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Stadtlauringen
Ellertshäuser See: Kontrollen vor und nach dem Wochenende
Wer Stege baut und Bänke aufstellt, muss nach der Sicherheit schauen. Regelmäßige Kontrollen gibt es auch am Sennfelder See, am Naturbadesee Grafenrheinfeld und am Baggersee.
Damit der Badespaß ungetrübt bleibt, werden die Wege und Anlagen am Ellertshäuser See mindestens einmal in der Woche kontrolliert.
Foto: Gerd Landgraf | Damit der Badespaß ungetrübt bleibt, werden die Wege und Anlagen am Ellertshäuser See mindestens einmal in der Woche kontrolliert.
Gerd Landgraf
Gerd Landgraf
 |  aktualisiert: 08.02.2024 16:57 Uhr

"Wer durch die Bereitstellung einer Infrastruktur zu erkennen gibt, dass an seinem Gewässer gebadet werden kann, eröffnet einen Verkehr und ist daher verkehrssicherungspflichtig." So steht es nicht erst seit dem Jahr 2017 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Doch vor knapp drei Jahren hatte der Bundesgerichtshof eine Gemeinde für einen Badeunfall an einem Steg eines Gewässers haftbar gemacht, weswegen es allenthalben von Flensburg bis zum Königssee zu Badeverboten oder etwa auch zum Abbau von Stegen oder Badeinseln kam und kommt. Zu welchen Maßnahmen der Absatz 1 des Paragraphen 823 im BGB verpflichtet, ließ sich die Redaktion am Ellertshäuser See von René Schäd, Geschäftsführer der Marktgemeinde Stadtlauringen, zeigen.

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