Zivilkammer waren die Parteien am Freitag von einer gütlichen Einigung weit entfernt. Thematisiert wurde aber, dass das Buch derzeit auch das Amtsgericht beschäftigt. Strafrechtlich verantworten muss sich der 67-jährige Autor vor dem Strafgericht wegen übler Nachrede, Verleumdung und Beleidigung, aber auch wegen Betrugs. Zwei Verhandlungstage fanden schon statt.
Auslöser für die Anklage war eine Anzeige wegen Beleidigung, gestellt von einem in dem Buch Genannten. Die ermittelnde Staatsanwältin beauftragte die Kripo mit Nachforschungen. 15 Leute, die im Buch nicht gut wegkommen – darunter einstige Freunde, Ex-Geschäftspartner, Vertreter der Justiz und der Bank – wurden gehört.
Nicht alle hatten Interesse an einer Strafverfolgung, aber einige stellten doch Strafantrag, berichtete der ermittelnde Kripobeamte im Zeugenstand. Die Klage am Amtsgericht besteht demnach aus zwei Komplexen. Nummer eins betrifft das ehemalige Wohnhaus des gescheiterten BMW-Händlers. Hier geht es um Betrug. Das Haus kam wegen seiner finanziellen Schieflage unter den Hammer. Ein Nachbar ersteigerte es und ein einst guter Freund (68) übernahm – damit der Ex-Freund weiter im Haus wohnen konnte – die Miete von 1230 Euro.
Er habe ihm geglaubt, dass er das laufende Gerichtsverfahren gewinnen werde. Dabei sei es um Summen zwischen 330 000 bis 2,1 Millionen Euro gegangen. Sobald die Gelder flössen, werde er sein Haus zurückkaufen und ihm die Miete zurückerstatten, schilderte der geleimte Zeuge die Versprechen des Angeklagten. Die Miete sollte er nur einige Monate „vorstrecken“. Es sei aber nie auch nur ein Cent zurückgeflossen. Nach etlichen Mahnungen war „mir klar, dass ich belogen und betrogen wurde“. Der geleimte Zeuge reichte erfolgreich die Räumungsklage ein, aber für rund zwei Jahre hatte er die Miete gezahlt. Und auch auf das Geld für zwei zur Verfügung gestellte Autos, warte er noch heute. Der Pleitier habe die Fahrzeuge verkauft, schilderte der Zeuge, ein Arzt.
Am dritten Prozesstag am 6. Mai um 10 Uhr spielen laut Anklage die „beleidigenden und ehrverletzenden Äußerungen“ gegen mehrere Anzeigenerstatter eine Rolle. Die habe der Angeklagte im Buch veröffentlicht, um die Geschädigten „in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen“, heißt es in der Anklage. Gehört werden der Ex-Geschäftspartner, ein Anwalt, der mittlerweile einige Geschädigte vertritt, einstige Vertraute und Verwandte.
Der Angeklagte hatte zum Auftakt die Gründe für die Pleite erläutert. Diese habe nicht er, sondern ausschließlich andere zu verantworten, deren Mitwirken an seinem Ruin er im Buch beschreibt. Zurück nahm der Buchautor nichts, teils verstärkte er seine Vorwürfe sogar. „Ja, das steht drin und zwar zu Recht“, sagte er.