Weil die Anklageschrift neben den konkreten Tatvorwürfen auch einige Bemerkungen zu den bevorzugten Sexualpraktiken des 39-Jährigen enthält, hat die Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt die Öffentlichkeit auf Antrag der Verteidigung vom kompletten Prozess ausgeschlossen, sogar von der Verlesung der Anklageschrift. Den Schutz der Intimsphäre des Angeklagten bewertet die Strafkammer höher als das öffentliche Interesse.
Selbst der Anwalt der Nebenklägerin, also des mutmaßlichen Opfers, hatte sich für die Zulassung der Öffentlichkeit zumindest bis nach Verlesung der Anklagesatzes ausgesprochen, aber ohne Erfolg. Grundsätzlich finden Strafverfahren vor deutschen Gerichten öffentlich statt. Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft. Er wurde aus der JVA Schweinfurt vorgeführt.
Laut Anklageschrift soll der Kraftfahrer in einem Dorf im Landkreis Schweinfurt im Zeitraum August 2016 bis August 2017 die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin in mindestens neun Fällen sexuell missbraucht haben, davon in drei Fällen besonders schwer. Der Mann habe sich an dem Kind immer dann vergriffen, wenn seine Lebensgefährtin auf der Arbeit war. Dies, obgleich das Mädchen stets gesagt habe, dass es diese Behandlung nicht wünsche und dem Angeklagten das Alter des Kindes bekannt gewesen sei.
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Mindestens zweimal soll der Kraftfahrer in diesem Zeitraum mit dem Mädchen Porno-Videos geschaut haben, zweimal vor dem Kind onaniert und zweimal mit der Fünfjährigen den Analverkehr durchgeführt haben. Dazu kommen drei weitere sexuelle Übergriffe, einer davon besonders widerlich.
Ist der Angeklagte geständig oder schweigt er? Leugnet er die Taten oder bereut er sie? Was hat die Polizei ermittelt? Was sagt die psychologische Sachverständige? Wie sind die Taten bekannt geworden? Nach dem Beschluss der Großen Strafkammer wird das die Öffentlichkeit nicht erfahren. Das Gericht rechnet wohl mit einem längeren Prozess. Fünf Verhandlungstage sind angesetzt.