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SCHWEINFURT
Familiengeld: Stadt sieht keine Probleme
Oliver Schikora
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:02 Uhr

Betreuungsgeld und Landeserziehungsgeld gibt es seit 1. September in Bayern nicht mehr. Seitdem wird – nur in Bayern – Familiengeld gezahlt. Pro Monat bekommen Eltern von ein- und zweijährigen Kindern 250 Euro. In Unterfranken betrifft das 21 000 Familien, in der Stadt Schweinfurt gut 100. Das Thema hat zu politischem Streit geführt, da der Bund eine andere Rechtsauffassung als der Freistaat hat. Laut Bundessozialministerium muss das Familiengeld bei Hartz-IV-Empfängern als Einkommen angerechnet werden, Bayern sieht das anders.

Im Hauptausschuss und Stadtrat gab es Anfragen von Georg Wiederer (FDP) und der Grünen-Fraktion, was der Sachstand in Schweinfurt ist. Sozialreferent Jürgen Montag erläuterte, dass Schweinfurt eine so genannte Optionskommune ist. Als Arbeitslosengeld und Sozialhilfe im Sozialgesetzbuch II – besser bekannt als Hartz IV – zusammen gelegt wurden, konnten sich die Landkreise und kreisfreien Städte für zwei Modelle entscheiden: Eines, bei dem der Bund weisungsbefugt ist und eines, bei dem das jeweilige Bundesland weisungsbefugt ist. In Schweinfurt verwaltet man die Hartz-IV-Leistungen selbst und untersteht der Aufsicht des bayerischen Sozialministeriums.

Rund 100 Betroffene

Jürgen Montag sieht für die Stadt keine Probleme und auch keine möglichen Rückzahlungen an den Bund. Betroffen sind gut 100 Kinder bis zu drei Jahren, deren Eltern das Familiengeld beantragen könnten. Wie viele davon unter Hartz IV fallen, hat die Verwaltung nicht ermittelt. Montag versicherte aber, dass ein detailliertes Schreiben des bayerischen Sozialministeriums vorliege. „Es gibt die Weisung, das Familiengeld auszuzahlen und nicht auf Hartz-IV-Leistungen anzurechnen“, so Montag.

Während im Landkreis Schweinfurt die Regelung so ist, dass Hartz-IV-Empfänger kein Familiengeld bekommen dürfen, da der Bund auf dem Standpunkt steht, es müsste als Einkommen angerechnet werden und dies auch so angewiesen hat, bekommen es Hartz-IV-Empfänger in der Stadt Schweinfurt sehr wohl. In der schriftlichen Weisung des bayerischen Sozialministeriums wird laut Montag ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in einer andere Causa zitiert, wonach Leistungen ausgezahlt und nicht als Einkommen angerechnet werden dürfen, wenn es sich um eine „vertretbare Rechtsauffassung“ handelt. Die Münchner Juristen sind der Meinung, dass ihre Weisung keine Rückforderungen des Bundes auslösen wird, das hat die Stadt schriftlich.

 
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