Auf dem Kinderspielplatz nahe eines Asylbewerberheims im Landkreis Schweinfurt will ein Jugendlicher unbedingt mit zwei sechsjährigen und einem vierjährigen Mädchen spielen: Polizei oder Arzt schwebt ihm vor. Die Kinder lehnen ab, sie wollen lieber unter sich sein und ohne ihn weiterspielen. Er setzt sich aber durch, schüchtert die Kinder ein, zieht zwei von ihnen den Slip runter und berührt sie unsittlich.
19 Jahre – und ein "kleines Kind"
Das passiert in aller Öffentlichkeit. Eines der Mädchen offenbart sich seiner Mutter. Die Tat wird angezeigt, der junge Mann räumt diese auch ein. Er ist altersmäßig zwar längst strafmündig, vor einem Jahr mit einem Alter von 18 sogar volljährige – aber doch sehr "intelligenzgemindert", wie ein psychiatrischer Gutachter feststellt. Der heute 19-Jährige bezeichnet sich selbst beim Prozessauftakt vor drei Wochen als "kleines Kind".
Gegen ihn ergeht Haftbefehl, der zunächst ausgesetzt wird. Als der junge Mann gegen die Auflage verstößt, sich von Spielplätzen und kleinen Mädchen fernzuhalten, wird der Haftbefehl wieder aktiviert. Deshalb sitzt er seit 5. September 2018 in Untersuchungshaft in der JVA Würzburg. Im Knast sei er falsch aufgehoben, meint das Gericht. Für den 19-Jährigen müsse die richtige therapeutische Einrichtung gefunden werden, die ihm hilft und die Eltern entlastet. Die Mutter sei mit dem Problem jedenfalls überfordert. Sie bittet ausdrücklich um ärztliche Hilfe für ihren Sohn, der als Elfjähriger in seinem Dorf in Syrien selbst Opfer eines sexuellen Missbrauchs geworden sei.
Bewährungsstrafe und vorläufige Unterbringung
Bis zum zweiten Verhandlungstag hatte sich etwas getan. Laut Betreuungsgericht kann der Angeklagte sofort vorläufig – zunächst bis Anfang April – in Werneck untergebracht werden, hieß es zum Auftakt des zweiten Prozesstages. In der Forensik in Werneck solle eine genaue Diagnose gestellt und über die künftige geeignete Unterbringung beziehungsweise Behandlung des Angeklagten entschieden werden.
So soll es auch kommen. Das Jugendschöffengericht verurteilt den kindlichen 19-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Der Staatsanwalt hatte auf zwei Jahre auf Bewährung plädiert, die Verteidigerin ebenfalls auf eine Bewährungsstrafe mit einjähriger Bewährungszeit.
Auffälliges Sexualverhalten
Das Gericht sieht bei dem 19-Jährigen ein auffälliges Sexualverhalten bei verminderter, laut Gutachter aber nicht gänzlich aufgehobener Steuerungs- und Schuldfähigkeit. Der sexuelle Missbrauch liege in diesem Fall allerdings am unteren Rand dessen, was vorstellbar sei und tatsächlich vorkomme.
Die Justiz sieht der Vorsitzende Richter jedenfalls als "die falsche Baustelle, um dieses Problem zu beheben", hier seien die Mediziner gefragt. Bewährungsauflagen sind unter anderem, dass der Angeklagte die ärztlichen Anordnungen unbedingt befolgt, etwa dass er sich in einer geeigneten Einrichtung unterbringen lässt. Neue Straftaten dürfen natürlich auch nicht hinzukommen. "Reines Verwahren im Knast wäre für alle Beteiligten nicht zielführend", sagt der Vorsitzende, bevor er den Haftbefehl aufhebt. Der Angeklagte wird zunächst also in Werneck untergebracht.