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Schweinfurt
Freundin geschlagen und getreten
Wegen einer ganzen Reihe von Delikten steht ein 26-Jähriger aus der Rhön vor der Großen Strafkammer. Schlimmster Vorwurf: Vergewaltigung. Lässt sich dies beweisen?  
Symbolbild Gericht.
Foto: Volker Hartmann | Symbolbild Gericht.
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 03.12.2019 10:56 Uhr

Der Anklagevertreter führt viele Misshandlungen auf, die der junge Mann vor über drei Jahren, im Sommer 2015, seiner damaligen Lebensgefährtin zugefügt haben soll. An einem Juniabend habe er sie mindestens 30 Minuten lang daran gehindert, seine Wohnung in Bad Neustadt zu verlassen. Demnach hat sie der 26-Jährige festgehalten, ihr den Weg versperrt und ihr ein Handtuch und eine Decke auf den Mund gedrückt, damit sie nicht schreien konnte. Außerdem habe er gedroht, er würde ihr "ein Messer in den Bauch rammen", wenn sie zur Polizei ginge. Laut Anklage eine klare Nötigung.

Schläge und Tritte im Steinbruch

Anfang Juli 2015 sind die beiden laut Staatsanwaltschaft zu einem Steinbruch bei Wildflecken  gefahren, um über ihre Beziehung zu sprechen. Die Frau hatte zuvor wohl angedeutet, die Beziehung beenden  zu wollen. Zwischen 19 Uhr und 0.30 Uhr des Folgetages hat der Mann nach Überzeugung der Anklagebehörde die Frau geschubst, so dass sie zu Boden fiel, und ihr dann in die linke Seite getreten. Sie habe dadurch Hämatome am Hals und an der Schulter sowie Schmerzen an der linken Seite erlitten.

Nachdem sich seine Aggressivität etwas gelegt und er wegen des bevorstehenden Endes der Beziehung Suizidgedanken geäußert habe, soll der 26-Jährige die Frau auf dem Weg zurück zum Auto wegen einer Widerrede urplötzlich an den Haaren gepackt und erneut zu Boden  geworfen haben. Nachdem sie aufgestanden war, hat er ihr laut Staatsanwaltschaft links und rechts eine heftige Ohrfeige verpasst. Außerdem soll er sie mit dem Arm in die Magengegend geschlagen haben, wodurch die Frau weitere erhebliche Schmerzen erlitten habe. 

Vergewaltigung behauptet kein Prozessbeteiligter

Gegenstand der Anklage war als erheblichster Tatvorwurf eine Vergewaltigung. Diesen Vorwurf  hat bei den Plädoyers am zweiten Verhandlungstag aber kein Prozessbeteiligter als hinreichend bewiesen erachtet - weder Staatsanwaltschaft noch die Nebenklage, die Verteidigung ohnehin nicht. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Bedrohung, versuchter Nötigung und kleinerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz beantragte die Staatsanwaltschaft ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung, die Nebenklage schloss sich dem an.  Der Verteidiger plädierte für eineinhalb Jahre auf Bewährung.  Das Urteil wird am Montag, 3. Dezember, 11 Uhr verkündet.

 
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