Eine 21-Jährige hat vor drei Jahren in kürzester Zeit drei iPhone-Verträge mit Geräten im Wert von knapp 3000 Euro abgeschlossen. Innerhalb von zwei Tagen verkaufte sie diese dem 38-jährigen Angeklagten in seinem Laden in Schweinfurt für insgesamt nur 1900 Euro.
Verträge habe sie ihm nicht gezeigt, sagte die junge Frau am ersten Verhandlungstag im Zeugenstand, "weil da der Name meiner Mutter draufstand". Sie selbst habe – unter Kaufzwang leidend – schon nichts mehr bestellen können. Die teuren Handys, die sich über 24-Monatsverträge finanzieren sollten, waren damit in kürzester Zeit gegen Bares eingetauscht.
Hat der Angeklagte, spezialisiert auf den Handel mit neuen und gebrauchten Elektronikartikeln, die wahren Besitzumstände nicht eingehend genug geprüft? Um Handys von Apple, Huawei und Samsung, ein Tablet und ein Laptop mit Zubehör – neu und originalverpackt – ging es vor dem Schöffengericht. Rund ein Dutzend solch begehrter Geräte soll der Diplomingenieur in seinem Ladengeschäft zwischen März 2019 und Oktober 2020 von vier Kundinnen und Kunden angekauft haben, "um sich zu bereichern".
"Dass die Sachen durch einen anderen gestohlen oder durch eine sonstige rechtswidrige Tat gegen fremdes Vermögen erlangt waren", habe er billigend in Kauf genommen. "Gewerbsmäßige Hehlerei in zehn Fällen" warf ihm die Staatsanwaltschaft vor.
Neuhandys im Angebot
Die Verteidigung sah das ganz anders. In keinem der Fälle sei dem Mandanten etwas nicht ordnungsgemäß erschienen. Schließlich würden auch große Handelsplattformen originalverpackte Handys mit einem Neuwert von 1579 Euro für 929 Euro selbst an- und weiterverkaufen. Üblicherweise würden Kunden zum Ende der Vertragslaufzeit gegen eine Verlängerung derselben ein neues Handy gerne annehmen. Wer mit dem alten noch zufrieden sei, verkaufe das neue mit Abschlag und nehme das Geld mit. Bei eBay-Geschäften werde auch keine Rechnung verlangt.
Gleichwohl sah der Staatsanwalt am dritten Verhandlungstag, nach Anhörung des letzten Zeugen, zumindest einen Teil der angeklagten Taten als erwiesen an. Für "Hehlerei in sechs Fällen" forderte er eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten zur Bewährung, ferner eine Geldauflage von 3000 Euro und Einziehung von Wertersatz in Höhe von 5776 Euro.
Verteidiger hält Tatnachweis für nicht geführt
"Käme die Staatsanwaltschaft auf die Idee, dass es, wenn Media Markt neuwertige Handys ankauft, um Hehlerei geht?", fragt der Verteidiger rhetorisch. Der Angeklagte habe neue und gebrauchte Handys angekauft und sich bestätigen lassen, woher sie kommen. Fahrlässigkeit oder ein "Billigend-in Kauf-nehmen" liege nicht vor, und nur aus einem günstigen Ankauf lasse sich nicht auf unrechtmäßigen Besitz schließen. Gewerbsmäßige Hehlerei liege nicht vor. Die Verteidigung fordert Freispruch.
Eine halbe Stunde später: "Der Angeklagte wird freigesprochen." Für die Durchsuchung seines Geschäfts und die beschlagnahmten Gegenstände ist er zu entschädigen, die Kosten und Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse. "Einen konkreten Tatnachweis sehen wir nicht geführt", so der Vorsitzende. Auch die Preise der angekauften Handys und IT-Geräte seien "nicht grob auffällig gewesen". Unterm Strich habe es nicht zu einer Verurteilung gereicht. "Im Zweifel sprechen wir dann frei", so der Vorsitzende. Die Staatsanwaltschaft kann dagegen Rechtsmittel einlegen.