
"Wer durch die Bereitstellung einer Infrastruktur zu erkennen gibt, dass an seinem Gewässer gebadet werden kann, eröffnet einen Verkehr und ist daher verkehrssicherungspflichtig." So steht es nicht erst seit dem Jahr 2017 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Doch vor knapp drei Jahren hatte der Bundesgerichtshof eine Gemeinde für einen Badeunfall an einem Steg eines Gewässers haftbar gemacht, weswegen es allenthalben von Flensburg bis zum Königssee zu Badeverboten oder etwa auch zum Abbau von Stegen oder Badeinseln kam und kommt. Zu welchen Maßnahmen der Absatz 1 des Paragraphen 823 im BGB verpflichtet, ließ sich die Redaktion am Ellertshäuser See von René Schäd, Geschäftsführer der Marktgemeinde Stadtlauringen, zeigen.
Der Stausee auf dem Gebiet der Wüstung (seit 1480) Ellertshausen wird vom Freistaat Bayern betrieben und dient dem Hochwasserschutz, der Naherholung und der Niedrigwasseraufhöhung. Und so ist für die Wasserfläche wie auch für die Staumauer sowie große Bereiche entlang des Ufers das Wasserwirtschaftsamt in Bad Kissingen zuständig, – nicht jedoch für die Badestelle. Hier steht die Marktgemeinde in der Verantwortung.
Bade- oder sonstige Unfälle auf dem Areal mit Spielplatz, Liegewiesen, Stegen und der Wasserfläche wurden der Marktgemeinde in den vergangenen Jahren nicht gemeldet. So soll das natürlich auch bleiben, weswegen man die Verkehrssicherungspflicht sehr ernst nehme, sagt René Schäd. Zumindest einmal in der Woche werden die Wege und alle Einrichtungen der Gemeinde kontrolliert. In der Saison kommen die zwei bis drei Mitarbeiter sogar zweimal: am Montag nach und am Freitag vor dem Wochenende.

Entlang der Wege werden nicht nur Steine, Wurzeln oder Schlaglöcher beseitigt. Der Blick der Gemeindearbeiter geht vor allem nach oben in die Baumkronen. Totholz muss entfernt, nicht mehr stabile Bäume müssen geschlagen werden. Ein besonderer Augenmerk gilt dem Tun der streng geschützten Biber. Gegen das zweitgrößte Nagetier der Erde wird nicht vorgegangen, doch zu beseitigen sind Gefahrenquellen durch gefällte oder angenagte Bäume.

Bei den Kontrollgängen werden alle Bänke, alle Spielgeräte und alle Stege inspiziert, insbesondere der Zustand des Holzes. Zusätzlich schaut einmal im Jahr der Technische Überwachungsverein nach Schaukeln, Rutschen und Klettergerüsten. Spätestens alle sieben Tage wird auch auf den Parkplätzen festgestellt, ob dort Gefahren, etwa aus den Baumkronen, lauern. "Bei Bedarf kommen wir sofort", versichert der Geschäftsleiter allen, die eine Gefahr der Gemeinde melden.


Vor allem am Montag summieren sich für die Arbeiter der Gemeinde etliche Stunden. "Da schauen wir nicht auf fünf Euro", sagt Schäd, der dem Gemeinderat bescheinigt, dass bei der Anschaffung von Spielgeräten oder Bänken die Sicherheit Vorrang habe und nicht am falschen Platz gespart werde. Eine Badeaufsicht gibt es am Ellertshäuser See nicht. Im und am vom Gesundheitsamt regelmäßig kontrollierten Wasser gilt wie in den meisten Bereichen des Naherholungsgebiets mit seinen Wanderwegen, Angelmöglichkeiten, dem Klettergarten oder den vielen Radwegen die Verantwortung eines jeden für sich und die anderen Gäste. Dies trifft auch und insbesondere während der Corona-Krise zu. Die Abstandsregeln gelten auch hier. Die Überwachung ist nicht Aufgabe der Gemeinde, sondern der Polizei. Dass dies an den sonnigen Wochenenden der Ferienzeit keine leichte Aufgabe ist, räumt Schäd ein, denn das Naherholungsgebiet genieße einen weithin excellenten Ruf – auch und nicht zuletzt, weil man ordentliche sanitäre Anlagen geschaffen habe, die am Kiosk vom Betreiber der Gastwirtschaft und am gegenüberliegenden Ufer von der Gemeinde gepflegt werden.

Regelmäßig geprüft wird auch am Badesee in Sennfeld und am Naturbadesee bei Grafenrheinfeld. Dort kam es in den vergangenen Jahren ebenfalls zu keinen Unfällen am oder im Wasser. An diesen beiden Seen gibt es an den stark besuchten Tagen zudem eine Badeaufsicht, was ebenfalls für den Naherholungsanlage Baggersee der Stadt Schweinfurt zutrifft.
Badeinsel entfernt
Die Stadt Schweinfurt hat auf das Urteil aus dem Jahr 2017 hin ein Sicherheitskonzept für den Baggersee erstellt. Dazu wurde ein Gutachten der Deutschen Gesellschaft für das Bäderwesen eingeholt. Wie der Ellersthäuser See so ist auch der Baggersee seither rechtlich als Badestelle eingestuft, was mehrere Änderungen zur Folge hatte, darunter das Badeverbot im Bereich des Segelboothafens, das Setzen von Bojen als Abgrenzung des Bootsbereichs und eine umfangreichere Beschilderung. Die Badeinsel und einige Stege wurden entfernt oder gesperrt.