Die Schaffung zusätzlichen Wohnraums in bestehenden Wohngebieten sowie die Schließung von Baulücken begrüßt der Stadtrat grundsätzlich immer. Das heißt jedoch nicht, dass in jedem Fall die dafür vorgelegten Baupläne Beifall finden. Dies zeigte sich am Dienstagabend während der Sitzung des Bauausschusses des Stadtrats in der Stadthalle.
Zu dem nicht unproblematischen Bauvorhaben in der Eleker Straße hatten sich die Mitglieder des Ausschusses vor Sitzungsbeginn bereits vor Ort getroffen, um die Situation in Augenschein zu nehmen. Das Thema war in der vorhergehenden Bauausschuss-Sitzung vertagt worden. Neben einer stehenden Doppelhaushälfte sollen auf einem bis dato unbebauten Grundstück am Ende der Häuserzeile, in Richtung Lärmschutzwall zur Bundesstraße, zwei weitere Doppelhaushälften entstehen. Vorgesehen ist dort laut Bebauungsplan nur eine weitere Doppelhaushälfte.
Wohnhaus rückt zu nahe an den Lärmschutzwall
Damit deutet sich bereits an, dass der nicht gerade üppig vorhandene Platz auf dem Grundstück recht knapp bemessen ist, um dort ein Zwei-Parteien-Haus zu errichten. Möglich wäre dies laut vorliegender Planung auch nur, indem die geltenden Baugrenzen überschritten werden. Das eine Wohngebäude würde zweieinhalb bis drei Meter näher an den Lärmschutzwall heranrücken als vorgesehen – und das über eine Länge von über elf Metern, wie Stadtbaumeisterin Maria Hoffmann erläuterte. Zwei geplante Stellplätz würden die Baugrenze um vier Meter reißen. Auch die Terrassen würden etwas größer als erlaubt ausfallen.
Der Bauausschuss hätte also gleich mehreren Befreiungen vom Bebauungsplan zustimmen müssen, und tat sich damit hörbar schwer. Erich Servatius (SPD) fasste die vorherrschende Meinung zusammen, indem er feststellte, der Bau sei "nicht glücklich" geplant, die Verdichtung des Wohnraums in diesem Bereich des Wendehammers würde zu weit gehen. Der Bauausschuss teilte die Bedenken und lehnte das Vorhaben einstimmig ab.
Bauvorhaben würde mehrere Grenzen überschreiten
Ebenfalls deutlich fiel mit 2:6 Stimmen der vorgelegte Plan für den Bau einer Gruppe aus drei Reihenhäusern mit zwölf Stellplätzen und drei Lagerhäuschen im neuen Baugebiet "Nützelbach II" durch. Nur Markus Reuß und Ingrid Feil (beide CSU) hatten dafür gestimmt.
Auch hier drehte es sich um vorgesehene Überschreitungen der geltenden Baugrenzen. Doch diese fielen bei der Ablehnung weniger ins Gewicht, als der Umstand, dass das Bauvorhaben die im Bebauungsplan festgelegten Grenzen für die Grund- und Geschossflächenzahlen überschreiten würde. Dies rührt daher, dass in den drei Reihenhäusern – die laut Thomas Vizl "im Prinzip eher drei zusammengebaute Häuser sind" – jeweils drei statt den eigentlich zugelassenen zwei Wohneinheiten beherbergen. Eine solche Ausnahme bei der Überschreitung von Grund- und Geschossflächenzahlen habe es in "Nützelbach II" bislang nicht gegeben, berichtete die Stadtbaumeisterin.
Grundsatzfrage: Was sind Bebauungspläne noch wert?
Und obwohl Bürgermeister Thorsten Wozniak (CSU) von einer insgesamt "gefälligen Planung" sprach und die Überschreitungen "unauffällig und nachvollziehbar" nannte, zielte Vizl mit seinem Einwand auf eine ganz grundsätzliche Frage: Warum stellt der Stadtrat dann überhaupt noch Bebauungspläne auf, wenn diese nach kürzester Zeit bereits wieder durch – vergleichsweise weitreichende – Ausnahmen verwässert würden? Schließlich seien die geltenden Bebauungspläne für jeden Bauherren nachlesbar. Es wisse also jeder im Voraus, was dort möglich ist und wo die Grenzen liegen.
Servatius befürchtete, dass sich der Parkplatzdruck in dem Gebiet zu sehr erhöhe, wenn auf dem Grundstück am Ende neun statt der vorgesehenen sechs Wohneinheiten entstünden.
Reuß warf als Pro-Argument den Hinweis ein, dass Reihenhaus-Bauplätze erfahrungsgemäß schwerer verkäuflich seien als Bauplätze für Einzelhäuser. Insoweit könnte die Stadt seiner Ansicht nach mit dem vorgelegten Bauvorhaben auch leben.
Straßenmeisterei erhält weitere Schulungsgebäude
Einstimmig Gefallen fanden die Pläne des Staatlichen Bauamts, die Straßenmeisterei in Rügshofen baulich zu erweitern. Anstelle eines bereits abgerissenen Wohnhauses soll auf dem Gelände direkt an der B 286 ein zweigeschossiges Schulungsgebäude entstehen. Zudem wird eine Halle gebaut, die ebenfalls für Ausbildungszwecke bestimmt ist.
Nochmals im Bauausschuss landete ein Bauantrag, den der Stadtrat bereits genehmigt hatte. Grund war, dass das Landratsamt sich zusätzlich eine Befreiung vom Bebauungsplan wünscht. Es geht dabei um den Anbau einer Wohnung an einen Garagenbau und den Ausbau eines Daches auf dem rückwärtigen Teil eines Anwesens in der Bahnhofstraße. Außerdem überschreitet der Bau die Baugrenzen um bis zu acht Metern. Dies sei sei laut Bürgermeister Wozniak in diesem Fall hinnehmbar, zumal der Neubau, wie Servatius verwies, von außerhalb des Grundstücks nicht einsehbar sei. Hier gab der Ausschuss einstimmig grünes Licht.
Knappe Zustimmung für Unterstand zur Holzbearbeitung
Mit 5:4 – gegen die Stimmen von Stefanie Döpfner (Geo-net), Reuß, Feil und Wozniak – genehmigte der Bauausschuss den Antrag eines Unternehmers, in der Hauptstraße in Rügshofen einen offenen Unterstand zur Holzbearbeitung in Stahlbauweise errichten zu dürfen.
Ohne Gegenstimmen passierte das Gremium die Tektur einer geplanten Teilaufstockung eines Wohnhauses "An der Schwärz" in Gerolzhofen, wo aus einer Garage eine Doppelgarage werden, die Dachneigung zugunsten einer Solaranlage erhöht und ein Windfang entstehen soll. Ebenfalls einstimmig genehmigte man den Bau eines Drei-Parteienhauses mit Nebengebäuden in der Hauptstraße in Rügshofen; der Bau hatte sich im Vergleich zu der im Oktober 2021 vom Stadtrat genehmigten Bauvoranfrage nur um Kleinigkeiten geändert.
Reine Formsache war die Zustimmung zu einer vom Landratsamt gewünschten weiteren Befreiung vom Bebauungsplan für den Bau eines Wohnhauses mit Doppelgarage im Mamersweg. Am geplanten Bau hat sich nichts geändert.
Offensichtlich ist die Wohnraumverdichtung in einem Maße über die viele Städte froh wären in Gerolzhofen nicht gewünscht.
Dann darf man andererseits aber nicht meckern wenn die Gemeinschaft Kanalstränge, Straßen usw. zahlt wo es nur wenige Anlieger gibt.
Auch wiederspricht der fehlende Wille zur Wohnraumverdichtung auch dem Grundsatz nicht mehr auf die "grüne Wiese" ausweichen zu wollen.