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Schweinfurt
Laubbläser und Laubsauger: Wie schädlich sind sie und wann darf man sie in Schweinfurt einsetzen?
Laubbläser sorgen schon seit Jahren für Diskussionen. Wie sehr sie Mensch und Natur wirklich schaden und welche Regeln für den Landkreis Schweinfurt gelten.
Laubbläser sind sicher hilfreich aber nicht unbedingt umweltfreundlich.
Foto: Roland Weihrauch | Laubbläser sind sicher hilfreich aber nicht unbedingt umweltfreundlich.
Yara Kypke
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:19 Uhr

Es ist Herbst, und man hört in Städten und Parks wieder das vertraute Dröhnen der Laubbläser. Das hat auch den Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) aufhorchen lassen. In Pressemitteilungen prangert er die Schädlichkeit von Laubbläsern und Laubsaugern an. Ob die Sorgen des BUND und seiner Schweinfurter Kreisgruppe berechtigt sind, zeigt der folgende Faktencheck:

Welche Laubgeräte gibt es und was zeichnet sie aus?

Mittlerweile gibt es nicht nur klassische benzinbetriebene Laubbläser, sondern auch solche, die mit Akku oder Strom betrieben werden. Die benzinbetriebenen Laubbläser sind am schädlichsten für die Umwelt, da Verbrennungsmotoren Schadstoffe freisetzen, so das Umweltbundesamt (UBA). Zudem sind sie die lauteste Variante. Viele Städte seien schon auf akkubetriebene Geräte umgestiegen und hätten festgestellt, dass sie nicht nur leichter und leiser sind, sondern auch die laufenden Kosten verringern. Neben Laubbläsern gibt es Laubsauger, die das Laub nicht nur blasen, sondern auch aufsaugen und häckseln können.

Was bedeuten Laubbläser und Laubsauger für den Boden und Kleintiere?

Kleintiere wie Frösche, Regenwürmer und Insekten bleiben besonders durch Laubsauger nicht unversehrt. Beide Geräte können den Lebensraum und die Nahrungsgrundlage von Kleinsäugern, Insekten und anderen Tieren zerstören, so das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Mit einer Blasgeschwindigkeit von bis zu 350 km/h wird das Laub weggepustet. Einer Broschüre des UBA zufolge gibt es da, kein Laub mehr liegt, weder einen Rückzugsort für Kleintiere und Insekten noch Frostschutz. Außerdem gingen all die Nährstoffe verloren, die die neue Humusschicht, also die Bodenschicht, die durch die natürliche Zersetzung des Laubs entsteht, enthalten würde.

Gefährden Laubbläser und Laubsauger das Gehör?

Ein Hersteller gibt an, dass seine Laubbläser, je nach Gerät, eine Lautstärke von 83 bis 94 Dezibel erreichen. Laut UBA liegt die Lautstärke der Geräte zwischen 90 und 120 Dezibel. Sie seien etwa so laut wie eine Kettensäge oder gar ein Presslufthammer. Dem Bayerischen Landesamt für Umwelt zufolge ist eine Dauerbelastung von über 60 Dezibel gehörschädigend. Personen, die über keinen Gehörschutz verfügen und sich in direkter Nähe eines Laubbläsers aufhalten, seien auf Dauer gefährdet.

Führt die Nutzung solcher Geräte zu einer höheren Feinstaubbelastung?

Ja. Das Umweltbundesamt gab an, dass sowohl Mikroben, Pilze, Unrat, Tierkot und Allergene, als auch Feinstaub, der sich schon gelegt hat, durch die Nutzung aufgewühlt werden. Das BMUV bestätigt, dass Feinstaub krebserregend ist und besonders kleinste Partikel eine Gefahr darstellen.

Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es zu Laubbläsern und Laubsaugern?

In Paragraph 7 Absatz eins der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) steht, dass Geräte wie Laubbläser in Wohngebieten und sensiblen Gebieten, wie beispielsweise der Umgebung von Krankenhäusern, nur zwischen 9 und 13 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr verwendet werden dürfen. Wer gegen die Verordnung verstößt, den erwartet eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Die Stadt Schweinfurt hat für ihr Gebiet bestimmt, dass ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten nur werktags zwischen 8 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 20 Uhr durchgeführt werden dürfen. Bei Verstößen droht hier eine deutlich geringere Buße von höchstens 1000 Euro, so die städtische Behörde. Gewerbliche Nutzer dürfen tagsüber aber Lärm machen, wenn es nicht anders geht.

Was kann ich tun, wenn ich mich außerhalb der oben genannten Zeiten von Lärm belästigt fühle?

Personen, die gegen die Lärmschutzverordnung verstoßen, können bei der Polizei angezeigt werden. Diese kann dann die Personalien des Störenfrieds aufnehmen. Sollte die Polizei nicht erscheinen, empfiehlt die Stadt, mit dem Handy ein Video von der Person aufzunehmen und sich damit an die Stadt zu wenden. Natürlich muss die Person im Video identifizierbar sein. 

Welche Alternativen gibt es zu herkömmlichen Laubbläsern?

Lieber zu einem Akkugerät greifen und damit nur Arbeit verrichten, wenn das Laub trocken ist. Das schont nicht nur den Rücken, sondern hält die laufenden Kosten in Grenzen, stößt keine Schadstoffe aus und ist zumindest etwas leiser als ein benzinbetriebener Laubbläser. Von Laubsaugern sollte eher abgesehen werden. Laub ist in vieler Hinsicht wertvoll für den Naturkreislauf und erfreut Igel und Kleintiere auch in Form eines Laubhaufens als Rückzugsort. Für Privatgärten empfiehlt das Umweltbundesamt solche Laubhaufen mit Rechen und Harke zusammenzukehren.

 
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