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Schweinfurt
Falschgeld für Liebesdienste: 55-Jähriger aus den Haßbergen wird zu knapp 11.000 Euro Strafe verurteilt
Ein Mann, der für sexuelle Dienste im Wert von 200 Euro mit selbst gedruckten Scheinen bezahlen wollte, kriegt im Gerichtssaal nun die – deutlich höhere – Quittung.
Auf seinem Drucker soll ein Mann aus dem Landkreis Haßberge mehrere 50-Euro-Scheine gedruckt haben. Zum Einsatz kam das Falschgeld, als er zwei Prostituierte bezahlen wollte.
Foto: Sven Hoppe, dpa | Auf seinem Drucker soll ein Mann aus dem Landkreis Haßberge mehrere 50-Euro-Scheine gedruckt haben. Zum Einsatz kam das Falschgeld, als er zwei Prostituierte bezahlen wollte.
Lisa Marie Waschbusch
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:21 Uhr

Ein wahrlich teurer Spaß war das für einen 55-Jährigen aus dem Landkreis Haßberge. Fast 11.000 Euro darf der Mann nun zahlen, weil er im Januar und Februar 2023 jeweils einmal Sexarbeiterinnen mit gefälschten 50-Euro-Scheinen bezahlt hat. Die aber merkten den Schwindel und verständigten die Polizei. Die Geldnoten, es geht um 200 Euro, soll der 55-Jährige zuvor auf seinem Drucker kopiert und ausgedruckt haben. 

Der Mann, der sich jetzt wegen Geldfälschung vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Schweinfurt verantworten muss, räumte den Tatvorwurf gleich zu Beginn des Prozesses vollumfänglich ein. "Er bereut die Tat und hat eingesehen, dass es so nicht geht", lässt er über seinen Verteidiger ausrichten. Warum er es getan hat? Das könne er nicht sagen, Geldsorgen seien es aber nicht gewesen, gibt der Angeklagte auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters zu. 

Um die Schulden zu bezahlen, habe er sogar das Geld in bar dabei – um es den Frauen zu geben. Diese allerdings wurden vom Gericht erst gar nicht als Zeuginnen geladen. "Ich dachte, es könnte vielleicht unangenehm für Sie werden", sagt der Richter zu dem Angeklagten.

Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe auf Bewährung

Die Zeuginnen sind für das Gericht auch gar nicht nötig, auch wenn der Verteidiger des Mannes sie gerne gehört hätte. Explizit deshalb, weil der Vorwurf für die Staatsanwaltschaft auch einen Betrug darstellt, der so in der Anklageschrift nicht enthalten ist. "Wenn man mit gefälschtem Geld bezahlt, täuscht man ja vor, dass es echt ist", gibt der Richter schließlich einen rechtlichen Hinweis.

Auch weitere Zeugen braucht es nicht. Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer, den 55-Jährigen wegen Geldfälschung und Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung und einer Geldauflage von 2500 Euro zu verurteilen, "damit er die Strafe auch gleich spürt". 

In den meisten Punkten stimmt der Verteidiger dem Staatsanwalt zu, betont jedoch, dass sein Mandant bereits bei seiner ersten Vernehmung gestanden und den Drucker eigenständig zur Polizei gefahren habe. "Dass wir heute überhaupt einen Angeklagten haben, ist dem zu verdanken, dass sich mein Mandant seiner Tat gestellt hat", führt der Verteidiger fort. Es sei für den nicht vorbestraften 55-Jährigen "kein typisches Verhalten", sondern ein "isolierter Fehltritt". Er plädierte für eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 50 Euro. 

Berufliche Zukunft des Mannes in Gefahr

Das Urteil liegt schließlich deutlich höher: 180 Tagessätze à 60 Euro muss der Mann zahlen. Zudem muss er den Wert des Schadens ersetzen. "Wir gehen von einem einmaligen Fehltritt aus", erklärt der Richter die Entscheidung, es handele sich um einen minderschweren Fall. Dennoch seien die Scheine in "guter Qualität" gewesen und hätten die Mindestanforderung erfüllt, "dass es nicht so einfach auffällt".

Am Ende ist es die Entscheidung Bewährung oder nicht gewesen, die den Richter und die beiden Schöffen beschäftigte. Der Angeklagte bange um seine berufliche Zukunft, wenn nun eine Vorstrafe auftauche, hatte der Verteidiger zu Beginn angeführt."Eine Bewährung ist schon etwas anderes als eine Geldstrafe", sagt der Richter. Das Gericht entscheidet sich schließlich gegen die Bewährung, auch wenn die Geldstrafe nun deutlich höher ist. Das Urteil ist rechtskräftig.

"Machen Sie es gut, und dass wir uns hier nicht mehr wiedersehen", sagt der Richter zu dem Angeklagten. Und dieser antwortet: "So machen wir es."

 
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