
Aus einer südhessischen Kleinstadt reisen im Spätsommer 2024 ein 23-Jähriger und seine 19 Jahre alte Lebensgefährtin mehrfach ins Fränkische, um falsches Geld in echtes zu verwandeln – nicht durch Zauberei allerdings, sondern mittels Betrugs. Zu diesem Zweck hatte sich der 23-Jährige von einem, dessen Namen er nicht nennen will, falsche 50-Euro-Noten beschafft. Die sollen nun in Geschäften beim Bezahlen geringwertiger Waren möglichst viel echtes Wechselgeld einbringen. Am 15. August gelingt das erstmals in einem Bistro in Würzburg.
Anfang September bezahlt einer der beiden Waren in verschiedenen Geschäften in Bad Brückenau sowie in zwei Apotheken. In einer Parfümerie und einem Blumenladen in derselben Kleinstadt, wo der 23-Jährige jeweils mit einer 50-Euro-Blüte einen Zehn-Euro-Schal sowie eine Postkarte erwerben will, werden die Fälschungen jedoch erkannt und zurückgewiesen. Der Betrug misslingt.
Falschgeld auch in der Fahrertürablage
Den umfangreichsten Beutezug startet das Paar, diesmal begleitet von einem 44-jährigen Verwandten, am 9. September 2024 in Werneck. Zwei Apotheken und eine Buchhandlung erleichtern die Angeklagten per Falschgeldeinsatz um insgesamt 210 Euro, bevor sie in Schweinfurt weitermachen. In einer Apotheke wird der Fünfziger jedoch als Falsifikat erkannt, in einer anderen aber wechseln eine Pferdesalbe und eine Packung Ibuprofen für 7,43 Euro plus Restgeld die Besitzer – gegen zwei falsche Fünfziger.
Dieselbe Masche funktioniert sieben Minuten später in einer weiteren Apotheke. Schließlich fällt noch eine Bäckereifiliale und eine dritte Apotheke auf den dreisten Betrug herein. Eine halbe Stunde später aber beendet die Polizei das kriminelle Treiben am Zeughaus. Dort werden die Drei im Pkw, den Zeugen beschrieben hatten, festgenommen. Im Ablagefach der Fahrertür finden sich weitere zehn falsche Zwanziger.
All das steht fest, weil es die drei Angeklagten zum Prozessauftakt vor dem Schweinfurter Schöffengericht umfassend gestanden haben – und auch weil reichlich Fingerabdrücke und DNA-Spuren insbesondere des 23-Jährigen auf den Blüten, mit denen er gezahlt hatte, festgestellt wurden. Den Gesamtschaden der Geldfälschung und 15 vollendeten sowie vier versuchten Betrugstaten beziffert der Staatsanwalt mit 805,65 Euro. Er fordert für die Geldfälschung und das gewerbsmäßige und bandenmäßige Vorgehen für den 23-Jährigen drei Jahre und zehn Monate, für den 44-Jährigen dreieinhalb Jahre Gefängnis und für die 19-Jährige eine Jugendstrafe von zwei Jahren und acht Monaten.
Gericht: Kein Hinweis auf Bandenabrede
Die Verteidiger sehen das gesamte Inverkehrbringen der Falsifikate nicht als 19 einzelne Taten beziehungsweise Versuche, sondern als eine Tat. Eine Bandenabrede habe es nicht gegeben und als gewerbsmäßig sei das Vorgehen auch nicht zu bezeichnen – bei einem Beuteschaden von gerade mal gut 800 Euro. Sie plädieren auf Bewährungsstrafen für ihre nicht vorbelasteten Mandanten und wollen, dass die Haftbefehle aufgehoben werden. Seit sieben Monaten sitzen sie in Untersuchungshaft.
Wie urteilt das Gericht? Es folgt weitgehend der Verteidigung: zwei Jahre auf Bewährung für alle Angeklagten. Das Vorgehen sei "von Anfang an tateinheitlich" gewesen. Und: Für eine fortgesetzte Bandenabrede fehle der Nachweis. Auch an der Gewerbsmäßigkeit zweifelt der Vorsitzende bei 805 Euro Schaden – die an diesem Tag als Wiedergutmachung an die Gerichtskasse überwiesen wurden. Die Haftbefehle wurden aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Man will doch Wahlrecht mit 16.... ergo... muss ne Person 19 dann normal bestraft werden....
Insgesamt sind die geforderten Strafen eh zu niedrig