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Wasserlosen
Keime in Trinkwasser: Abkochgebot aufgehoben
Bearbeitet von Lena Wacker
 |  aktualisiert: 03.12.2019 10:48 Uhr

Die Bürger der Gemeindeteile Rütschenhausen, Brebersdorf und Kaisten (alle Gemeinde Wasserlosen) müssen ihr Trinkwasser vor Gebrauch nicht mehr abkochen. Nachdem die aktuellsten Befunde der Kontrollwasserproben unauffällig waren, hat das Gesundheitsamt Schweinfurt am 4. Oktober 2018 die seit dem 29. September 2018 bestehende Abkochanordnung aufgehoben.

Chlorung bleibt weiterhin bestehen

Am 29. September 2018 waren vom dem zuständigen Wasserversorger zwei auffällige Trinkwasserbefunde für den Bereich Rütschenhausen und Brebersdorf gemeldet worden. Das zuständige Gesundheitsamt hatte daraufhin als Sofortmaßnahmen eine Abkochanordnung ausgesprochen und die Chlorung des Trinkwassers angeordnet. Die Ergebnisse der erneuten, an verschiedenen Stellen durchgeführten Kontrolluntersuchungen vom 1. Oktober entsprachen nun alle der Trinkwasserverordnung. Das Abkochgebot konnte deshalb für den betroffenen Versorgungsbereich Rütschenhausen, Brebersdorf und Kaisten aufgehoben werden.

Die gemessenen Chlorungswerte liegen ebenfalls im erforderlichen Bereich. Aus Sicherheitsgründen bleibt die Chlorung für diese Gebiete jedoch weiterhin bestehen, bis zusätzliche und unauffällige Befunde vorliegen.

 

 

 
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