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Gerolzhofen
Kommentar: Die Mitglieder des Stadtrats müssen alle Fakten kennen – vor einem Beschluss und nicht hinterher
Erst nach dem Beschluss zur Entwidmung eines Flurwegs tauschen sich Stadträte und Betroffene aus. Dass dabei unbekannte Fakten zur Sprache kommen, ist nicht gut.
Das Unternehmen Schäflein hat mit den Bauarbeiten für seinen Logistik-Standort in Gerolzhofen begonnen. Der Stadtrat hat nun beschlossen, den Flurweg, der das Gelände durchschneidet, zu entwidmen.
Foto: Stefan Pfister | Das Unternehmen Schäflein hat mit den Bauarbeiten für seinen Logistik-Standort in Gerolzhofen begonnen. Der Stadtrat hat nun beschlossen, den Flurweg, der das Gelände durchschneidet, zu entwidmen.
Michael Mößlein
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:26 Uhr

Verkehrte Welt: Im Treppenhaus des Alten Rathauses treffen am Montagabend im Anschluss an die Stadtratssitzung die Mitglieder des Ferienausschusses auf die sich dort noch austauschenden Zuhörerinnen und Zuhörer. Daraus entwickelt sich ein halbstündiger Austausch von Argumenten, Standpunkten und Fakten.

Ein Teil dessen, was zur Sprache kommt, ist den Stadtratsmitgliedern nicht bekannt. Dies ist doppelt schade, denn das Gremium hat über die Entwidmung des Flurwegs bereits entschieden. Die zusätzlichen Informationen spielen dafür keine Rolle mehr. Dass Angehörige eines entscheidenden Gremiums erst im Nachhinein – rein zufällig – Informationen erhalten, die wichtig sind, um sich einen klaren Überblick in einer Sache zu verschaffen, ist durchaus bedenklich.

Unterlagen fehlen

So etwas darf nicht passieren! Zumal es dem Vernehmen nach nicht das erste Mal war, dass die Mitglieder des Gerolzhöfer Stadtrats Beschlüsse fassen (müssen), ohne vorher alle relevanten Unterlagen zu erhalten.

Hier ist die Verwaltung dringend gefordert, dem am Montag erneut geäußerten Wunsch aus den Reihen des Stadtrats nachzukommen, das Gremium vorab umfassend und vollständig zu informieren. Dies ist eine Bringschuld der Verwaltung. Denn nur dort ist im Vorfeld bekannt, welche Brisanz ein Thema möglicherweise hat und welche Kreise es ziehen kann. Bei ehrenamtlichen Mitgliedern eines Stadtrats solches Detailwissen vorauszusetzen, ist zu viel verlangt.

 
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  • Uwe Luz
    Die Überschrift des Kommentars gilt auch für Schonungen. Dort wurde von den Gemeinderäten erwartet, ohne Kenntnis aller maßgeblichen Fakten über die Änderung des Flächennutzungsplans für die Errichtung eines Großprojekts auf einem Acker im Außenbereich abzustimmen.

    Es ist scheinbar Methode, mit Fakten hinter dem Berg zu halten, um unerwünschte Fragen und unbequeme Diskussionen auszuschließen.

    Dabei schreibt § 3 Abs. 1 BauGB vor:

    "Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben."

    Erst Recht sollten Gemeinde- und Stadträte den kompletten Sachstand kennen, bevor sie Verantwortung übernehmen und ihre Hand für oder gegen eine Maßnahme heben.
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