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Schönaich
Grundstück-Streit: Gemeinde verfolgt Vorkaufsrecht nicht weiter
Mit dem Verzicht, den Verkauf des Anwesens des alten Dorfgasthauses in Schönaich an privat zu verhindern, entgeht die Gemeinde Oberschwarzach wohl einer Niederlage vor Gericht.
Knapp 5500 Quadratmeter umfasst das komplette Anwesen des früheren Gasthofs in der Ortsmitte von Schönaich. Die Gemeinde wollte den Verkauf an eine private Interessentin verhindern und auf dem Areal stattdessen Bauplätze errichten. Doch das angemeldete Vorkaufsrecht war hierfür wohl kein passendes Mittel.
Foto: Michael Mößlein | Knapp 5500 Quadratmeter umfasst das komplette Anwesen des früheren Gasthofs in der Ortsmitte von Schönaich. Die Gemeinde wollte den Verkauf an eine private Interessentin verhindern und auf dem Areal stattdessen ...
Michael Mößlein
 |  aktualisiert: 12.09.2022 15:33 Uhr

Von einem gütlichen Ende lässt sich wohl nicht sprechen, dennoch ist der Zwist um den Verkauf eines Anwesens in der Ortsmitte von Schönaich nun zumindest formal geklärt: Die Marktgemeinde Oberschwarzach macht das von ihr zunächst angeführte Vorkaufsrecht auf das Grundstück des früheren Dorf-Gasthofs nicht mehr geltend. Dies erklärt Bürgermeister Manfred Schötz auf Nachfrage dieser Redaktion.

Der Gemeinderat hatte unlängst unter Ausschluss der Öffentlichkeit das Thema erneut behandelt und ist nach Auskunft des Bürgermeisters nach Abwägung aller Sachverhalte zu diesem Beschluss gekommen. Die Gemeinde hatte ihr Interesse an dem knapp 5500 Quadratmeter großen Grundstück in dem nicht einmal 100 Einwohner zählenden Ortsteil unter anderem damit begründet, dass dort Baugrundstücke entstehen sollen.

Kompromissvorschlag der Gemeinde scheiterte

Nach der jüngsten Entwicklung steht der Kaufinteressentin Lydia Beck der Weg offen, besagtes Grundstück, das neben dem alten Gasthof noch aus mehreren Nebengebäuden und Freiflächen besteht, wie gewünscht komplett zu erwerben. Die Gemeinde hatte zuvor als Kompromiss vorgeschlagen, dass die Interessentin nur einen Teil des Anwesens samt dem alten Gasthaus kauft, um dort ihre Pläne zu verwirklichen. Auf dem Rest des Grundstücks hätten nach Vorstellung der Gemeinde trotzdem ein paar wenige Bauplätze entstehen können.

Ihren eigenen Angaben nach möchte die Kaufinteressentin auf dem großen Anwesen mit ihrer Familie und den eigenen Tieren – fünf an der Zahl – "in Ruhe leben". Sie widerspricht Angaben, wonach sie plane, dort einen Reiter- oder Gnadenhof für Tiere einzurichten. Ein solche Idee habe sie niemals gehabt, erklärt sie im Gespräch mit dieser Redaktion.

Bürgermeister sprach von "falschen Behauptungen"

Öffentlich wurde der Streit um das Grundstücksgeschäft erst, als Bürgermeister Schötz sich Anfang Juni während einer Gemeinderatssitzung öffentlich gegen angeblich "falsche Behauptungen" der Kaufinteressentin zur Wehr gesetzt hatte. Diese hatte zuvor in der Gemeinde 52 Unterschriften von Bürgern gesammelt, um ihre Interessen gegenüber der Gemeinde zu untermauern.

Mit der jetzt getroffenen Entscheidung, ihr Vorkaufsrecht nicht weiter einzufordern, kommt die Gemeinde Oberschwarzach womöglich einer Niederlage vor Gericht zuvor. Denn, was Bürgermeister Schötz nicht erwähnt hat: Am Verwaltungsgericht Würzburg ist seit Mitte August ein Verfahren von Lydia Beck gegen den Markt Oberschwarzach über die Zeugniserteilung über die Nichtausübung des Vorkaufsrechts anhängig. Der Ausgang des Prozesses – sollte dieser nach der jüngsten Entwicklung überhaupt noch zu Ende geführt werden –  ist jedoch noch offen.

Gericht: Ende des Verfahrens nicht absehbar

Nach Auskunft von Philipp Hornung von der Pressestelle des Verwatungsgerichts gab es in dem Verfahren bislang weder eine mündliche Verhandlung oder gar eine Entscheidung des Gerichts. "Wann das Gerichtsverfahren hier abgeschlossen sein wird, ist auch nicht absehbar", stellt der Richter weiter fest.

Das Landratsamt Schweinfurt war bereits im Juni gegenüber dieser Redaktion in einer Einschätzung – ohne Anspruch auf Rechtssicherheit – zu dem Ergebnis gekommen, dass die Chancen der Gemeinde, in dem vorliegenden Fall ein Vorkaufsrecht durchsetzen zu können, eher gering seien.

 
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