Ein alter Gasthof samt Nebengebäuden in der Ortsmitte von Schönaich steht zum Verkauf. Eine Interessentin möchte auf dem knapp 5500 Quadratmeter großen Anwesen einen Reiterhof unterbringen. Dies wäre kaum mehr als eine Notiz wert, würde die Marktgemeinde Oberschwarzach nicht versuchen, dieses Vorhaben mit aller Macht zu verhindern und eigene Pläne durchzusetzen. Laut Gemeinderatsbeschluss beansprucht sie ihr Vorkaufsrecht, um auf dem Anwesen Bauplätze anzubieten.
Dieser nicht alltägliche Vorgang wurde öffentlich, weil Bürgermeister Manfred Schötz sich in der Gemeinderatssitzung am 7. Juni gegen eine Petition der Kaufinteressentin zur Wehr setzte. Diese hatte in der Gemeinde 52 Unterschriften gesammelt, laut Bürgermeister unter Angabe falscher Behauptungen. So habe die Dame, die in einer Nachbargemeinde wohnt, erklärt, die Gemeinde wolle den alten Gasthof abreißen und strebe auf dem Anwesen eine "Massenbebauung" an.
Baugrundstücke im Altort schaffen
Dies sei laut Schötz glatt gelogen. Die Gemeinde plane keinen Abriss des Ortsbild prägenden und dorfgeschichtlich wertvollen früheren Gasthofs, der direkt an der Ortsdurchfahrt steht. Verschwinden sollten lediglich die eher unattraktiven Nebengebäude des einst landwirtschaftlich genutzten Hofs. Stattdessen wünsche sich die Gemeinde dort im Sinne der Ortsverdichtung zwei, drei Baugrundstücke, erklärt Schötz im Gespräch mit dieser Redaktion.
Die Aussagen der Kaufinteressentin haben etliche Schönaicher aufgeschreckt und bewogen, ihre Unterschriften auf die Liste zu setzen, bestätigt ein Anwohner. Er meint, dass die Einwohner des nicht einmal 100 Seelen zählenden Dorfs geteilter Meinung seien. Nicht jeder, der unterschrieben hat, sei grundsätzlich Fan eines Reiterhofs mitten im Ort. Die Gemengelage sei unklar. Dass jetzt bekannt wurde, dass offensichtlich Lügen verbreitet wurden, stoße allerdings vielen sauer auf.
Die Main-Post-Redaktion hätte gerne selbst mit der Kaufinteressentin über deren Beweggründe gesprochen. Doch diese hat ein vermitteltes Interview-Angebot zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlagen. Bürgermeister Schötz sagt, er habe vor, nochmals das Gespräch mit der Frau zu suchen. Hierzu möchte er aber erst die Gemeinderatssitzung an diesem Montagabend, 21. Juni, abwarten. Ihm schwebt ein Kompromiss vor: Die Frau kauft einen Teil des großen Anwesens, und zwar den mit dem alten Gasthof - und hat dort nach Schötz' Ansicht immer noch ausreichend Platz für ihre Pläne. Die Gemeinde würde auf dem restlichen Grundstück die besagten Bauplätze schaffen.
Bürgermeister fragt nach sozialer Gerechtigkeit
Laut Bürgermeister habe die Gemeinde schon seit Jahren Interesse an dem Grundstück. Man habe sich mit den Besitzern aber nicht über den Preis einigen können. Dieser sei aus seiner Sicht jetzt zwar weiterhin zu hoch angesetzt, doch habe die Gemeinde mit dem angemeldeten Vorkaufsrecht reagieren müssen, als sie vom Notar über den anstehenden Verkauf informiert worden war. Für ihn geht es auch um die Frage sozialer Gerechtigkeit: Er möchte auf der großen Fläche lieber mehrere Familien wohnen lassen, statt dort einen Reiterhof zu haben.
Doch inwieweit kann die Gemeinde den privaten Grundstückskauf überhaupt verhindern bzw. per Vorkaufsrecht aushebeln? Das Landratsamt Schweinfurt tut sich auf Nachfrage schwer, zum konkreten Fall rechtssichere Auskunft zu erteilen. Der Behörde liegen in der Sache weder konkrete Anträge einer Privatperson noch der Gemeinde vor. Doch generell, berichtet Pressesprecher Andreas Lösch, unterliege das gemeindliche Vorkaufsrecht den Vorgaben des Baugesetzbuches. Und, ohne den vorliegenden Fall abschließend beurteilen zu können, habe eine Rückfrage bei der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen sowie eine überschlägige Prüfung des Landratsamtes ergeben, dass die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme des Vorkaufsrechts seitens der Gemeinde "derzeit eher nicht vorzuliegen" scheinen.
Verkäufer kann Vertrag auch platzen lassen
Falls es dennoch dazu käme, müsste die Gemeinde dem Verkäufer für das Grundstück den Verkehrswert des Grundstücks zum Zeitpunkt des Kaufs zahlen, also keinen überzogenen Preis. Doch könnte in einem solchen Fall der Verkäufer innerhalb einer bestimmten Frist vom Vertrag zurücktreten. Der Verkauf des Grundstücks wäre dann geplatzt.
Wie die Kaufinteressentin in einem Brief an die Gemeinde, wie vom Bürgermeister zitiert, dazu kommt, zu behaupten, die beim Landratsamt angesiedelte Untere Denkmalschutzbehörde sei "entsetzt" über das Vorgehen der Gemeinde, bleibt derzeit unbeantwortet. Laut Landratsamt ist das Anwesen, um das es geht, überhaupt kein eingetragenes Baudenkmal. Die Denkmalschutzbehörde sei deswegen "zumindest derzeit nicht betroffen", so Landratsamt-Pressesprecher Lösch.
Die Gemeinde täte gut daran die Sache für die Bevölkerung in Schönaich klarzustellen und in einer öffentlichen Versammlung die Fakten und die Sachlage zu erklären.
Von der Gemeinde kann man in dieser Hinsicht vermutlich mehr erwarten wie von einer Unterschriftensammlerin die offenbar nachweislich mit Falschinformationen auf Unterschriftenjagd geht und nicht einmal mit der Mainpost sprechen möchte. Das wird schon einen Grund haben (siehe die Aussagen seitens der Gemeinde und v.a. der unabhängigen unteren Denkmalschutzbehörde bzw. des LRA). Zu einer Lüge nimmt man eben einfach nicht Stellung, es könnte ja unangenehm werden.
also da scheinen alle auf doof zu machen.
Also hat die Gemeinde das förmlich beschlossen ?? und wenn, dann wäre es ganz klar geregelt und das LRA hätte eine klare Aussage getroffen !!
und nicht einfach "falsch" schreiben
Unterschriften sammeln ist jedenfalls völlig bedeutungslos.....
Das Ganze sieht mehr wie eine Schmierenkomödie aus. Von beiden Seiten