Das Wohnhaus und mehrere Nebengebäude eines Gehöfts in Falkenstein unterhalb des Zabelsteins gingen am 21. Juni letzten Jahres in Flammen auf. Nur das ehemalige Auszugshäuschen auf der linken Seite des fränkischen Dreiseithofs steht noch, und in dieses würde der 58-jährige Eigentümer gerne zurückkehren. Ob ihm das erlaubt wird, steht sehr in den Sternen. Denn die Staatsanwaltschaft Schweinfurt meint, dass der gelernte Schreiner, seit vielen Jahren schon Rentner, das Feuer in seinem Anwesen selbst gelegt habe – allerdings im Zustand krankheitsbedingter Schuldunfähigkeit. Wegen seiner Erkrankung und dem laxen Umgang damit sei er eine Gefahr für die Allgemeinheit. Ihm droht demnach keine Bestrafung wegen schwerer Brandstiftung, sondern eine Unterbringung in der Psychiatrie.
Böse Geister bauen Straße
An diesem Montag hatte der psychiatrische Sachverständige das Wort vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt. Er weist darauf hin, dass der Beschuldigte kurz vor dem Gebäudebrand Pflastersteine eines Nachbarn zerstört habe, weil er meinte, böse Geister wollten mit diesen eine Straße durch das Dorf bauen. Und: Er habe Gegenstände aus dem Fenster seines Hauses geworfen und dabei ein geparktes Auto leicht beschädigt. Eine Art Tatserie, so der Psychiater.
Der Sachverständige zitiert Zeugenaussagen von Nachbarn, wonach der Mann von "Seelen" - nebenan ist der Friedhof - und Geistern in seinem Haus gesprochen habe. Beim Kaffeetrinken bei einem Bekannten am Morgen nach dem Brand habe er sich von den "Gesichtern auf der Kaffeetasse" beobachtet gefühlt. Und: Der 58-Jährige selbst habe berichtet, dass er, als er bei seiner "Nachtwanderung" in der Brandnacht unter einem Jägerstand eingeschlafen sei, geträumt habe, dass "böse Geister seinen Hof angezündet" hätten.
In wahnhaftem Zustand
All dies weise eindeutig in dieser Zeit auf "eine schwere Manie mit psychotischen Inhalten" hin. Der Mann sei in einem wahnhaften Zustand gewesen. Grund: das Weglassen seiner Medikamente. Das hatte der Rentner selbst zugegeben. Schon seit 1985 leide der Beschuldigte an dieser Erkrankung mit manischen Episoden, sei ein- bis zweimal im Jahr im psychiatrischen Krankenhaus gewesen. Alle Gutachter hätten die gleichen Diagnosen erstellt: bipolare Störung, also eine schwere, chronisch verlaufende psychische Erkrankung.
Dass der Beschuldigte seit Jahren "heftig Cannabis konsumiert", nach seinen Angaben auch im Tatzeitraum, sei zwar seiner Gesundheit nicht zuträglich, aber nicht ursächlich für seine Taten, so der psychiatrische Sachverständige, sondern die chronische psychische Erkrankung. Schilderungen von Geistern im Haus und Fremden, die landen könnten – diese "wahnhaften Inhalte" seien der eigentliche "Treiber" der Straftaten.
Gutachter für Unterbringung
Die Steuerungs- und Schuldfähigkeit des Mannes war demnach aufgehoben, die Voraussetzungen nach Paragraf 63 Strafgesetzbuch für eine unbefristete Unterbringung des 58-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus lägen vor, so der Gutachter. Zurück in sein Haus könne er jedenfalls nicht, auch dann nicht, wenn – wie der 58-Jährige vorgeschlagen hatte – jemand bei ihm wohnen würde, der "auf mich aufpasst".
Eine Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung befürwortet der Gutachter ebenfalls nicht. Es müsse alles getan werden, damit der Schuldunfähige "ausreichend medikamentös und sozialpsychiatrisch eingebunden ist".
Die Plädoyers in dem Sicherungsverfahren werden am Mittwoch erwartet.