Bis zuletzt hat der Angeklagte die neun Taten, die die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift auflistet, bestritten. Am Ende vergeblich. Die Große Jugendkammer des Landgerichts Schweinfurt verurteilte den 39-Jährigen am fünften Verhandlungstag wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines schutzbefohlenen Kindes zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte auf sieben Jahre und zwei Monate Haft plädiert, der Vertreter der Nebenklägerin auf dieses Strafmaß als Untergrenze. Der Angeklagte und sein Verteidiger hatten die sexuellen Übergriffe im vollen Umfang bestritten und Freispruch gefordert. Bis auf die Urteilsverkündung am Donnerstag hatte das Gerichtsverfahren auf Antrag der Verteidigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.
Wenn die Mutter arbeiten war
Laut Anklageschrift soll der Mann in einem Dorf im Landkreis Schweinfurt vom August 2016 bis August 2017 die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin in mindestens neun Fällen sexuell missbraucht haben, davon in drei Fällen besonders schwer. Der Mann habe sich an dem Kind vergriffen, wenn seine Lebensgefährtin auf der Arbeit war - entgegen dem eindeutig erklärten Willen des Kindes. Mindestens zweimal habe der Mann mit dem Mädchen Porno-Videos geschaut, mehrmals kam es zu sexuellen Übergriffen und schwerem sexuellem Missbrauch, der als besonders widerlich und ekelerregend bezeichnet wurde.
Dass die Schilderungen des Mädchens der Wahrheit entsprechen und nicht Fantasien, einer Suggestion oder bewussten Unwahrheiten, davon ist die Jugendkammer nach der umfangreichen Beweisaufnahme überzeugt. Die Vorsitzende betont die "große Konstanz" der Aussagen des Kindes zum Kerngeschehen. Ein Rechtsmediziner habe die Schmerzen, die das Kind beim Missbrauch erlitten habe, als "realistisch" geschildert und auch, dass selbst massive sexuelle Handlungen auch bei einem so jungen Kind nicht unbedingt zu länger nachweisbaren Verletzungen führen müssten.
Wie die Psychologische Sachverständige sei auch die Kammer "ohne Zweifel überzeugt", dass die Aussagen des Opfers der Wahrheit entsprächen. Sexuelle Vorlieben des Angeklagten, die das Mädchen geschildert habe, hätten erwachsene Zeuginnen bestätigt, so die Vorsitzende Richterin. Und: Bei der Durchsuchung des Computers des Angeklagten sei ein entsprechender Pornofilm gefunden worden. Die Einlassung des Angeklagten, die Vorwürfe gegen ihn könnten darauf beruhen, dass man ihn "in der letzten Phase der Beziehung loswerden wollte, ist ohne Zweifel widerlegt", so die Vorsitzende.
"Ekelerregend und verstörend"
Das große Problem sei gewesen, dass das Mädchen wegen seines kindlichen Alters zu den Tatzeiten und entsprechend geringerer intellektueller Fähigkeiten die Taten zeitlich nicht einordnen konnte. Für diesen Fall lasse es die Rechtsprechung, zu Gunsten des Angeklagten mehrere Vorfälle als eine einzige Handlung anzusehen und zu werten, so die Vorsitzende.
Für den Angeklagten spreche, dass er nicht vorbestraft sei. Gegen ihn wertete die Strafkammer drei Punkte: Dass der Mann nicht nur ein Kind, sondern eine Schutzbefohlene, die ihn Papa nannte, derart missbraucht habe; dass das Opfer ausgesprochen jung gewesen sei und schließlich, dass die sexuellen Handlungen massiv, gravierend und "für das Kind in kaum vorstellbarer Weise ekelerregend und verstörend" gewesen seien.
Für diese Taten sei eine deutliche Strafe erforderlich. Fünf Jahre hielt das Gericht für angemessen. Gegen das Urteil ist die Revision zum Bundesgerichtshof möglich. Der Mann bleibt in Haft.