Um es gleich vorweg zu sagen: Die Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen hat bei der Herausgabe von Meldedaten der Wahlberechtigten vor den beiden jüngsten Wahlen nach geltenden Bestimmungen gehandelt. Es liegt in ihrem Ermessen, ob sie sich für oder gegen eine Weitergabe an Parteien entscheidet. Und sie kann das stets aufs Neue bewerten.
Doch nicht alles, was recht ist, muss verständlich sein. Die unterschiedlichen Vorgehensweisen und Bewertungen im Abstand von nur zwei Jahren erscheinen jedenfalls fragwürdig. Während die VG vor der Bundestagswahl 2021 sich gegen eine Weitergabe entschied, war eine solche 2023 bei den Landtags- und Bezirkstagswahlen plötzlich möglich. Das eine Mal hatten Bürgermeister Bedenken angemeldet und selbst entschieden, das andere Mal bewertete die Geschäftsleitung den Fall.
Einmal gibt es die Daten, das andere Mal nicht
Dazu muten die 2021 vorgebrachten Argumente – zu wenig Personal und Corona-Pandemie – mit Blick auf die anderen 28 Kommunen im Landkreis seltsam an, die sicher mit denselben Problemen zu kämpfen hatten. Dort gab es keinen Grund, Parteien wie Bündnis 90/Die Grünen angefragte Daten für personalisierte Wahlwerbung zu verweigern. Als jene Partei zwei Jahre später in Gerolzhofen dann keinen Antrag stellte, dafür eine andere Partei, gab es keine Datenblockade mehr.
Warum die VG weder die Namen aller Antragsteller und noch nicht einmal die Zahl der eingegangenen Anträge vor beiden Wahlen im Nachhinein nennen wollte, verwundert ebenfalls. Sieht so Transparenz aus? Gab es andere, womöglich politische Gründe für die ablehnende Haltung 2021? Diese Fragen und Mutmaßungen wären überflüssig, wenn eine klare Linie zu erkennen wäre.
Natürlich: Über Wahlwerbung kann man geteilter Meinung sein. Ebenso über die Praxis, Meldedaten weiterreichen zu dürfen. Gerade aber weil es qua Gesetz festgeschrieben ist, wäre zu wünschen, dass die Entscheidung für jeden nachvollziehbar ist. So aber bleibt einiges undurchsichtig.