Landsmannschaften sind keine "Entscheider" über Anträge von Spätaussiedlern. Das stellt Albina Baumann klar. Sie ist stellvertretende Vorsitzende der Landesgruppe Bayern, Vorsitzende der Ortsgruppe Würzburg-Kitzingen und Frauenbeauftragte der Landsmannschaften der Deutschen aus Russland auf Bundesebene.
Der russische Oppositionelle Alexej Schwarz, der als politischer Flüchtling seit Anfang Februar in Schweinfurt lebt, hatte im Gespräch mit dieser Redaktion den Vorwurf erhoben, die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland habe seine Einreise in Deutschland als Spätaussiedler verhindert. Das dementiert Baumann: "Wir unterstützen Spätaussiedler nur ehrenamtlich bei der Antragstellung, die Entscheidung wird von deutschen Behörden getroffen."
Die in den 1950er-Jahren gegründeten Landsmannschaften haben es sich zur Aufgabe gemacht, die im Zweiten Weltkrieg Vertriebenen in Deutschland und die in der Sowjetunion deportierten Deutschen zu unterstützen beziehungsweise zusammenzubringen. Das geschieht zum einen auf kultureller Ebene, zum anderen in Form von konkreter Hilfestellung für Spätaussiedler bei der Antragstellung für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland.
Ehrenamtliche in den Landsmannschaften bieten an, die Antragsstellung zu übernehmen, indem ihnen eine schriftliche Vollmacht erteilt wird. Man brauche diese Helfer aber nicht, um Spätaussiedler zu werden. Jeder Bewerber könne seinen Antrag auch alleine stellen, sagt Baumann.
Prüfung des Spätaussiedlerantrags erfolgt beim Bundesverwaltungsamt
Die gesetzliche Grundlage für die Aufnahme von Spätaussiedlern ist das Bundesvertriebenengesetz (BVFG ). Bis Ende 1992 geborene Personen werden als Spätaussiedler anerkannt, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen: Abstammung von zumindest einem Elternteil mit deutscher Staatsangehörigkeit oder deutscher Volkszugehörigkeit, deutscher Nationalitätseintrag im Inlandspass oder anderen behördlichen Registern und Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse. "Das wichtigste Kriterium aber ist das persönliche Bekenntnis zur deutschen Nationalität", betont Albina Baumann.
Die Prüfung eines Spätaussiedlerantrags erfolgt zentral beim Bundesverwaltungsamt. Wenn die Voraussetzungen zur Aufnahme erfüllt sind, erhält der Antragssteller einen Aufnahmebescheid. Nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland werden die Spätaussiedler und deren Familienangehörige in der Außenstelle Friedland des Bundesverwaltungsamts registriert. Danach erfolgt die Verteilung auf die Bundesländer.
Wenn man schon eine stellvertretende Vorsitzende Bayern der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland zum Interview hat hätte man vielleicht mal nachfragen können weswegen so viele "Russlanddeutsche" eine Weltbild nachhängen, dass alles andere als demokratisch ist (Stichwort Ukraine).
Hier windet sich der dt. Staat und Verantwortliche raus, weil ja nicht sein kann was nicht sein darf... das Spätaussiedler und Russlanddeutsche die sich in Russland diskriminiert und fremd gefühlt haben plötzlich doch dem alten Weltbild in bester Manier und großer Zahl nachhängen.