Der Dienstag wird darüber entscheiden, ob ab Donnerstag auch die Einzelhändler im Landkreis ihre Geschäfte schließen müssen und strengere Kontaktbeschränkungen gelten. Wird nämlich nach Sonntag (Inzidenz 114,3) und Montag (101,3) auch am Dienstag die 100er-Schwelle überschritten, treten zwei Tage später die strengeren Corona-Regeln in Kraft. Dazu würde das Landratsamt eine neue Allgemeinverfügung erlassen.
In der Stadt ist die Lage dagegen klar: Da die 100er-Grenze nur zweimal unterschritten wurde, gelten die bestehenden Einschränkungen weiter. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag laut Robert-Koch-Institut (RKI) am Ostermontag bei 114,2.
Für Verwirrung hatten über Ostern die regelrecht abgestürzten Inzidenzwerte gesorgt, die vom RKI gemeldet worden waren. In der Stadt fiel die Inzidenz von 114,2 auf 52,4 und 41,2. Im Land sank sie von 61,5 auf 32,9 und 43,3. Im Sozialen Netzwerk Facebook hatten erste Händler schon die Öffnung ihrer Geschäfte angekündigt.
Technische Probleme bei der Übermittlung der Zahlen
Tatsächlich resultierten die niedrigen Inzidenzwerte aber aus technischen Problemen bei der Übermittlung der Zahlen der Neuinfizierten. Irgendwo in der Nachrichtenkette zwischen Gesundheitsamt und RKI blieben die Zahlen hängen und führten in der Folge zu den vermeintlich niedrigen Inzidenzwerten.
Eine Information auf der Seite des RKI lässt befürchten, dass auch die Zahlen vom Sonntag und Montag noch nicht die ganze Wahrheit sind: "Rund um die Osterfeiertage ist bei der Interpretation der Fallzahlen zu beachten, dass zum einen meist weniger Personen einen Arzt aufsuchen, dadurch werden weniger Proben genommen und weniger Laboruntersuchungen durchgeführt. Dies führt dazu, dass weniger Erregernachweise an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet werden. Zum anderen kann es sein, dass nicht alle Gesundheitsämter und zuständigen Landesbehörden an allen Tagen an das RKI übermitteln".
Dies sind die Regeln:
Inzidenz zwischen 50 und 100 (gilt derzeit im Landkreis Schweinfurt):
- Private Zusammenkünfte sind erlaubt (mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten)
- Der Einzelhandel ist mit vorheriger Terminbuchung geöffnet
- Museen, Galerien und Zoos sind mit vorheriger Terminbuchung geöffnet
- Individualsport ist erlaubt (allerdings nur kontaktfrei unter freiem Himmel mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren)
- Die Außengastronomie ist geschlossen
- Theater, Konzerte, Opern und Kinos sind geschlossen Freizeitveranstaltungen sind verboten
Inzidenz über 100 (gilt derzeit in der Stadt Schweinfurt):
- Nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr,
- Persönliche Kontakte neben dem eigenen Hausstand auf eine weitere Person beschränkt, diese Kontaktbeschränkung ist bei der Sportausübung zu berücksichtigen, es darf nur noch kontaktfreier Sport ausgeübt werden, Mannschaftssport ist untersagt.
- Ladengeschäfte mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe sind grundsätzlich geschlossen sind; Ausnahmen gibt es nur für Ladengeschäfte der unverzichtbaren Versorgung .
- "Click and meet“ wird nicht mehr angewendet. Geschlossene Einzelhandelsgeschäfte können "click and collect“ anbieten.
- Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, Angebote der Erwachsenenbildung sowie Instrumental- und Gesangsunterricht dürfen nicht mehr in Präsenzform angeboten werden.
- Museen, Ausstellungen und vergleichbare Kulturstätten sind geschlossen.