
Das Vergeuden von Zeit und Geld werfen die Initiatoren eines erneuten Bürgerentscheids zum Bau einer Grundschule in Kolitzheim dem dortigen Gemeinderat vor. Dies ist einer Pressemitteilung von Nicole Thein, Sebastian Weikert und Daniel Friedrich zu entnehmen. Mit dieser reagieren diese auf die Ergebnisse der jüngsten Gemeinderatssitzung am 8. April.
Ginge es nach den Dreien, hätte der Gemeinderat sich das mit 748 Unterstützer-Unterschriften eingereichte Bürgerbegehren, das den Bau eines ersten Abschnitts einer zentralen Grundschule inklusive offener Ganztagsbetreuung in Unterspiesheim fordert, zu eigen gemacht und in dieser Form beschlossen. Stattdessen hat der Gemeinderat mehrheitlich dafür gestimmt, die Wahlberechtigten in einem Bürgerentscheid darüber abstimmen zu lassen. Zudem wird es – wie bereits vor zwei Jahren – erneut ein Ratsbegehren mit einem alternativen Standortvorschlag geben.
Nicole Thein bedauert als Sprecherin des Bürgerbegehrens dieses Vorgehen. Eine Übernahme des Bürgerbegehrens "hätte sowohl Zeit als auch finanzielle Mittel gespart", stellt sie in der Mitteilung fest. Ihr zufolge habe die Gemeinde die Kosten des ersten Bürgerentscheids im Jahr 2023 auf rund 7000 Euro beziffert.
Initiatoren sind sich sicher: Mehrheit weiter für Unterspiesheim
Der Gemeinderat habe mit seinen Beschlüssen zum Bürgerbegehren "abermals gegen den Standort Unterspiesheim votiert", heißt es in der Mitteilung weiter. Sie könnten dies nicht nachvollziehen, erklären Theil und ihre Mitstreiter. Denn schließlich hätten vor zwei Jahren knapp 70 Prozent derjenigen, die am Bürgerentscheid zum Schulstandort teilgenommen hatten, für Unterspiesheim gestimmt – und "würden weiterhin zu ihrer Entscheidung stehen", so die Annahme der Initiatoren.
Da die Bindungsfrist des Bürgerentscheids nach einem Jahr abgelaufen ist, bedürfe es nun eines erneuten Votums, wird in der Mitteilung die erneute Bürger-Abstimmung darüber begründet. "Hätten wir nicht das Zepter in die Hand genommen, würde man das Thema vermutlich weiter aussitzen", kommentiert Daniel Friedrich die erneute Initiative. Mutmaßlich am 6. Juli sollten die Wahlberechtigten die Standortfrage "verbindlich klären", meint er und ärgert sich, dass der Bürgerentscheid nicht früher stattfinden kann.
Unverständnis herrscht bei den Initiatoren auch darüber, dass der Gemeinderat für das beschlossene Ratsbegehren noch keine genaue Formulierung in Form eines konkret bezeichneten Alternativstandorts vorgelegt hat. Bislang ist nur bekannt, dass es um den Anbau von Räumen an einen bestehenden Schulstandort gehen soll.
ich stimme Ihnen uneingeschränkt zu, dass ein vierter Schulstandort im Sinne einer nachhaltigen und effizienten Bildungsstruktur nicht sinnvoll ist.
Ihre Schlussfolgerung jedoch, dass mit dem Bau eines ersten Bauabschnitts inkl. OGTS in Unterspiesheim zwangsläufig ein vierter Standort entstünde, da keiner der aktuellen Standorte aufgegeben werden könne, spiegelt Ihre persönliche Einschätzung wider – auch wenn sie im Gemeinderat häufig erwähnt wird.
Ich verweise auf die Gemeinderatssitzung vom 11.03.2025. Im Protokoll (S. 3) heißt es:
„Auf eine weitere Anfrage im Gremium an den Architekten, ob durch eine geschickte Umplanung des Clusters in Unterspiesheim gebaut werden könnte und überhaupt die Möglichkeit besteht, einen Schulstandort zu schließen, teilt Herr Paptistella mit, dass dies rechnerisch denkbar und planerisch theoretisch möglich wäre.“
Es besteht also Spielraum – planerisch wie konzeptionell. Wer weiß es bitte besser als der Fachmann?
MfG
Sebastian Weikert
Zitat: „… Der Vorsitzende ergänzt, dass dies trotzdem ein 4. Standort wäre, da auf Grund der Schülerzahlen die Schulhäuser zunächst weiter benötigt werden und keins aufgegeben werden kann.“
Wenn die Schülerzahl so hoch ist, dass alle Standorte bleiben müssen, ergibt ein zusätzlicher Standort in Unterspiesheim keinen Sinn. Ein vierter Schulstandort verursacht laufende Kosten und belastet die Gemeinde dauerhaft – finanziell wie organisatorisch.
Dann wäre es ja wohl dringend geboten, dass sich Paptistella und BGM Herbert abstimmen, was nun korrekt und umsetzbar ist.
Ich für meinen Teil vertraue hier eher der Aussage des beauftragten Experten, denn der persönlichen Meinung des Bürgermeisters.
Ansonsten könnte man sich die Kosten für den Architekten sparen wenn der BGM es offensichtlich besser als der Architekt weiß, welchem neben des Raumprogramms, auch das pädagogische Konzept, die zu erwartenden Schülerzahlen, etc. bekannt ist.
Aber das muss natürlich jeder für sich selbst bewerten.
Die Ortsteile Unterspielheim, Gernach und Oberspiesheim hätten gerne ein Schulhaus für sich. Der Gemeinderat - oh Wunder - sieht das anders, wenn man nur mal einen Blick auf die Karte wirft wird es auch sehr verständlich, warum. Der bevölkerungsreiche Norden spielt hier gegen den Süden.
Dass die Gemeinde hier bei einem Vorhaben anderer Art erneut einen Entscheid haben will, ist nur verständlichl, denn so will man der Bürgerinitiative den Zahn ziehen können, der geplante Standort Herlheim sei undemokratisch. Der Gemeinderat hofft also auf eine Mehrheit. Ist das machbar? Ja, aber der Ausgang unsicher.
Ganz klar, dass die BI dagegen etwas hat, sie kann nicht anders. Und sollte sich Volkes Wille nun für Herlheim entscheiden, ist das der BI natürlich gar nicht recht. Daher lehnt sie das ab.
Laut GR-Protokoll vom 11.03.25 ist es laut Architekt planerisch möglich, durch kluge Umsetzung des 1. Bauabschnitts in USP einen heutigen sanierungsbedürftigen Standort zu schließen (vgl. Protokoll). Ergebnis: zwei alte Standorte + ein neuer.
Das aktuell von der Gemeinde verfolgte Modell hingegen sieht vor, einen sanierungsbedürftigen Standort zu erweitern – Ergebnis: weiterhin drei sanierungsbedürftige Gebäude aus den 70ern, letztmals saniert in den 90ern.
Kosten für anstehende Renovierungen wurden bislang nicht berücksichtigt.
Was ist also im Sinne der Steuergeldverwendung unter Berücksichtigung der Förderquoten zielführender?
Ich verweise auch auf die Pro-/Contra-Gegenüberstellung von Paptistella (2022) sowie die basisdemokratische Entscheidung von 2023.
Übrigens hatte BGM Herbert in der Sitzung am 08.04.25 sogar empfohlen, das Begehren zu übernehmen, da dies nichts am bestehenden gültigen Beschluss für USP, der noch immer formal gültig ist, ändert.
mfG
S. Weikert
Und genau deswegen sind Sie gegen einen neuen Bürgerentscheid, denn er könnte Ihnen ja das Pseudoargument der basisdemokratischen Entscheidung komplett zerschießen.
vielen Dank für Ihre Nachricht. Erlauben Sie mir den Hinweis, dass ich Herr Weikert bin, was Ihnen als jemandem, der mich der BI zuordnet, sicherlich bekannt ist.
Grundsätzlich bin ich einem Bürgerentscheid nicht abgeneigt. Offensichtlich ist der Gemeinderat in dieser Frage tief gespalten.
Etwa die Hälfte teilt unsere Sichtweise, die andere lehnt sie ab.
Anders lässt sich der gescheiterte Versuch vom 11.03.2025, den Bürgerentscheid von 2023 zu revidieren und auf Herlheim zu verlagern (Stimmverhältnis 10:10), kaum deuten.
Aus diesem Grund sahen wir uns gezwungen, die Entscheidung durch ein neues Bürgerbegehren in die Hände der Bürgerschaft zu legen – ein mühsamer, aber aus unserer Sicht notwendiger Schritt.
Warum die Gemeinde dabei die zulässige Frist bis auf den letzten möglichen Sonntag ausreizt, bleibt ihr Geheimnis.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Weikert
Dieser Bauabschnitt wäre sicher so zu planen, dass ein Schulstandort ausgegeben werden kann.
Weiter ist zu bedenken, dass die OGTS und die Klassenzimmer möglichst eine bauliche Einheit sein sollten - sonst ist der organisatorische Aufwand für die Lehrkräfte größer. Und nicht im Blick ist, dass die Renovierung des Schulhauses in Herlheim schon geraume Zeit zurückliegt - ob die räumlichen Gegebenheiten dort den aktuellen Vorschriften entsprechen, ist noch zu überprüfen. U.U. ist dadurch auch mit Mehrkosten zu rechnen, die noch nicht im Blick sind.
und dass mehr als 700 Bürger dem Antrag der Initiatioren zugestimmt haben - das sollte man auch in die Überlegungen mit einbeziehen. Der Antrag, das Bürgerbegehren zu übernehmen, wollte dieser Gegebenheit Rechnung tragen- wurde leider abgelehnt.
Ein einzügiger Neubau in Unterspiesheim bedeutet keineswegs das Aus für andere Standorte – im Gegenteil: Alle bestehenden Schulen müssten weiter betrieben werden, da schlichtweg zu wenig räumliche Kapazitäten vorhanden sind. Am Ende stehen wir vor einem absurden Ergebnis: vier Schulstandorte in einer einzigen Gemeinde.
Wer im Zusammenhang mit dem Bürger- bzw. Ratsbegehren von Geldverschwendung spricht, sollte sich fragen, wie glaubwürdig das ist, wenn gleichzeitig ein vierter Standort geschaffen werden soll.
Der dreizügige Neubau ist finanziell vom Tisch – deshalb muss die OGTS an einem der bestehenden Standorte realisiert werden.
Unsere Gemeinde braucht keinen vierten Schulstandort, der die Gemeindekasse zusätzlich belastet.