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Vögnitz
Erschossener Hund vom Bürgermeister: Ermittlungen zu Emis Tod laufen noch
Emi, die Hündin von Sulzheims Bürgermeister Jürgen Schwab, war am 1. März erschossen worden. Laut Staatsanwaltschaft sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.
Die dreijährige Hündin Emi wurde erschossen.
Foto: Norbert Vollmann | Die dreijährige Hündin Emi wurde erschossen.
Norbert Vollmann
Norbert Vollmann
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:40 Uhr

Noch nichts Neues gibt es im Fall des Hundes von Sulzheims Bürgermeister Jürgen Schwab, der am 1. März nahe dessen Wohnort Vögnitz in eine große Lebend-Tierfalle geraten und mutmaßlich vom Jagdpächter erschossen worden. Wie die Staatsanwaltschaft Schweinfurt auf Anfrage dieser Redaktion mitteilt, sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. „Nähere Angaben zu Ermittlungsergebnissen sind daher nicht möglich, zumal die Akten derzeit versandt sind“, so Oberstaatsanwalt Norbert Spintler weiter in der Erklärung.

In der Angelegenheit hatte die Polizeiinspektion in Gerolzhofen wegen eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz die Ermittlungen geführt und das Ergebnis zwischenzeitlich an die Staatsanwaltschaft in Schweinfurt weitergeleitet. Deren Antwort lässt darauf schließen, dass wohl zum einen weitere Ermittlungen von Seiten der Staatsanwaltschaft für erforderlich gehalten worden sind beziehungsweise, dass die Gegenseite, wie üblich, Akteneinsicht verlangt hat.

Bürgermeister stellte Strafanzeige

Emi, die dreijährige Australian-Shepherd-Hündin von Bürgermeister Jürgen Schwab, war an jenem Freitag, dem 1. März 2019, in dessen Wohnort Vögnitz beim Ausführen durch eine Bekannte offenbar in eine vom Jagdpächter in der Flur aufgestellte große Lebend-Tierfalle geraten. Als sie dort im Beisein des Jagdpächters tot aufgefunden wurde, steckte in ihrem Kopf ein Projektil, wie sich später herausstellte. Bürgermeister Jürgen Schwab hatte noch am selben Abend Strafanzeige gestellt.

Durch die Polizeiinspektion Gerolzhofen war daraufhin unter anderem ein Strafverfahren wegen eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz eingeleitet worden. Die Polizei hatte bestätigt, dass die Hündin durch Fremdeinwirkung tödlich verletzt worden war und eine Schussverletzung aufwies. In der Bescheinigung des Tierarztes, der die tote Hündin untersucht und die Kugel aus ihrem Kopf entfernt hatte, war zu lesen: "Aufgrund der Röntgenaufnahmen und der äußeren Verletzung der linken Schädeldecke bestätigte ich hiermit den Tod der Hündin des Herrn Jürgen Schwab durch eine Schussverletzung."

 
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    Dem Jäger gehört der Jagd/Waffenschein entzogen.
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    Das wird langsam ein Fall für Aktenzeichen XY dem Bericht nach.
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