Die Stadt reagierte sofort. Am Morgen hatte die Redaktion dieser Zeitung die Information eines Lesers, dass am Paul-Rummert-Ring ein nicht zugelassenes Wahlplakat der Kleinpartei "Der III. Weg" hängt, weitergeleitet. Am Nachmittag war das Plakat mit dem Titel "Multikulti tötet" und der Aufforderung "Wählt Deutsch" entfernt. Ansonsten gab und gibt es kaum Ärger mit der Plakatierung im Bundestagswahlkampf 2021 – sowohl in der Stadt wie auch im Landkreis Schweinfurt. Dass Wahlplakate immer wieder von Pfosten und Masten gerissen werden, scheint unvermeidbar zu sein. Besonders häufig trifft dies die "Alternative für Deutschland", wobei es die AfD den Rabauken in der Region nicht leicht macht und ihre Plakate hoch und besonders gerne an Lichtmasten hängt.
Tatbestand der Volksverhetzung
Der städtische Ordnungsreferent Jan von Lackum war schon in den Wochen vor der Europawahl 2019 gegen die gedruckten Slogans des im Herbst 2013 unter Beteiligung ehemaliger NPD-Funktionäre und Aktivisten des im Juli 2014 verbotenen Freien Netzes Süd gegründeten "Dritten Wegs" vorgegangen. Zwar wurden nicht alle Motive der Kleinpartei verboten, aber zwei deutsche Oberverwaltungsgerichte haben mittlerweile bei "Multikulti tötet" den Tatbestand der Volksverhetzung anerkannt.
Im aktuellen Wahlkampf stuft Jan von Lackum ansonsten das Plakat "Nazis töten" der Satirepartei "Die Partei" als grenzwertig ein. Da der Satire auch Schläge unter der Gürtellinie erlaubt seien, greift die Stadt nicht gegen die gezielte Provokation ein. Unterm Strich sei bei der Plakatierung aber "alles im Lot", so der Ordnungsreferent, dessen Mitarbeiter heuer auch nur ab und zu Plakate von Baumstämmen entfernen müssen.
Kaum Verstöße im Landkreis
Andreas Lösch, Pressesprecher im Büro des Landrats, meldet auf Nachfrage durch die Redaktion: "Im Landkreis Schweinfurt konnten einige wenige Verstöße gegen das Werbeverbot außerorts festgestellt werden. Diese Plakate sind unverzüglich zu entfernen oder werden von Amts wegen entfernt."
Im Sinne des Straßenverkehrsrechts ist jede Art von Werbung außerhalb geschlossener Ortschaften verboten – insbesondere das Anbringen solcher an Verkehrszeichen. Auf der Verkündungsplattform der Bayerischen Staatsregierung ist dazu nachzulesen, dass in der Regel zu dulden ist, wenn Plakatständer an Pfosten von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen angelehnt oder um diese gruppiert werden, wenn solche Einrichtungen und Zeichen sich auf den ruhenden Verkehr beziehen oder bei denen eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit nach den Umständen des Einzelfalls ausscheidet.
Wie und wo innerhalb der Ortschaft Wahlplakate angebracht werden dürfen, regelt jede Gemeinde für sich selbst. Auskünfte an die Parteien erteilen die Rathäuser.
Wenn Sie auf die dem Plakat von die PARTEI einen Aufruf zum Massenmord erkennen, naja....
Und, das ist ja klar, NAZI ist in Bayern eine übliche Kurzform des wunderschönen Namens Ignaz,
warum eine ernstzunehmende Satirepartei irgendwelche Vorbehalte gegen sämtliche Ignaze hegen soll, das weiss ich leider auch nicht.