
Dass eine Gemeinde im Nachhinein ihr Einverständnis zu einem Bauantrag wieder zurücknimmt, kommt nicht alle Tage vor. So aber geschehen in der jüngsten Gemeinderatssitzung in Sennfeld, als es erneut um den Umbau eines alten Hauses außerhalb des Ortes im erweiterten Wasserschutzgebiet ging. Grund für die Rücknahme: Der Antragsteller hatte zum einen Planzeichnungen vorgelegt, die nicht mit dem Bestandsgebäude am Häckerspfad übereinstimmten. Zum anderen kam eine Erschließungsvereinbarung mit der Gemeinde, ursprünglich Voraussetzung für das Einvernehmen, nicht zustande.
In seinem ausführlichen Vortrag erläuterte Bürgermeister Oliver Schulze in der Sitzung im Rathaus gleich eine ganze Reihe von Gründen für eine Rücknahme der gemeindlichen Zustimmung. Der Bauantrag, dem die Gemeinde im Januar 2023 nach langer Diskussion zugestimmt hatte, war dem Landratsamt Schweinfurt zur Genehmigung vorgelegen. Aber dieses monierte, dass die privatrechtliche Erschließungsvereinbarung fehlte, die als Voraussetzung im Ratsbeschluss genannt war.
Wie Schulze vortrug, hatte die Gemeinde von einer Rechtsanwaltskanzlei einen Vertrag erarbeiten lassen, mit den Inhalten des Ratsbeschlusses. Der Eigentümer des Anwesens Häckerspfad 1 habe ihn jedoch eigenhändig zu seinen Gunsten und zum Nachteil der Gemeinde geändert und so unterzeichnet eingereicht. Die Gemeinde habe deshalb nicht gegengezeichnet.
Schulze: Baugenehmigung erteilt das Landratsamt
Im Kern ging es darum, wie in der späteren Aussprache deutlich wurde, dass der Antragsteller seine Erschließungsverpflichtung nur bei Genehmigung seines Bauantrags sieht. Die Gemeinde pocht dagegen darauf, dass diese Verpflichtung unabhängig davon eingegangen werden müsse. Zumal es bereits eine vom früheren Eigentümer unterschriebene und mit dem Grundstück verbundene Erschließungsverpflichtung gibt. Diese sollte mit dem aktuellen Bauantrag nur erneuert werden, wie es bei der ursprünglichen Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Januar 2023 hieß. Eine Baugenehmigung werde zudem nicht von der Gemeinde, sondern vom Landratsamt erteilt, sagte Schulze.
Zur Erschließung thematisiert wurde, dass der jetzige Eigentümer in dem von ihm bewohnten Haus im Wasserschutzgebiet die offensichtlich undichte Hauskläranlage erneuern müsse. Er selbst habe bei seiner Bauvoranfrage 2020 den Zustand der Kleinkläranlage von 1935 als sehr schlecht bezeichnet, trug Schulze vor. Er habe einen Neubau unabhängig vom Genehmigungsstatus zugesagt.
Auch die Erschließung mit Trinkwasser ist ein Thema
Auch die Erschließung mit Trinkwasser sei, anders als vom Eigentümer gegenüber dem Gemeinderat erklärt, offenbar nicht gesichert. Ursprünglich hatte der Antragsteller die weitere Versorgung mit Wasser aus dem vorhandenen Brunnen geplant. Wobei laut Schulzes Vortrag in der Sitzung schon die aktuelle, ungeregelte Entnahme von Grundwasser im Wasserschutzgebiet nicht genehmigt sei, zumal diese nur für gärtnerische oder landwirtschaftliche Zwecke vorgesehen sei.
Im September 2023 hatte der Eigentümer laut Schulze der Gemeinde mitgeteilt, dass er wegen zu geringer Schüttung einen neuen, 45 Meter tiefen Brunnen bohren lassen wolle. Allerdings hatte der Gemeinderat im November entschieden, dass diese Grundwasserentnahme eine Erlaubnis benötige und deshalb ein entsprechendes Genehmigungsverfahren brauche.
Landratsamt misst Gebäude nach und stellt Abweichungen fest
Ein Baukontrolleur des Landratsamtes hatte zudem im Februar dieses Jahres die Gebäude auf dem Anwesen Häckerspfad 1 vermessen. Das Ergebnis stimmt laut Landratsamt nicht mit den eingereichten Bauzeichnungen überein. Es gebe "nicht unerhebliche Abweichungen" in den Grundrissen Erd-, Keller- und Dachgeschoss, im Schnitt und in den Bemaßungen in den Plänen, gab Schulze weiter.
Dies alles seien Gründe für eine Entziehung des gemeindlichen Einvernehmens, erklärte er. Der Antragsteller könne aber die Erschließung klären, Lösungen erarbeiten, die Planunterlagen abändern und dann erneut einen Bauantrag einreichen.
Freie Wähler und SPD kritisieren Verhalten
Gemeinderätin Verena Wachter-Spiegel (Freie Wählergemeinschaft) kritisierte, dass der Eigentümer die Kläranlage seit 2020 nicht erneuert habe. Dass er zudem falsche Pläne vorgelegt habe, finde sie "unfair". "Das muss doch aufgefallen sein", meinte sie. Der Gemeinderat habe im Januar 2023 über falsche Tatsachen abgestimmt und müsse daher sein Einvernehmen zurücknehmen.
Die Erschließungsvereinbarung sei nicht in der geforderten Form abgeschlossen worden, ergänzte zweiter Bürgermeister Helmut Heimrich (SPD). Das sei damals vom Gemeinderat aber nach langer Diskussion und auf der Suche nach einem Kompromiss so beschlossen worden. Er wies zudem auf die erheblichen Abweichungen in den Plänen hin, die der Kontrolleur des Landratsamtes festgestellt hatte. Das müsse doch auch dem Eigentümer "als amtlich befugten Planfertiger" auffallen, meinte Heimrich. Er sei geneigt, von einer bewussten Täuschung zu sprechen.
CSU will von Landratsamt genaue Maße und Fakten
Genaue Maße und "Fakten" vom Landratsamt über die Abweichungen in den Plänen forderte Stefan Eichhorn (CSU), unterstützt von seinen Fraktionskollegen Peter Knieß und Frank Siegel. Eichhorn beantragte deshalb, eine Entscheidung zurückzustellen. Was der Gemeinderat mit neun zu drei Stimmen (Eichhorn, Knieß, Siegel) ablehnte.
In namentlicher Abstimmung wurde dann mehrheitlich, mit neun zu drei Stimmen, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zurückgenommen. Dafür stimmten Oliver Schulze, Helmut Heimrich, Janka Wozny, Sebastian Tietze, Helga Jurisch, Daniela Geyer, Frank Ludwig, Steffen Reichert und Verena Wachter-Spiegel. Dagegen waren Eichhorn, Knieß und Siegel.