Lange mussten die Schweinfurter hoffen und bangen, nun haben sie es geschafft: Ab Samstag gelten die gleichen Corona-Regeln wie im Landkreis, im Restaurant wird kein Negativtest mehr benötigt, beliebig viele Haushalte dürfen sich wieder treffen.
Möglich wird dies durch die anhaltend niedrige Inzidenz der letzten fünf Tage. Das Robert-Koch-Institut meldete am Donnerstag, 26. Juni, eine Inzidenz von 20,6 für die Stadt. Da dies der fünfte Wert in Folge unter der 50er-Schwelle ist, werden nach einem Karenztag dann am Samstag neue Lockerungen wirksam. Die Stadt wird die Einzelheiten in einer neuen Allgemeinverfügung regeln. In Stadt und Landkreis gelten dann die gleichen Regeln.
Die 7-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner liegt im Landkreis Schweinfurt übrigens den dritten Tag in Folge bei 11,3. In der Stadt wurde kein Neuinfizierter gemeldet, im Kreis waren es zwei.
Diese Regeln gelten ab Samstag auch in der Stadt:
- Kontakte: Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen sich bis zu zehn Menschen privat treffen, wobei diese aus beliebig vielen Haushalten kommen dürfen. Auch bei Geburtstagsfesten und anderen Veranstaltungen wie Hochzeiten, Beerdigungen aber auch Vereinssitzungen gibt es künftig wieder mehr Möglichkeiten. So dürfen sich unter freiem Himmel maximal 100 Menschen treffen, in Innenräumen ist die Beschränkung 50 Teilnehmer. Es sind dann keine Tests mehr nötig.
- Gastronomie: An der Sperrstunde ab 24 Uhr ändert sich nichts, allerdings müssen Gäste keinen negativen Corona-Test mehr vorweisen, auch wenn sie mit Personen an einem Tisch sitzen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören.
- Sport: Alle Arten von Sport sind im Freien und in der Halle wieder ohne Tests möglich. Bildung: In den Schulen soll es überall dort, wo die Inzidenz unter 50 liegt, wieder fast normalen Präsenzunterricht geben.
- Pflegeheime: In Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht für Besucher. Auch das Gemeinschaftsleben in den jeweiligen Einrichtungen wird wieder etwas mehr zur Normalität zurückkehrten. Bei einer Inzidenz unter 50 sind Treffen von 25 Menschen in Innenräumen und von 50 Personen im Freien möglich.
- Veranstaltungen & Gottesdienste: Für öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass und klar begrenzter Personenanzahl (maximal 50 innen und 100 außen) entfällt die Testpflicht. Genesene und geimpfte Personen müssen bei privaten Veranstaltungen nicht mit einberechnet werden. Für Gottesdienste und Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, sowie für Tagungen, Kongresse, etc. gelten die entsprechenden Hygiene- bzw. Rahmenkonzepte.
Wer sich für alle Details interessiert, kann einen Blick auf die schon länger geltende Verfügung des Landkreises werfen. Sie ist auf der Internetseite des Landkreises zu finden.
Zum Infektionsgeschehen in Stadt und Landkreis heißt es dort (Stand 24. Juni): Wie das Robert-Koch-Institut (RKI) mitteilt, liegt die Gesamtzahl der positiv auf Covid-19 getesteten Personen in Stadt und Landkreis Schweinfurt bei 8285 (Landkreis 5133 (+2) / Stadt Schweinfurt 3152 (+0)). Derzeit mit dem Coronavirus infiziert sind laut Angaben des Staatlichen Gesundheitsamts Schweinfurt 89 Personen (Landkreis 33 / Stadt Schweinfurt 56). 6 Personen müssen laut dem Staatlichen Gesundheitsamt Schweinfurt derzeit in Krankenhäusern behandelt werden. Die Zahl der Todesfälle liegt bei insgesamt 229 (Landkreis 135 / Stadt Schweinfurt 94). Zudem gelten 111 Menschen (Landkreis 52 / Stadt Schweinfurt 59) als enge Kontaktpersonen und sind derzeit in Quarantäne.