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Schweinfurt
Impfpflicht: Streit mit der Stadt wegen ärztlichen Attests für Kinder
Warum die Stadt zwei Kindern trotz Attests die Teilnahme an der Ferienfreizeit verweigerte, ein zusätzliches Arzt-Attest forderte und am Ende doch zurückruderte.
Erst mit Hilfe eines Anwalts konnte eine Familie einen Streit mit der Stadtverwaltung zu ihren Gunsten beenden.
Foto: Martina Müller | Erst mit Hilfe eines Anwalts konnte eine Familie einen Streit mit der Stadtverwaltung zu ihren Gunsten beenden.
Thomas Starost
Thomas Starost
 |  aktualisiert: 09.02.2024 10:08 Uhr

Die Schweinfurter Ferienfreizeit für Familien mit Kindern ist eine feine Angelegenheit. Da gibt es Spielgruppen, Ferien in der Stadtbücherei, Kanutouren, Museumsbesuche und so einiges mehr. Eine rundum unterhaltsame Geschichte für die Kids, wenn man teilnehmen darf. Das sollte nun einer Schweinfurter Familie seitens des Stadtjugendamtes verweigert werden.

Die Geschichte beschäftigte zahlreiche Instanzen, Ämter, den Oberbürgermeister, die zweite Bürgermeisterin Sorya Lippert und letztendlich auch eine renommierte Schweinfurter Anwaltskanzlei. Hintergrund der ganzen Groteske war, dass die beiden Kinder der Familie nicht gegen Masern geimpft werden konnten, weil wegen einer Eiweißunverträglichkeit aus gesundheitlichen Gründen keine Impfung möglich ist.

Dem neuen, seit März 2020 geltenden Masernschutzgesetz zu Folge müssen Kinder, die an Schulen, Kitas und auch in der Ferienbetreuung in engem Kontakt zueinander stehen, gegen Masern geimpft sein, da hier eine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht. Eine Ausnahme davon gibt es, wenn ein "konkretes, aktuelles, ärztliches Attest" vorliegt, dass eine "medizinische Kontraindikation" bei den Kindern belegt.

Stadt erkennt Attest von Regensburger Kinderarzt nicht an

Genau ein solches Attest konnte die Familie auch beim Stadtjugendamt einreichen. Allerdings war dieses von einem Regensburger Kinderarzt ausgestellt worden. Den nun wollte das Stadtjugendamt nicht anerkennen und verlangte, dass die Familie ein zweites Attest eines Schweinfurter Arztes vorlegen solle.

Das wollte die Familie nicht auf sich sitzen lassen und wandte sich mittels einer mail direkt an Oberbürgermeister Sebastian Remelé, in dem sie ihr totales Unverständnis über das Vorgehen des Stadtjugendamtes beklagten, da sie doch ein rechtsgültiges Attest hätten, dass ihre Kinder "aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden könnten".

Die Antwort des OB kam postwendend (das Schreiben liegt der Redaktion vor) mit folgendem Hinweis: "Im Falle von medizinischer Kontraindikation besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich über ein ärztliches Attest von der Impfpflicht befreien zu lassen. Dieses Attest muss laut aktueller Rechtsprechung den konkreten Grund der medizinischen Kontraindikation erhalten. Das von Ihnen vorgelegte Attest entspricht diesen Standard nicht", so die juristische Ansicht des Oberbürgermeisters.

Die Familie, die schon vorher den Regensburger Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden hatte, schaltete nun den Schweinfurter Rechtsanwalt Michael Schulze ein, der sich jetzt ebenfalls an den OB wandte und wissen wollte auf "welcher Rechtsgrundlage diese Entscheidung beruhe". Im dem der Redaktion ebenfalls vorliegenden Brief an den OB äußert der Rechtsanwalt sein Unverständnis, dass die Stadt nicht an den Arzt eine entsprechende Anfrage gestellt habe und stattdessen mit dem Schreiben vom Stadtjugendamt zudem nur "die Bescheinigung eines ortsansässigen Kinderarztes akzeptieren würde".

Keine Antwort auf die Frage des Rechtsanwalts

Darauf antwortete nun die Stadt mit einem Schreiben der Bürgermeisterin Sorya Lippert als Vertretung des Oberbürgermeisters. In dem Schreiben wird das Vorgehen des Stadtjugendamtes mit dem pauschalen Hinweis auf die allgemeinen "an Kindertagesstätten geltenden gesetzlichen Regelungen" begründet und, dass die "Nachweispflicht, in diesem Falle durch ein konkretes, nachvollziehbares Attest eines behandelnden Arztes", bei der Familie liegen würde. Eine Rechtsgrundlage, warum hier nur ein Attest eines Schweinfurter Arztes akzeptiert werden könne, wurde in dem Schreiben erneut nicht erklärt.

Weshalb die Stadtverwaltung auch sehr schnell Post aus der Kanzlei bekam, in dem wiederum die "Benennung einer Rechtsgrundlage" für die bisherigen Entscheidungen der Stadt gefordert wurde, "andernfalls müsste die Stadt gerichtlich auf entsprechende Feststellungen in Anspruch genommen werden". Mit anderen Worten: Eine Rechtsgrundlage, dass nur ein ortsansässiger Arzt ein entsprechendes Attest ausstellen darf, gab es nicht.

Diese Erkenntnis hatte sich dann wohl auch bei der Leitung des Stadtjugendamtes eingestellt. Jetzt nämlich ruderte man zurück. Im Bezug, dass das Attest wohl bereits vom Gesundheitsamt und Schule anerkannt worden sei und "diese Stellen primär zuständig für eine solche Bewertung sind, werden wir uns deren Bewertung dieses Attestes anschließen." Eine Teilnahme der Kinder der Familie sei folglich möglich.

Die beiden Kinder nehmen inzwischen an der Sommer-Ferienfreizeit teil.

 
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  • Wie bei Maskenatteste agiert die Verwaltung wie sie will - geschützt durch grüne Richter mit Ideologie! Dass kann auch die MP sperren wie sie will. Diese Meinung ist bei mir fest!
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  • Herard18061206
    Statt umfangreicher Kommunikation incl. Einschalten eines Rechtsanwalts wäre ein Termin bei einem
    ortsansässigen Kinderarzt die schnellere und kostengünstigere Lösung gewesen.
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  • poetry2000@web.de
    Das wage ich zu bezweifeln. Niemand nimmt hier noch Patienten auf. Wir haben für unsere Tochter ne Fachärztin in Siegen mittlerweile. Da ist uns auch kein Weg zu weit. Und da sollte man auch deren Qualifikation ohne wenn und aber anerkennen. Was für ein Irrsinn.
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  • 691969
    Dieses ist nur in Schweinfurt möglich!
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  • FNB
    Wenn der konkrete Verdacht eines Gefälligkeitsattestes besteht, dann meldet das die Einrichtung dem Gesundheitamt. Das Gesundheitsamt ist für die Prüfung zuständig und wenn von dort das ok kommt, dann gibt es tatsächlich keine Grundlage, das Attest anzuzweifeln.
    Es kann viele Gründe geben, weswegen Eltern zu einem Kinderarzt in einer anderen Stadt gehen, das ist per se noch nicht verdächtig.
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  • Erding
    In eine andere Stadt. Aber gleich in eine Stadt in einem anderen Regierungsbezirk. Der/Die über hundert Kilometer entfernt ist. Und das nur wegen eines einfachen Attests. Das doch einfach und rasch erstellt ist. Ausser die Laborauswertung wird und müsste zudem eingeschickt werden. Und das soll nicht verdächtig sein? Verdächtig bei dem "Prüfer" des Attestes. Gültig oder nicht gültig, echt oder nicht echt? Verdächtig wenn dann alle möglichen Schritte unternomen werden, diese Attest aus einem anderen weit entfernten Regierungsbezirk "anerkannnt" oder "durch bekommen zu können. Wie wirkt sich das auf andere aus? Wie ist das Echo? Es kommt in die Zeitung.
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  • FNB
    Das Gesundheitsamt hatte das Attest doch wohl schon anerkannt. Das reicht doch, als Leser dieses Artikels kann man die Situation doch nicht besser einschätzen als die Zuständigen vor Ort.
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  • Erding
    Ein Regensburger Arzt? Der Regensburger Arzt? War die Ausstellung eine Ferndiagnose oder fand eine Untersuchung vor Ort durch den Regensburgerarzt statt? Was wäre dabei gewesen, einfach mal kurz bei einem Kinderarzt in Schweinfurt vorbeizuschauen. Viel Lärm um nichts. Hüben wie drüben.
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    ...warum sollte man zu einem anderen Arzt wenn das Attest ordentlich aufgestellt wurde? v.a. auch weil Schweinfurter Kinderärzte kaum neue Patienten aufnehmen.

    Das ist doch Unfug. Offenbar ist alles richtig gelaufen, einfach so gibt die Stadt sicher nicht nach.
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  • Werner12
    Ganz einfach weil dieser Regensburger Arzt anscheinend in Impfgegnerkreisen bekannt ist.
    Das gleiche mit Maskenverweigeren, die wissen auch welcher Arzt ein Attest ausstellt.
    Ist die Familie erst aus dem Regensburger Raum zugezogen nach Schweinfurt nehme ich alles zurück.
    Wenn nicht ist es eigentlich klar was da läuft.
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  • hartmut.weisspfennig@rexroth-stiftung.de
    Wie borniert darf man eigentlich sein. Hätten wir nur Gudrun Grieser noch.
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