"Alles korrekt", das hatte Abwassermeister Daniel Keller gegenüber dieser Redaktion beteuert, nachdem die Abfuhr des Klärschlamms aus der Bergrheinfelder Kläranlage vor Ostern für Aufsehen bei der Bevölkerung gesorgt hatte. Eine Woche lang waren dort große Schlepper mit Güllefässern aus- und eingefahren. Die Gemeinde hatte eine auf Klärschlammverwertung spezialisierte Firma aus Ansbach und Fürth mit dem Leeren eines der beiden Klärschlammbecken beauftragt. Der abgepumpte Klärschlamm wurde auf Äckern in den Landkreisen Schweinfurt, Haßberge und Kitzingen gefahren. Doch auf einem Feld bei Prappach (Lkrs. Haßberge) sei die Ausbringung nicht ordnungsgemäß erfolgt, sagt der Umweltsachbearbeiter des Landratsamtes Haßberge, Edwin Oppelt. Er hat deshalb Anzeige bei der Wasserschutzpolizei Schweinfurt erstattet.
Klärschlamm wurde nicht eingearbeitet
Ins Rollen brachte den Stein Georg Duerrstein aus Königsberg. Beim Spazierengehen entdeckte er, dass der Bergrheinfelder Klärschlamm auf einem bereits angesäten Maisfeld bei Prappach gespritzt worden war und somit nicht mehr untergearbeitet werden kann. Laut einer Verordnung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) zur landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung ist auf Ackerflächen, die zum Anbau von Feldfutter genutzt werden, eine Aufbringung von Klärschlamm aber "nur vor der Aussaat mit anschließender tiefwendender Einarbeitung zulässig". Und weiter heißt es: "Beim Anbau von Silo- und Grünmais ist der Klärschlamm vor der Saat in den Boden einzuarbeiten." Auf besagtem Feld bei Prappach erfolgte das laut Oppelt genau umgekehrt. "Der Klärschlamm liegt über der Saat und wurde nicht eingearbeitet."
Auf einem anderen Acker hat der Umweltsachbearbeiter ebenfalls einen Verstoß gegen die Verordnung festgestellt. Dort sei die Fracht nicht gleichmäßig auf dem Acker verteilt worden, einige Teile des Feldes seien ausgespart geblieben. Dadurch bestehe die Gefahr der Überdüngung, sagt Oppelt. Er fackelte deshalb nicht lange und erstattete Anzeige.
Die Wasserschutzpolizei Schweinfurt hat bereits die Ermittlungen aufgenommen, bestätigt Hauptkommissar Michael Stiller gegenüber dieser Redaktion. Ermittelt wird in alle Richtungen, ausgehend vom Auftraggeber, der Gemeinde Bergrheinfeld, über die Verwertungsfirma aus dem Raum Ansbach und Fürth, die den Klärschlamm ausgebracht hat, bis hin zum Landwirt, auf dessen Acker die Fracht nun liegt.
Lieferschein verwechselt
Dass bei Prappach ein eingesäter Maisacker begüllt wurde, war nach Angaben von Firmensprecher Hans Wedel "ein Versehen". Bei der Verteilung der Fahraufträge sei im Büro ein Lieferschein verwechselt und deshalb der Klärschlamm auf den Maisacker statt auf ein Getreidefeld gefahren worden.
Eigentlich muss der Auftraggeber kontrollieren, dass seine "Ware" richtig abgeliefert wird. Das ist in Prappach aber nicht geschehen. "Ich konnte ja nicht überall sein", verweist Bergrheinfelds Abwassermeister Daniel Keller darauf, dass die Abfuhrfirma damals mit neun Schleppern angerückt war, die gleichzeitig in alle Himmelsrichtungen davonfuhren.
Umweltreferent Oppelt indes kennt kein Pardon bei Verstößen gegen die Klärschlammverordnung: "Das ist ein schmaler Grat zur illegalen Abfallentsorgung." Er hat nun auch das Amt für Landwirtschaft eingeschaltet.
Mais darf nicht als Silage verwendet werden
Was passiert jetzt mit dem Maisfeld? Für die Silage – egal ob diese als Futter für Wiederkäuer oder als Rohstoff für die Biogasanlage verwendet würde – darf der Landwirt den Mais nicht ernten. "Das wäre ein Verstoß gegen die LfL-Verordnung", sagt Wolfgang Stühler, der für die Haßberge zuständige Ansprechpartner beim Amt für Landwirtschaft in Schweinfurt. Als Druschfrucht hingegen könnten die Körner verwertet werden.
Doch nicht nur wirtschaftliche Einbußen drohen dem Landwirt, sondern im Falle eines Verstoßes gegen die Düngeverordnung auch eine Prämienkürzung, informiert Düngeberaterin Lydia Salomon vom Fachzentrum für Agrarökologie in Karlstadt, das die Einhaltung der LfL-Verordnung im unterfränkischen Raum überwacht. Und wird eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, gibt es eine Geldbuße obendrauf.
grundsätzlich ist zu sagen, dass Kläranlagen einem engmaschigen Kontrollsystem unterliegen und ohne Genehmigung von mehreren Behörden ist das Ausbringen auf landwirtschaftlichen Flächen nicht möglich. Deshalb darf Klärschlamm erst als hochwertiger Dünger aufgebracht werden. Auch die Ackerflächen müssen vorher untersucht werden.
Also, wenn in dieser Kette keine Fehler unterlaufen, geht alles rechtens zu.
Aber was ist denn jetzt passiert.
Ein behördlich bekannter Unternehmer bietet sich einer Gemeinde an.
Nach Vertragsunterzeichnung entsorgt er auf Kosten der Gemeinde den Klärschlamm.
Dieses, wie gesagt bekannte, Unternehmen bringt den Klärschlamm dann auf die Felder aus. Man muss davon ausgehen, dass das Unternehmen für die Aufbringung gut ausgebildete Fachkräfte eingestellt hat, die den Unterschied von einem angesägtem Acker und einem für die Anssaat anstehenden erkennen müssen.
Jetzt Frau Spiegel den Klärwärter zu beschuldigen ist billig.
Gruß
Ich wundere mich auch, wieso zu einem so brisanten Sachverhalt nur ein Angestellter der Gemeinde befragt und zitiert wird. Da wäre man doch als Gemeindebürger und auch als Leser an einer Stellungnahme des Ortsoberhauptes interessiert. Das gebietet zudem auch die journalistische Pflicht. Also Frau Spiegel, bei der nächsten Veröffentlichung, die ja wahrscheinlich nicht lange auf sich warten lassen wird, geben Sie bitte den korrekten Ort an und lassen Sie auch einmal den Bürgermeister zu Wort kommen. Ich bin schon mal gespannt.
7Wenn ich eine Fachfirma für viel Geld mit der ordnungsgemäsen Abfuhr beauftrage ,kann man doch wohl erwarten, dass alles legal und korrekt abgewickelt wird.
Soll Herr Keller hinter jeden Schlepper herfahren. Jetzt kommen die Erbsenzähler wieder aus ihren Löchern gekrochen.
Also alles gut und zur Düngung von Lebensmitteln unbedenklich
Zudem wird meines Wissens in Deutschland nicht nur häusliches Abwasser geklärt …