
Der in der Nacht zum Samstag gefällte Maibaum am Gerolzhöfer Marktplatz sorgt weiter für kontroverse Diskussionen. Es teilen sich die Meinungen, ob es sich hierbei tatsächlich um "Brauchtumspflege" handelt, oder ob mit der nächtlichen Aktion deren Grenzen überschritten wurden. Fest steht mittlerweile: Der Fall könnte strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, denn die Gerolzhöfer Polizei wird der Staatsanwaltschaft in Schweinfurt eine Anzeige wegen Sachbeschädigung vorlegen.
Auf Nachfrage dieser Redaktion hieß es am Montag seitens der Polizeiinspektion (PI) Gerolzhofen, dass das Fällen des am Freitagmorgen aufgestellten Maibaums ganz klar den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt. Und sobald die Polizei Kenntnis von einer Straftat erlangt, ist sie verpflichtet, dem nachzugehen – ganz gleich, ob dies von Betroffenen gewünscht wird oder nicht. Hier habe die Polizei auch keinen Ermessensspielraum, hieß es seitens der PI.
Hinweise im Internet
Die Anzeige an die Staatsanwaltschaft Schweinfurt, die über deren Annahme entscheiden muss, werde wohl auch nicht "gegen Unbekannt" lauten, erklärt die Polizei. Denn zu der Tat hätten sich schließlich Personen namentlich geäußert. So kann zumindest von deren Mittäterschaft ausgegangen werden. Zudem gebe es in sozialen Medien, beispielsweise in der Facebook-Gruppe "Gerolzhöfer fragen Gerolzhöfer" Beiträge und Meldungen der Dingolshäuser Kirchweihburschen zur Tat.
Im Internet – auf Facebook sowie auch unter www.mainpost.de – wird das Fällen des Gerolzhöfer Maibaums am frühen Morgen des 30. April eifrig kommentiert. Manche sehen darin eine "Lachnummer" für Gerolzhofen, nicht nur, weil der Maibaum überhaupt gefällt wurde, sondern auch deshalb, weil der Maibaum bereits am Freitagmorgen aufgestellt wurde – von Mitarbeitern des Bauhofs und nicht, wie vielerorts üblich, am Vorabend des 1. Mai von Vertretern örtlicher Vereine.
Bissige Kommentare
"Das ganze Prozedere ist ein Armutszeugnis für die Maibaumverantwortlichen der Stadt, und kein Fall für die Polizei!", schreibt ein Kommentator unter die bisherige Berichterstattung dieser Redaktion. Doch auch die Dingolshäuser Kirchweihburschen erhalten teils bissige Kommentare ob ihres nächtlichen Ausflugs in die Nachbarstadt. Der ganze Baum sei wohl zu schwer gewesen für die Dingolshäuser, feixt jemand in einem Beitrag. Den Großteil des Maibaum-Stamms ließen die Täter nämlich am Gerolzhöfer Marktplatz zurück, säuberlich zur Seite geräumt, wie auf einem veröffentlichten Bild zu sehen ist. Ein weiteres Bild auf Facebook zeigt übrigens die gestohlene Spitze des Baums, die wohl beim Fällen abgebrochen war: Sie liegt als Trophäe beim "Freiraum" in Dingolshausen neben dem aufgerichteten Dingolshäuser Maibaum.
Eine Grundsatzdebatte dreht sich um die Frage, ob das Umsägen eines Maibaums, zumal wenn dies außerhalb der Nacht zum 1. Mai geschieht, durch geltende Brauchtumsregeln gedeckt ist. Gerolzhofens Bürgermeister Thorsten Wozniak stellt dies infrage und verweist in einem Post auf einen Beitrag des Bayerischen Rundfunks, der die im Freistaat landläufig gültigen Maibaum-Regeln beschreibt. Darin heißt es unter anderem: Ein Maibaum darf nur gestohlen werden, wenn er versteckt ist. Diesen zu beschädigen ist unter keinen Umständen erlaubt. Auch dürfe nur der Baum entwendet werden, nicht aber die angebrachte Deko. Und: "Wenn der Baum einmal aufgestellt ist, ist er unantastbar und darf nicht mehr entwendet werden." Grundsätzlich geht es bei dem Brauch also nur um den "Diebstahl" eines Maibaums, das bloße Umsägen oder Beschädigen ist nicht durch die Traditionen gedeckt.
Gleich mehrere grobe Fauls
In der Lesart dieser Brauchtumsregeln hätten diejenigen, die den Gerolzhöfer Maibaum gefällt haben, tatsächlich gleich mehrere grobe Fauls begangen, auch wenn beispielsweise ein Kommentator dazu aufruft die "Regeln im Regal" zu lassen und den ganzen Vorfall "einfach als Tradition" zu betrachten und nicht überzubewerten.
Einen versöhnlichen Ausblick auf die Sache eröffnen übrigens die Brauchtumsregeln. Denn diese sehen vor, dass zwischen den beteiligten Gemeinden "nichts mehr steht", sobald eine Auslöse für einen gestohlenen Baum bezahlt worden ist. Dazu ist es im konkreten Fall aber nicht gekommen, weil hier auch nur die beim Fällen abgebrochene Spitze des Baums abhanden gekommen ist.
Der Maibaum wird am Vortag des 1. Mai aufgestellt.
Anschließend wird er die ganze Nacht bewacht.
Sobald die erste Morgensonne des Mai den Maibaum küsst ist er sicher.
Wer sich danach am Maibaum vergreift fällt in ewige Unehre.
der Maibaum wird - VON JUGENDLICHEN/ÖRTLICHEN VEREINEN aufgestellt (schon da hat Gerolzhofen den Boden des Brauchtums verlassen, da das die Stadt erledigt hat) - und zwar am Abend des 30.4. (auch hier hat Gerolzhofen das Brauchtum mit Füßen getreten, denn dort stand der Baum schon am Morgen des 29.4.!), muss in der Nacht vom 30.4. auf 1.5. bewacht werden - denn wenn er das nicht wird, wird er von Brauchtumsbewahrern aus Nachbargemeinden eben umgesägt (und wenn es ganz dumm läuft, gleich zu Brennholz zerkleinert!)
SO und nicht anders ist es in unserer Gegend Brauch - seit Generationen! Das ist kein "Deckmäntelchen" - sondern ist überliefertes Brauchtum!
Karl Valentin hätte seine Freude....
Wenn wirs damals im Jungesellenclub nicht geschafft haben, den Baum „ rüberzubringen „ war das Majestätsbeleidigung und du konntest dir das ein Leben lang anhören.
Deswegen haben wir das
Vermieden und geschafft.
Unsere Jahrgänge hat das nicht betroffen. Gestern beim aufstellen wurde verlesen, bei wem das Versagen publik wurde. Das begleitet dich ins Grab. Das galt es zu vermeiden.
Wir werden positiv erwähnt.
Das ist gelebte Tradition.
Armes Geo. Die brauchen Hilfe von Ahnungslosen…
Die Staatsanwaltschaft hätte bestimmt wichtigere Sachen zu klären.
Und wer bezahlt, der Steuerzahler
Hätte man sicher auch „auf dem kleinen Dienstweg“ erledigen können. Was ist los mit dir, Wozi? Mach dich mal locker und sei nicht so ein Erbsenzähler!
Kontakt mit den „Straftätern“ aus Dingolshausen aufnehmen, zusammensetzen, klären und gut ist.
nur haben diese regeln halt nichts mit den bräuchen bei uns in der gegend zu tun.
so etwas sollte man als bürgermeister aus der region eigentlich wissen.
Den KANN MAN GAR NICHT STEHLEN - und damit auch nicht auslösen!
Dafür gibt es eben hier den Brauch, ihn dann in der Nacht vom 30.4. auf den 1.5., also in seiner ersten Nacht zu bewachen, damit er eben nicht abgesägt wird!
Diese ganze Erklärung, auf die Bgm. Wozniak da verweist, hat mit dem Maibaum-Brauchtum in unserer Gegend absolut nichts zu tun!
Hier dreht es sich um altbairische Traditionen, denn da wird der Baum ein bis zwei Wochen vor dem 1. Mai gefällt, in ein "sicheres Versteck" gebracht, dort entrindet und geschält, getrocknet, bemalt - um dann am 1. Mai selbst aufgerichtet zu werden.
Zwischen Fällung und Aufstellen vergeht hier einige Zeit - und in dieser Zeit muss er bewacht werden - und kann eben auch gestohlen werden und muss bei den Dieben ausgelöst werden!
Ein solcher Baum wenn einmal steht, ist ab dem Moment unantastbar