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Kreis Schweinfurt
Kreis Schweinfurt: Neues Schnelltestangebot für Schnupfenkinder
Wenn die Nase läuft, dürfen kleine Rotznasen seit dem 15. März ohne negatives Schnelltestergebnis nicht mehr in die Kita. Ähnlich ist es bei Schülern. Wo jetzt Tests möglich sind.
Kinder mit leichten Erkältungssymptomen dürfen weder in die Kita noch in die Schule. Erst, wenn Eltern einen negativen Schnelltest vorlegen können, geht das.
Foto: Mascha Brichta/dpa | Kinder mit leichten Erkältungssymptomen dürfen weder in die Kita noch in die Schule. Erst, wenn Eltern einen negativen Schnelltest vorlegen können, geht das.
Katja Beringer
 |  aktualisiert: 15.02.2024 19:35 Uhr

Mit Schnupfen in die Kita? Seit 15. März ist das im Freistaat nur noch möglich, wenn Eltern für ihr Kind einen negativen Schnelltest vorlegen können. Ähnliche Regelungen gibt es auch an den Schulen, wo ab 12. April eine Testpflicht gilt – für diejenigen, die in die Schule kommen können. Wer aber schon leichte Erkältungssymptome hat, bräuchte vor dem Schulbesuch erst einmal einen negativen Schnelltest. Für eben diese Fälle hat der Landkreis Schweinfurt ein neues Testangebot angelegt.

Ab sofort gibt es nun in zwei Testzentren im Landkreis die Möglichkeit, sich trotz leichter Erkältungssymptome testen zu lassen. Im Normalfall verweisen die Testzentren bei Symptomen auf die Arztpraxen. Möglich ist der Test vor dem Besuch der Kita oder der Schule nun für die sogenannten Schnupfenkinder in den Testzentren der DLRG Schonungen und Werneck, so das Landratsamt.

"Zunächst für zwei Wochen" seien diese Testzentren morgens speziell für Kinder mit leichten Erkältungssymptomen geöffnet. Und zwar Montag bis Freitag, 6 bis 8.30 Uhr, ohne Terminvereinbarung. In Schonungen im Testzentrum der DLRG (Goldellern 1), in Werneck im Hallenbad im Bühlweg.

Im Landkreis Schweinfurt gelten ab Montag, 12. April, bis einschließlich Sonntag, 18. April, die Regelungen für Inzidenzen zwischen 50 und 100. Danach beginnt der Unterricht an den Schulen  nach den Osterferien im Präsenzunterricht, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann, oder im Wechselunterricht. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sind weiterhin im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet, heißt es auf der Internetseite des Landratsamtes; das heißt, die Betreuung erfolgt in festen Gruppen.

In der Stadt Schweinfurt, die am Freitag über der Inzidenz von 100 lag, dürfen nur die Abschlussklassen aller Schularten, die vierten Klassen der Grundschulen und die elften Jahrgangsstufen an Gymnasien, Fach- oder Berufsoberschulen in die Schule gehen.

 
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