Der Angeklagte hätte an der Wohnung der jungen Frau nichts zu suchen gehabt, sagt die Richterin, er hätte nicht klingeln, sie nicht ansprechen dürfen. "Und er hätte sie schon gar nicht angreifen dürfen." Schläge, Tritte gegen den Kopf. "Das ist eine lebensgefährdende Behandlung", findet das Gericht und verurteilt den 25-Jährigen aus Schweinfurt am Freitagmorgen wegen gefährlicher Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.
Außerdem ordnet die Kammer an, den 25-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Ein Rechtspfleger entscheidet über die Vollstreckungsreihenfolge.
In dem Sicherungsverfahren vor der 1. Großen Strafkammer als Schwurgericht ging es um den Angriff des jungen Mannes auf eine ehemalige Freundin im Juli 2021, aber auch um Delikte, die sich in der Justizvollzugsanstalt Würzburg Ende 2021 zugetragen haben sollen. Das Verfahren wegen einer ihm ursprünglich vorgeworfenen Beleidigung und eines Diebstahls wurden während des Prozesses eingestellt.
In der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft war die Rede davon, dass der Beschuldigte an einer paranoiden Schizophrenie leide und die Taten deshalb im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen habe. Der Gutachter bestätigte vor Gericht, dass eine paranoide Schizophrenie vorliege. Bei dem Angriff auf die junge Frau habe er allerdings keinen Symptomcharakter erkennen können, möglicherweise sei seine Steuerungsfähigkeit dennoch eingeschränkt gewesen.
Geschädigte trug massiven psychischen Schaden davon
Darauf stützt sich auch das Gericht in seinem Urteil: Für den Angriff muss der junge Mann, falls das Urteil rechtskräftig wird, eine Haftstrafe absitzen. Dem Sachverständigen folgend hält das Gericht eine Schuldunfähigkeit in diesem Fall für nicht gegeben. Dennoch sagt die Richterin: Es könne sein, dass er wegen seiner "gedanklichen Einengung" die Situation der Zurückweisung nicht anders habe bewältigen können.
Seit Sommer 2020 habe der Mann die junge Frau "massiv gestalkt", schildert die Vorsitzende. Auch ein Beschluss des Amtsgerichts aus dem Frühjahr 2021, der die Kontaktaufnahme verboten hatte, habe ihn nicht davon abgehalten weiterzumachen. Nur kurze Zeit vor dem Angriff habe er einen Strafbefehl erhalten, auch dieser habe keinerlei Wirkung gehabt. "Den Angeklagten mag das erheitert haben", sagt die Richterin, aber die Aussage der jungen Frau vor Gericht habe gezeigt, dass sie massiv psychisch geschädigt sei.
Die Staatsanwaltschaft forderte in dem Fall vom Juli 2021 eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, der Verteidiger des jungen Mannes eine Strafe von acht Monaten.
Vor Gericht ging es für den Beschuldigten auch um zwei Angriffe auf Mithäftlinge in der JVA Würzburg. Der Beschuldigte habe einen Mitinsassen "ohne Grund massiv attackiert" und einen weiteren, als dieser helfend einschreiten wollte, geschlagen, sagt die Richterin über einen Vorfall Ende Dezember 2021. In dieser Situation sei der 25-Jährige "akut psychotisch" gewesen, weshalb man hier von einer aufgehobenen Schuldfähigkeit ausgehe. Daher auch die Entscheidung, den jungen Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.
Das Gericht geht davon aus, dass vom Beschuldigten weitere Taten zu erwarten sind. Die positive Entwicklung der vergangen Wochen, die der Gutachter gesehen haben will, könne die Richterin nicht erkennen, gibt sie zu. Ein Vorfall, bei dem der junge Mann Ende September dieses Jahres im psychiatrischen Krankenhaus einen Mitpatienten angegriffen haben soll, sei "wegweisend für das, was passieren kann, wenn man ihn unbehandelt draußen herumlaufen lässt", erklärt sie. Eine Bewährungsstrafe hält die Kammer für ausgeschlossen.
25-Jähriger habe weder Reue noch Schuldeinsicht gezeigt
Dem 25-Jährigen fehle die Krankheitseinsicht, erklärt die Richterin. Das habe er immer wieder verbal und nonverbal zum Ausdruck gebracht, als er behauptet habe, er habe keine Psychose gehabt. Insgesamt habe der Mann zwar "sowas wie ein Geständnis" abgelegt, dem fehle es allerdings komplett an Schuldeinsicht und Reue.
Der junge Mann selbst erklärte vor den Plädoyers: "Die Straftaten, die ich gemacht habe, tun mir leid. Ich bin jetzt ein anderer Mensch." Als die Richterin ihn dann fragte, ob das jetzt ein Geständnis sei, sagte er, wie schon zu Prozessbeginn, er mache dazu keine Angaben. Warum er sich dennoch entschuldigte? "Falls er jemanden verletzt haben sollte", antwortete der Angeklagte dann, tue es ihm leid. "Sie nehmen das nicht ernst", sagte der Beirichter schließlich, "aber es ist ernst."
Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.