
Gemessen an dem Dealer, der von seiner Wohnung in einer Kleinstadt im südlichen Landkreis Schweinfurt aus viele Kilogramm Cannabis unter die örtlichen Händler gebracht hat, ist der 27-jährige Angeklagte in diesem Verfahren wohl eine ziemlich kleine Nummer. Gleichwohl: Was die Anklagevertreterin ihm vor dem Landgericht Schweinfurt vorwirft, summiert sich eben auch.
So soll der 27-Jährige im Februar 2021 zusammen mit einem Dritten zwei Kilogramm Marihuana erworben und für mindestens 16.000 Euro verkauft haben. Im Sommer desselben Jahres hätten sie sich fünf Kilogramm Cannabis verschafft, das sie ebenfalls vollumfänglich verkauft hätten – laut Anklage für mindestens 40.000 Euro.
Schließlich hätten sich die beiden im Oktober und November 2023 jeweils 50 Gramm Kokain beschafft und damit rund 6000 Euro erlöst. Außerdem sollen sie versucht haben, bei einem Kunden ausstehendes Geld aus einem Betäubungsmittelgeschäft mithilfe einer Machete und einer Pistole einzutreiben. Ohne fremde Hilfe soll der Angeklagte bereits im April 2022 einem Mann aus dem Drogenmilieu in dessen Wohnung in einer Gemeinde bei Schweinfurt gedroht haben, "ihn abzustechen und zu töten", wobei er diesem laut Staatsanwältin ein Messer vorgehalten habe. Das Opfer dieser Attacke habe möglicherweise erhebliche Schulden bei Freunden des Angeklagten gehabt.
Lieferungen an die Bunkerwohnung
Und der 27-Jährige, beschäftigt bei einem Sicherheitsdienst, soll Anfang November 2023 ein gestohlenes Notebook erworben und für 700 Euro an seinen Cousin verkauft, haben "um sich hierdurch zu bereichern". Zur Anklage wegen Cannabis- und Drogenhandels in nicht geringer Menge – teils bewaffnet, weil eine Machete nicht weit war – kommt damit noch der Vorwurf der Bedrohung sowie der gewerbsmäßigen Hehlerei.
Zu alledem schweigt der Mann. Wie so oft, sind die Ermittler auch in diesem Fall durch Überwachung der Telekommunikation (Handys, Chatnachrichten) zu einem Großteil ihrer Erkenntnisse gelangt. Vor Gericht werden Bilder aus einer versteckt, aber eine Zeitlang doch fest installierten Kamera vor dem Eingangsbereich einer Wohnung gezeigt, in dem Gras und Haschisch offenbar in großen Kartons angeliefert oder abgeholt wurden. Darauf auch der Angeklagte.
Fünf Kilogramm Gras – sehr schlechte Qualität
Weitere Aufnahmen entstanden vor einer zweiten Wohnung in Schweinfurt, in der drei Lieferungen über je ein Kilogramm Marihuana gelagert worden seien, so ein Polizeizeuge – zwei Kilogramm davon für den Angeklagten. Und: Zusammen mit dem bereits verurteilten Kumpel habe er im Sommer 2022 von einem unbekannten Lieferanten fünf Kilogramm Cannabis erworben. "Sehr schlechte Qualität" hatte der Kumpel dem Marihuana in seiner Zeugenaussage am ersten Verhandlungstag bescheinigt.
Was an diesem vierten Verhandlungstag ähnlich offenblieb wie schon am ersten: Ob die beiden Kumpels im Herbst 2023 von einem bekannten Dealer zweimal 50 Gramm Kokain erworben haben, wie es in der Anklage steht, oder nur einmal. Gefunden wurden bei den Wohnungsdurchsuchungen lediglich 41 Gramm, die dem Angeklagten gehört hätten. Einen zweiten Deal habe es nicht gegeben.
Aus Chat-Nachrichten scheint laut dem polizeilichen Sachbearbeiter hervorzugehen, dass der Angeklagte und sein Kumpel im Herbst 2023 einen säumigen Kunden heimsuchen wollten, um bei ihm ausstehendes Geld einzutreiben. "Soll ich lieber die Machete mitnehmen oder auch die Pistole?", soll der Angeklagte gefragt haben. Die Antwort: "Am besten beides, macht mehr Eindruck." Das Verfahren wird am 5. März um 9 Uhr fortgesetzt.