Die Entscheidung ist gefallen: Nach stundenlangen Diskussionen unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat der Stadtrat am Dienstagabend dem Antrag des Bauherrn zugestimmt, dass für den Rohbau des IN-Hotels "Wilder Mann" ein großer Kran im Bereich der Breslauer Straße aufgestellt werden kann. Deswegen muss die Straße tagsüber komplett gesperrt werden. Der Stadtrat knüpft die verkehrsrechtliche Anordnung allerdings an eine ganze Liste von Voraussetzungen und Vereinbarungen zwischen Stadt und Bauherr.
Dementsprechend lange hat es gedauert, bis alle Details zwischen Stadt und Bauherr im Gremium ausdiskutiert und zu Papier gebracht worden waren. Nachdem der Stadtrat bereits am Montag vergangener Woche über das Thema nichtöffentlich bis nach Mitternacht debattiert hatte, ging es am Dienstagabend, 2. Juni, weiter. Um 19 Uhr war eine erneut nichtöffentliche Sitzung in der Stadthalle anberaumt. Um 20.15 Uhr sollte dann die Öffentlichkeit zugelassen werden. Doch daraus wurde nichts. Fast eineinhalb Stunden lang standen sich Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit dem von der Sitzung ausgeschlossenen Bauherrn Rainer Krapf im Foyer der Stadthalle die Füße in den Bauch, ehe sich die Türen doch noch öffneten und die Sitzung schließlich um 21.40 Uhr öffentlich fortgesetzt wurde.
Einstimmige Entscheidung
Dann ging alles binnen 20 Minuten über die Bühne. Zweiter Bürgermeister Erich Servatius als Sitzungsleiter verlas den umfangreichen Beschlussvorschlag, der sage und schreibe 23 verschiedene Unterpunkte umfasst und den die Stadträtinnen und Stadträte im Detail ausgearbeitet haben. Sprecher der Fraktionen hatten dann die Möglichkeit, kurze Statements abzugeben. Und schließlich kam es zur Abstimmung: Der wegen der Urlaubszeit personell ausgedünnte Stadtrat (und ohne den direkt beteiligten Rainer Krapf) gab mit 15:0 Stimmen grünes Licht für den Baukran an der Breslauer Straße.
Der Bauherr hatte am 18. Mai seinen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung gestellt. Er benötigt zwei Kräne, einen davon auf öffentlichem Grund und Boden in der Breslauer Straße von Juni 2020 bis Januar 2021.
Die wichtigsten der insgesamt 23 Punkte des Stadtratsbeschlusses sehen nun so aus:
- Die verkehrsrechtliche Anordnung wird zunächst einmal nur vom 10. Juni bis voraussichtlich 25. November genehmigt. Dann ist zu prüfen, ob eine Kranstellung in der Breslauer Straße noch weiterhin notwendig ist oder ob nicht der andere Kran in der Baustelle ausreicht. Sollte eine weitere Kranstellung in der Breslauer Straße benötigt werden, muss ein neuer Antrag vom Bauherrn gestellt werden. Die verkehrsrechtlichen Anordnungen werden auf Widerruf erteilt.
- Der große Kran soll nicht direkt auf die Straße, sondern auf die Parkplätze vor dem Anwesen Breslauer Straße 2 (Anwesen Jahn) gestellt werden. Die genehmigte öffentliche Fläche beträgt sechs auf sechs Meter.
- Der Kran muss für die Verkehrsteilnehmer abgesichert und bei Nacht beleuchtet sein.
- Die Bäume zwischen den Parkplätzen in der Breslauer Straße sollen alle stehen bleiben. Eine eventuell doch nötige Baumfällung aufgrund der Kranstellung ist mit dem Stadtbauamt Gerolzhofen abzusprechen. Dann ist ein gleich großer Baum als Ersatz zu pflanzen.
- Der Kran ist so auf den Parkplätzen vor dem Anwesen Breslauer Straße 2 zu stellen, dass der Fußgängerverkehr zu den jeweiligen Geschäften gelangen kann. Eine Gehwegbreite von mindestens 1,5 Meter ist sicherzustellen.
- Die Breslauer Straße ist für den Durchgangsverkehr von Montag bis Freitag jeweils von 7 bis 17 Uhr komplett gesperrt. Nur der Baustellenverkehr sowie der Lieferverkehr für die Kronen-Apotheke und die VR-Bank ist möglich.
- Von 17 bis 7 Uhr ist die Straße für den Fahrverkehr freizuhalten. Die Baufirma hat dementsprechend die Absperrbaken, die für die Vollsperrung angeordnet werden, von der Straße zu nehmen und am nächsten Morgen wieder auf die Straße zu stellen. Dies muss sichergestellt werden.
- Die drei Parkplätze vor dem Anwesen Breslauer Straße 2 werden als Stellplatz für den Kran bereitgestellt. Die drei Parkplätze vor der Kronen Apotheke werden für Rettungsfahrzeuge freigehalten.
- Die drei Parkplätze vor der VR-Bank Gerolzhofen werden mit einem eingeschränkten Halteverbot beschildert, sodass hier die Möglichkeit gegeben ist, außerhalb der Zeiten der Vollsperrung die Parkplätze für kurze Erledigungen in der VR-Bank und/oder der Kronen Apotheke zu nutzen.
- Die Parkplätze stellen kein Materiallager für die Baustelle dar.
- Hinsichtlich der Änderung der Verkehrsströme in der Innenstadt scheidet eine Öffnung der Spitalstraße aus, weil nach Rücksprache mit dem städtischen Bauamt gegebenenfalls noch in diesem Jahr mit der Sanierung der Spitalstraße (Gas, Wasser, Strom und Kanal) begonnen wird. Und die Schulgasse ist zu eng, um den Verkehr von der Grabenstraße zum Marktplatz durch diese Straße zu führen.
- Aufgrund der benötigten Umleitungsstrecke für eine Zufahrt zum Marktplatz wird die Einbahnstraßenregelung in der Bürgermeister-Weigand-Straße zwischen Post und Marktplatz gedreht.
- Verkehrsteilnehmer aus der Häfnergasse werden nach links auf den Marktplatz geleitet, um dann über die Marktstraße oder die Weiße-Turm-Straße aus der Stadt ausfahren zu können.
- Vor Genehmigung und Ausstellung der verkehrsrechtlichen Anordnung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Bauherren über die aufgrund der Maßnahme entstehenden Kosten aufzusetzen.
- Alle anfallenden Kosten, die aufgrund der Baumaßnahme „Wilder Mann“ entstehen, sind vom Bauherrn in voller Höhe zu zahlen (auch Schäden auf der Umleitungsstraße) und entsprechend abzusichern (beispielsweise durch Versicherungen, Bankbürgschaften o.ä.). Sollten Kosten für die Stadt entstehen, werden diese an den Bauherrn weitergegeben.
- Von den beanspruchten Straßen ist vor Beginn der Baumaßnahme eine Bestandsaufnahme des Bauzustandes mit der Stadt Gerolzhofen durchzuführen.