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Schweinfurt
Gericht: Keine Vergewaltigung
Gegen den Sex im Steinbruch wehrte sich die Freundin des Angeklagten, die Schluss mit ihm machen wollte, laut Strafkammer nicht. Für Misshandlungen wurde er verurteilt. 
Körperverletzung und Freiheitsberaubung ja - Vergewaltigung nein, urteilte das Gericht in Schweinfurt.
Foto: Oliver Berg | Körperverletzung und Freiheitsberaubung ja - Vergewaltigung nein, urteilte das Gericht in Schweinfurt.
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:14 Uhr

Gut drei Jahre nach den Vorfällen ist nun das Urteil gesprochen. Zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt die Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt einen 26-jährigen Straßenbauer aus der Rhön für vorsätzliche Körperverletzung in zwei Fällen, Freiheitsberaubung und versuchte Nötigung sowie zwei kleinere Rauschgiftgeschäfte.  Der mit Abstand gravierendste Vorwurf - die Vergewaltigung seiner damaligen Freundin in einem Steinbruch bei  Wildflecken - ist zur Überzeugung des Gerichts jedoch nicht erwiesen.

Wenn Männer aus Eifersucht handeln

Dieser Fall habe eindrucksvoll gezeigt, wozu es in Beziehungen kommen könne, wenn Männer aus narzisstischen Motiven und Eifersucht handeln, sagte der Vorsitzende Richter zum Auftakt der Urteilsbegründung. Zwei Frauen litten heute noch unter ihrer näheren Bekanntschaft mit dem Angeklagten. Demnach hat der 26-Jährige eine Frau im zweiten Halbjahr 2015 zunächst zwei Stunden in ihrer Wohnung festgehalten und ihr zwei Faustschläge verpasst. Seine damalige Freundin, die sich von ihm trennen wollte, ließ er mindestens 30 Minuten ebenfalls nicht aus der Wohnung, als sie ausziehen und die Mikrowelle mitnehmen wollte. Er habe ihr vielmehr gedroht, ihr ein Messer in den Bauch zu rammen, sollte sie zur Polizei gehen. Sie tat es dennoch.

Der gravierendste Vorfall und "Kernpunkt" des Verfahrens waren jedoch die Vorfälle im Steinbruch bei Wildflecken.  Dorthin ist der Angeklagte im Juli vor drei Jahren mit seiner Freundin gefahren. Ein Zelt wurde aufgestellt, stundenlang über die Beziehung geredet, mal ruhig, mal mit emotionalen Ausbrüchen des 26-Jährigen, auch mit Suizid-Äußerungen. Und: Während der mehr als fünfstündigen  Steinbruch-Gespräche kam es auch zum Sex im Zelt, das der Angeklagte mitgebracht und aufgebaut hatte. Das bestreitet weder der Angeklagte, noch die Ex-Freundin.

War der Sex einvernehmlich oder erzwungen?

Die Frage ist nur: War der Geschlechtsverkehr einvernehmlich oder wurde er erzwungen? Hier kommt die Kammer, vor ihr aber auch schon der Staatsanwalt, zu dem Schluss: Gewalt oder auch nur die Drohung damit sei nicht festzustellen. Vor der Polizei habe die Frau nie von einer Vergewaltigung gesprochen. Erst in der Hauptverhandlung habe sie gesagt, sie habe sich gegen das Auskleiden gewehrt, was aber nicht festgestellt worden sei. Sie sei vom Angeklagten auch nicht mit Gewalt gegen Leib oder Leben bedroht worden. Wenn sie den Sex nicht gewollt habe, habe sie dies dem 26-Jährigen gegenüber nicht deutlich geäußert.

Vielleicht habe sich die junge Frau subjektiv vergewaltigt gefühlt, so der Vorsitzende, aber die objektiven gesetzlichen Voraussetzungen seien dafür nicht erfüllt. Wohl aber hat sie der Straßenbauer geschubst, dass sie auf den Steinboden fiel und sich verletzte,  hat ihr zwei kräftige Ohrfeigen verpasst und sie geschlagen. Das habe der 26-Jährige zum einen gestanden und sei auch durch Zeugenangaben ausreichend belegt. Zwei kleine Rauschgiftgeschäfte sind für die Kammer ebenfalls erwiesen.  

3000 Euro für das Opfer und Kontaktverbot

Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht das weitreichende Teilgeständnis des Mannes und eine "gewisse Schuldeinsicht", zu seinen Lasten unter anderem eine Vorstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung, für die er auch schon einsaß. Eine Bewährungsstrafe sei dennoch möglich, weil er sozial integriert sei, einen festen Arbeitsplatz und eine Wohnung habe. 

Auflagen der Bewährungsstrafe sind unter anderem, dass der 26-Jährige eine ambulante psychotherapeutische Therapie aufnehmen und 3000 Euro an die Ex-Freundin zahlen muss, die auf künftige Schadensersatzansprüche angerechnet werden. Ferner sprach die Kammer ein Kontaktverbot aus. Angeklagter und Staatsanwalt verzichteten auf Rechtsmittel, der Vertreter der misshandelten Nebenklägerin will sich erst mit seiner Mandantin beraten.

 
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