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Gerolzhofen
Maskenpflicht am Marktplatz: Es kommt zu skurrilen Situationen
Seit die Außengastronomie wieder geöffnet hat, treffen am Gerolzhöfer Marktplatz Maskenträger auf Nicht-Maskenträger. Vorschriften regeln Details. Doch wer blickt noch durch?
Nach wie vor gilt die Maskenpflicht, wenn man über den Gerolzhöfer Marktplatz geht oder auf einer Bank sitzt. Nur wenn man an den Tischen der Außengastronomie sitzt, braucht es keine Maske.
Foto: Klaus Vogt | Nach wie vor gilt die Maskenpflicht, wenn man über den Gerolzhöfer Marktplatz geht oder auf einer Bank sitzt. Nur wenn man an den Tischen der Außengastronomie sitzt, braucht es keine Maske.
Klaus Vogt
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:46 Uhr

Seit vergangenem Sonntag darf die Außengastronomie im Landkreis Schweinfurt angesichts niedriger Inzidenzzahlen wieder öffnen. Offiziell braucht es eine vorherige Anmeldung beim Wirt und zusätzlich eine Dokumentation der verköstigten Personen mithilfe eines Formulars oder beispielsweise der Luca-App, damit für den Fall einer Infektion eine Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt möglich ist.

Mitglieder eines Hausstands dürfen bei der Außenbewirtschaftung problemlos gemeinsam an einem Tisch Platz nehmen. Wollen Fremde ebenfalls an den Tisch, dann ist für alle ein vor maximal 24 Stunden durchgeführter negativer PCR-Test oder POC-Antigentest nötig, falls es sich nicht um schon Genesene und vollständig Geimpfte handelt.

Maske auf, Maske ab

Sitzt man in der Außengastronomie dann an seinem Tisch, darf die FFP2-Maske abgenommen werden. Diese Regelung führt beispielsweise am Gerolzhöfer Marktplatz und rund um die Stadtpfarrkirche in Gerolzhofen zu seltsamen und kaum noch nachvollziehbaren Situationen: Gäste dürfen an den Tischen der Außengastronomie neuerdings ohne Maske sitzen, während nur wenige Meter daneben vorbeilaufende Passanten oder auswärtige Radfahrer, die auf einer städtischen Ruhebank eine kurze Pause einlegen, eine Maske tragen müssen. Denn auf dem Marktplatz, der Kirchgasse und der oberen Marktstraße gilt nach wie vor eine verpflichtende Maskenpflicht.

Auch die Kunden der Eisdiele und des Döner-Ladens halten zumeist recht wenig von der Maskenpflicht, wenn sie sich bei strahlendem Sonnenschein auf die Bänke oder auf die Treppen am Hauptportal der Stadtpfarrkirche setzen, um ihr gerade gekauftes Fastfood zu verspeisen oder am Eis zu schlecken. Zugegeben, mit FFP2-Maske wäre dies auch reichlich schwierig zu bewerkstelligen.

Wenig Nutzen im Freien

Mediziner zweifeln zunehmend den Nutzen der FFP2-Masken im Freien an, beispielsweise wenn man alleine über den (häufig) fast menschenleeren Gerolzhöfer Marktplatz geht. "Wenn man ein bisschen Abstand einhält und sich nicht direkt ins Gesicht redet, sind Infektionen im Freien eher unwahrscheinlich", sagt Professor Lars Dölken, der Leiter des Instituts für Virologie und Immunbiologie an der Universität Würzburg, im Gespräch mit der Main-Post. Die herumschwebenden Aerosole würden sich im Freien schnell verflüchtigen, eine Ansteckung sei höchstens noch durch eine direkte Tröpfchen-Infektionen möglich. Nur wenn man den Abstand zu anderen Menschen im Freien nicht einhalten könne, etwa beim Anstellen vor einem Restaurant, mache die Maske als Schutz vor einer Tröpfchen-Infektionen Sinn. Ansonsten sei die Maske eher etwas für den Aufenthalt in geschlossenen Räumen.

Doch was sagt das Landratsamt Schweinfurt zur derzeitigen teils skurrilen Situation auf dem Gerolzhöfer Marktplatz? Bei der Anordnung der Maskenpflicht handele es sich um eine Regelung, die unabhängig sei von der jeweiligen Inzidenz, teilt Pressesprecher Andreas Lösch mit. Rechtsgrundlage sei Paragraph 24, Absatz 1, Nummer 1 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, wonach die Maskenpflicht gilt auf "zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten".

Landratsamt kann nicht entscheiden

Das Landratsamt habe also überhaupt keine Befugnis zu entscheiden, ob auf den in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung definierten Flächen eine Maskenpflicht angeordnet werden soll oder nicht. Die Maskenpflicht ist hier Pflicht. Es sei lediglich Aufgabe des Landratsamts, im Kreisgebiet diejenigen Örtlichkeiten festzulegen, die die genannten Kriterien von Paragraph 24 erfüllen, erklärt Pressesprecher Lösch.

Gerade unter dem Gesichtspunkt der jüngsten Öffnungsschritte und der wärmeren Außentemperaturen sei davon auszugehen, so Lösch weiter, dass die Anzahl derjenigen Personen, die sich an diesen zentralen Orten aufhalten, sogar noch ansteigt, sodass auch weiterhin die Voraussetzungen des Paragraph 24 der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erfüllt sind.

Noch verhältnismäßig?

Allerdings werde das Maskengebot in Gerolzhofen regelmäßig unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit überprüft. "Aufgrund dessen ist es vorerst bis zum 14. Juni 2021 befristet worden", sagt Pressesprecher Lösch. Je weiter die Inzidenz sinke, desto genauer müsse die Anordnung einer erneuten Prüfung unterzogen werden. "Eine Aufhebung der Anordnung ist jedoch zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht angezeigt." Auch in der Stadt Schweinfurt sei beispielsweise im Februar dieses Jahres die Maskenpflicht erst bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 10 aufgehoben worden.

 
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    Gibt's auch eine nicht verpflichtende Maskenpflicht?
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