
Manchmal hat man das Gefühl, in den Amtsstuben landauf, landab sitzen überwiegend Spaßbremsen. Bürokratie und Formalismus scheinen diesen vor allem dazu zu dienen, den Menschen in Städten und Dörfern das Leben schwer zu machen.
Dieses Bild ist, zugegeben, nicht ganz fair, es bedient wohlbekannte Klischees und stellt Behördenvertreter unter Generalverdacht. Auch wird außer Acht gelassen, dass nicht die ausführenden Organe die Gesetze, Vorschriften und Dienstanweisungen erlassen, nach denen sie sich richten. Im Zweifelsfall sind es aber eben doch diejenigen in den Verwaltungsstuben, die mal ein Auge zudrücken und dem Amtsschimmel Zügel anlegen können, oder ihn aber freiweg galoppieren lassen.
Jüngstes Beispiel hierfür ist der Umgang mit Brunnenschoppen. Diese Form des geselligen Beisammenseins bei Wein und kleiner Bewirtung hat sich mancherorts im Sommer zu einem beliebten Treffpunkt für Einheimische entwickelt. In Michelau etwa oder in Bischwind und in Gerolzhofen. Damit könnte jetzt Schluss sein.
Dorfgemeinschaft leidet
Der Grund: Der Gesetzgeber pocht verschärft auf die strenge Einhaltung des Gaststättengesetzes. Damit verbunden sind Ausschankgenehmigungen, auch für Brunnenschoppen & Co. Deren Beantragung bezeichnet ein Betroffener schlichtweg als "Bürokratiewahnsinn" – für Ehrenamtliche in Vereinen kaum zu stemmen. Gut nachvollziehbar, dass manche Verantwortliche frustriert sind und die liebgewonnene junge Tradition unfreiwillig sterben lassen. Schade nur für die oft beschworene Dorfgemeinschaft, die darunter leidet.
Wer dennoch daran festhalten möchte, sieht sich gezwungen, um einen Brunnenschoppen – oder wie auch immer die Veranstaltung heißt – einen legendenhaften Mantel der Legitimation zu weben. Denn auf keinen Fall dürfe, so schreibt es der Gesetzgeber vor, Alkohol im Mittelpunkt stehen. Der Anlass muss – das ist ganz wichtig – ein "besonderer" sein. Und der Eindruck, dass es sich um etwas regelmäßig Wiederkehrendes handelt, sollte auf jeden Fall vermieden werden.
Schlechte Karten für Vereine
Wer als Verein seinen Mitmenschen vor Ort ohne großen Aufwand also etwas Gutes tun und sie bei einem Schoppen auf ein nettes Schwätzchen zusammenbringen möchte, und das auch öfter als einmal, der hat in diesem Sinne also ganz schlechte Karten.
Hoffentlich führt das am Ende nicht dazu, dass ehrenamtlich engagierte Frauen und Männer irgendwann sagen: Lieber Staat und liebe Behörden, wenn ihr uns allen Beteuerungen zum Trotz an so kurzer Leine führt, dann kümmert euch doch am besten auch gleich um all das, was wir für die Gesellschaft leisten. Zu nennen wären da: die Brauchtumspflege, Kulturveranstaltungen, soziale Dienste, die unentgeltliche Mitarbeit in Hilfs- und Rettungsorganisationen, in der Kinder- und Jugendpflege, im Sport ...
Insofern haben wir auch keine Anträge abgelehnt (weil keine gestellt wurden).
(Liebe Frau Kram: Wir haben nichts abgelehnt; es wurden keine Anträge gestellt.)
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Wozniak
Gem.-Vorsitzender
Sehr geehrter Herr Wozniak,
zur Klarstellung:
Unter: https://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/brunnenschoppen-in-michelau-abgesagt-keine-aussicht-auf-genehmigung-weinbauverein-kritisiert-buerokratiewahnsinn-art-11510498 steht zu lesen, dass Herr Pfrang eine mündliche Auskunft der VG erhalten habe, die ihn veranlaßt habe, auf einen Antrag zu verzichten.
War da vll jemand voreilig?
Im übrigen wird klargestellt, dass die Beiträge mit "@GF" gekennzeichnet sind und Frau Kram lediglich im Sinne der Vorschriften der MainPost erwähnt wird.
Soweit zur Klarstellung.
Inzwischen habe ich weiter recherchiert und werfe, als langjähriger Antragsteller für ähnliche Veranstaltungen, die Frage auf, weshalb man jetzt offenbar Gaststätten rechtliche Bestimmungen überstrapazieren will?
Sollte nicht die soziale Komponente (Gemeinschaftssinn) im Vordergrundstehen, mit oder ohne Alkohol?
Wer, wie unterstellt wird, nur saufen will, kommt beim Discounter eh billiger weg, oder?
Entschuldigung, aber als "follower" des Themas frage ich mich gerade, wer Schuld am Dilemma hat - der Gesetzgeber, die Verwaltungsrichter oder, wie vermutet, die verantwortlichen vor Ort.
Sucht man im Netz nach "Veranstaltungen in Bayern", wird (BayernPortal) auf die Zuständigkeit der Gemeinden verwiesen . Zu finden vorallem in Art. 19 und 30 des LStVG.
Weitere Fundstellen sind die Vollzugsbekanntmachung zum LStVG und das bayer. Versammlungsgesetz.
Seltsamer Weise habe ich dort nichts von dem gefunden, was in den bisherigen Artikeln als Grund für die Ablehnung der "Brunnenschoppen" genannt wurde.
Auch eine Suche auf den Seiten des Bundesverwaltungsgerichts führte nicht zu den vor der VG gemachten Aussagen.
Jetzt kann es natürlich sein, dass beim LRA Schweinfurt oder bei der VG ein "Frischling" im entsprechenden Ressort eingestellt wurde, der sich profilieren möchte.
Oder aber es wurden amtliche Vorgaben neu bzw. anders interpretiert.
Aufklärung folgt???