
Ein jahrelanger Rechtsstreit um die Kosten für die Beseitigung einer Ölverschmutzung des Mains wurde nun vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugunsten der Gemeinde Schonungen beendet. Beklagte war die Bundesrepublik Deutschland. Bürgermeister Stefan Rottmann schreibt in seiner Pressemitteilung von einem Fall, der an „David gegen Goliath“ erinnere und der eine Richtungsentscheidung für viele weiterer ähnlicher Prozesse in ganz Deutschland sein könnte.
Der Vorfall ereignete sich laut Mitteilung am 23. Mai 2015, als eine Mineralölverunreinigung auf dem Mainwasser nahe der Schleuse bei Ottendorf festgestellt wurde. Der Verursacher der Gewässerverunreinigung konnte trotz Recherche nicht ermittelt werden. Schonungen machte die nach Maßgabe ihrer Feuerwehr-Gebührensatzung berechneten Kosten in Höhe von 6842,59 Euro durch Leistungsbescheid gegenüber der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung geltend, da der Main eine Bundeswasserstraße ist. Die Rechtsauffassung des Bundes allerdings war, dass das Flussbett zwar der Bundesrepublik gehöre, das Gewässer als solches allerdings in der Eigenverantwortung der Kommune liegt.
Langwieriger Rechtsstreit gegen die Bundesrepublik
Es folgte ein langwieriger Rechtsstreit, weil die Bundesrepublik keine Zuständigkeit und letztlich keine Haftung sah. Vertreten wurde Schonungen durch den Fachanwalt für Verwaltungsrecht Martin Schaut aus Würzburg. Bürgermeister Stefan Rottmann lobte das schnelle Eingreifen der Feuerwehr, doch sei nicht nachvollziehbar, dass der Bund sich jahrelang weigerte, die Kosten für den Feuerwehreinsatz zu übernehmen.
Dies zeige einmal mehr, dass viele Aufgaben und Kosten ohne Rechtsgrundlage auf die Kommunen abgewälzt würden. Gerade für die Großgemeinde Schonungen mit neun Feuerwehren bedeute der Unterhalt der Feuerwehrhäuser und des Fuhrparks ein enormer finanzieller Kraftakt, der durch Land und Bund mehr gewürdigt werden müsse. Schonungen leiste einen großen Beitrag zum Gewässerschutz und halte nicht zuletzt ein neues Feuerwehrboot und ausgebildete Bootsführer vor, obwohl es sich beim Main um eine Bundeswasserstraße handelt.
Nach Verkündung des Urteils durch das Bundesverwaltungsgericht ging es für Verwaltung, Feuerwehr, Bürgermeister und Anwalt nochmal an Bord des Schonunger Feuerwehrboots. Nach der Zugtaufe soll übrigens nun am 17. Mai, um 14 Uhr, ebenfalls im AlbanPark die Bootstaufe stattfinden.
Am Samstag, 3. Mai, von 13 bis 17 Uhr, findet ein Blaulichttag im Schonunger AlbanPark statt. Die neuen Fahrzeuge werden der Öffentlichkeit vorgestellt – dazu gehört auch das Feuerwehrboot.