zurück
Gerolzhofen
Hotel-Neubau "Wilder Mann": Gibt es eine allerletzte Frist?
Wenn sich nicht bis zum 11. März auf der Baustelle des "Wilder Mann" etwas tut, will die Stadt sämtliche Genehmigungen für die Nutzung öffentlicher Flächen entziehen.
Die Baustelle am Hotel-Gasthof 'Wilder Mann' in Gerolzhofen ruht derzeit.
Foto: Michael Mößlein | Die Baustelle am Hotel-Gasthof "Wilder Mann" in Gerolzhofen ruht derzeit.
Klaus Vogt
 |  aktualisiert: 16.02.2024 16:47 Uhr

Am Montagabend ab 20 Uhr wird sich der Gerolzhöfer Stadtrat in öffentlicher Sitzung erneut mit den Auswirkungen der Hotelbaustelle "Wilder Mann" auf die benachbarten städtischen Flächen beschäftigen. Nachdem von der Bauherrin, der Krapf Immobilien GmbH & Co. KG, nun schon mehrfach Ankündigungen nicht umgesetzt und von der Stadt gesetzte Fristen ignoriert wurden, könnte es an diesem Montagabend nun zum Showdown kommen. Darauf deutet zumindest eine Beschluss-Vorlage hin, die der Redaktion der Main-Post jetzt vorliegt.

Die GmbH soll laut dem Beschlussvorschlag nochmals eine allerletzte Frist bekommen. Danach soll Schluss sein. Verantwortlich für diesen Beschlussvorschlag ist Bürgermeister Thorsten Wozniak. Es geht dabei ausschließlich um die bislang von der Stadt genehmigten Sondernutzungen des Pausenhofs der Grabenschule und des Gehwegs an der Ostseite der Breslauer Straße. Ob die eigentliche Baustelle noch weiterhin stillsteht oder nicht, ist hingegen nicht die Sache der Stadt.

Und so ist die derzeitige Situation auf den städtischen Nachbarflächen: Ein Teil des Pausenhofs ist tief abgebaggert, weil hier ein unterirdischer Technikraum für die Tiefgarage entstehen soll. Der übrige Bereich des Pausenhofs ist seit Monaten durch den Baukran, Baumaterial und Container belegt. Für die Buben und Mädchen der Schule gibt es nur einen schmalen Zugang zur Schule, abgegrenzt von Bauzäunen. Ihre Pausen müssen die Kinder auf dem benachbarten Spitalgarten verbringen. Dazu wird die Schulgasse für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Frist bis zum 11. März

Ein Großteil des öffentlichen Gehwegs an der Breslauer Straße ist samt Entwässerungsrinne ebenfalls größtenteils abgebaggert. Auf dem verbliebenen Rest hat die Bauherrin einen Bauzaun positioniert - dies ebenfalls auf öffentlichem Grund. Für Fußgänger ist auf dieser Straßenseite kein Platz.

Aus der aktuellen Beschluss-Vorlage für Montagabend ist ersichtlich, dass der Bauherrin seitens der Stadt noch nochmals eine Frist - eine letzte Frist - gesetzt werden soll: Die Bautätigkeit muss in der kommenden Woche bis spätestens am 11. März beginnen. Ansonsten ist aus Sicht der Stadt das Thema durch. "Eine Wiedervorlage des Beschlusses ist im Stadtrat bei Ausbleiben der Bautätigkeit nicht vorgesehen", heißt es in aller Deutlichkeit in dem vom Bürgermeister Wozniak verfassten Beschluss-Vorschlag.

Gehweg soll hergestellt werden

Der Beschluss-Vorschlag ist in mehrere Themenfelder gegliedert. Zum einen geht es um den Gehweg an der Ostseite der Breslauer Straße: Für den Fall, dass die Baustellentätigkeit nicht bis spätestens 11. März 2022 weitergeführt wird, muss die Bauherrin den Bauzaun bereits ab kommenden Montag, 14. März, auf ihren eigenen Grund zurückziehen. Anschließend muss die Krapf Immobilien GmbH & Co. KG den städtischen Gehweg samt Entwässerungsrinne und sonstigem Zubehör auf eigene Kosten wiederherstellen. Das Ganze muss bis zum 3. Mai 2022 abgeschlossen sein.

Pausenhof soll aufgefüllt werden

Auch für den Pausenhof ist der Beschluss-Vorschlag ähnlich gestaltet: Wenn die Baustellentätigkeit nicht bis spätestens 11. März 2022 wieder aufgenommen wird, ist auch der Pausenhof ebenfalls ab Montag, 14. März, zu räumen und die benachbarte Baustelle entsprechend abzusichern. Auch dies muss bis zum 3. Mai 2022 abgeschlossen sein.

Bis spätestens zum 15. August 2022 muss dann der Pausenhof der Grabenschule wieder in seinen ursprünglichen Zustand samt Spielplatz und Spielgeräte hergestellt sein. Dies bedeutet, dass das momentane tiefe Loch auf städtischem Grund vorher von der Bauherrin verfüllt werden muss.

Und: Für den Fall, dass die Baustelle nicht bis zum 11. März aktiviert wird, entzieht die Stadt der Bauherrin mit sofortiger Wirkung sämtliche verkehrsrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen für die Sondernutzung der kommunalen Flächen. Neue Genehmigungen, so die Beschluss-Vorlage, sollen dann nur noch zum Zwecke der geforderten Rückbau-Arbeiten ausgestellt werden.

Gibt es eine Mehrheit?

Ob diese Beschluss-Vorlage aus dem Bürgermeister-Amt am Montagabend bei der Abstimmung im Stadtrat eine Mehrheit finden wird, ist unklar. Es könnte eine sehr knappe Entscheidung werden.

Möglicherweise wird der Beschluss kurzfristig aber auch noch umformuliert, denn vor der öffentlichen Sitzung um 20 Uhr tritt der Stadtrat bereits um 18.30 Uhr nichtöffentlich zusammen. Nach Informationen dieser Redaktion soll dabei der Bauleiter des Hotel-Projekts vom Gremium befragt werden. Am 7. Februar stand nämlich schon einmal ein vergleichbarer Beschlussvorschlag wie jetzt im Raum. Doch weil wenige Stunden vor Beginn der Stadtratssitzung das Bauunternehmen damals schriftlich versichert hatte, am 14. Februar beginnen zu wollen, hatte der Stadtrat damals den Beschlussvorschlag entschärft und stattdessen eine erneute Fristverlängerung gewährt.

Baugenehmigung bleibt bestehen

Auf das eigentliche Bauvorhaben hätte der Beschluss-Vorschlag, sollte er tatsächlich vom Stadtrat so umgesetzt werden, rein rechtlich keinen Einfluss. Die GmbH kann auch später das Hotel mit Tiefgarage gemäß der erteilten Baugenehmigung noch hochziehen -  dann eben nur ohne Nutzung der benachbarten öffentlichen Flächen. Logistisch wäre dies sicherlich möglich, indem beispielsweise der Kran nicht in der Breslauer Straße, sondern im Aufzugsschacht des Neubaus positioniert wird. Allerdings dürfte es dadurch für die Krapf Immobilien GmbH & Co. KG teurer werden.

Die Entscheidung des Stadtrats hat auch keine Auswirkungen auf die Flächen in der Nachbarschaft der Baustelle, die sich in privater Hand befinden. So wurde beispielsweise für den Bau der Einfahrt zur Tiefgarage auch der östliche Grundstücksteil des Geschäftshauses (Brillenhaus) neben der Grabenschule abgebaggert. Die Eigentümer warten ebenfalls schon seit Monaten vergeblich darauf, dass ihr Grundstück, insbesondere die Terrasse der Gaststätte, wieder rekonstruiert wird.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Gerolzhofen
Klaus Vogt
Baustellen
Mädchen
Männer
Schulhöfe
Stadträte und Gemeinderäte
Thorsten Wozniak
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • DieWahrheit
    sagt nur, Insolvenz!

    Wurde schon einmal darüber nachgedacht?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • kempf-margit@t-online.de
    Die Krapf-Immobilien GmBH&Co KG, lacht sich ins Fäustchen, die Herrschaften nehmen doch die Vertreter der Stadt Gerolzhofen gar nicht mehr ernst!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • king_pansen
    Der Geschäftsführer sitz doch im Stadtrat. Ich kapier es nicht
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten