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Schweinfurt
Drogenkriminalität: Fünf Jahre Haft für Junkie
Wegen schweren Raubes wurde ein Schweinfurter zu fünf Jahren Haft verurteilt. Für den Heroinjunkie war das jedoch nicht die einzige Konsequenz seines Verbrechens.
Wegen schweren Raubes und Körperverletzung wurde ein Heroinjunkie zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Foto: Christopher Schulz | Wegen schweren Raubes und Körperverletzung wurde ein Heroinjunkie zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Aaron Niemeyer
 |  aktualisiert: 16.12.2021 11:53 Uhr

"Die Entschuldigung wird leider nicht angenommen", hatte das Opfer bereits zu Beginn der Verhandlung klar gestellt. Zu schwer wog wohl das Trauma, dem der 31-jährige Schweinfurter Ende letzten Jahres ausgesetzt worden war. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass ein ebenfalls 31-jähriger Schweinfurter ihn in der Silvesternacht brutal niedergeschlagen und mit Tritten an den Kopf malträtiert hatte, als er bereits am Boden lag. Das mutmaßliche Motiv der Tat: 70 Euro, die der Täter brauchte, um seinen Heroinkonsum zu finanzieren. 

Vorangegangen war der Tat wohl eine ungewöhnliche Situation, die das Verbrechen nur noch unverständlicher erscheinen lässt: Die beiden Männer waren sich an einer Tankstelle über den Weg gelaufen. Das Opfer lud den Angeschuldigten auf ein Bier ein, dabei bemerkte dieser die Scheine im Geldbeutel des Opfers. Die beiden setzten ihren Weg gemeinsam fort. In einer dunklen Straße hat der Täter dann nach Einschätzung des Gerichts brutal zugeschlagen und getreten. 

Fünf Jahre Haft und Entziehungsanstalt

Sechs Jahre und zehn Monate Haft sowie eine Unterbringung in eine Entziehungsanstalt hat die Staatsanwaltschaft nun gefordert. Vier Jahre und drei Monate sowie die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt hielt die Verteidigung für angemessen. Der Beschuldigte hatte angegeben, zum Zeitpunkt der Tat unter dem Einfluss von Heroin und Methadon gestanden zu haben.

Das Gericht kann in so einem Fall neben der Strafe die Unterbringung des Täters in einer Entziehungsanstalt anordnen, wenn er eine Tat aufgrund eines Hanges zu Alkohol, Betäubungsmitteln oder Arzneimitteln begangen hat. So geschah es dann auch. Das Gericht verurteilte den Beschuldigten zu fünf Jahren Haft und ordnete eine Unterbringung in eine entsprechende Anstalt an. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich.

 
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