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Kreis Schweinfurt
Corona: Diese Regeln gelten ab Montag in Schweinfurt
Die Inzidenz im Landkreis ist am Wochenende wieder über den 100er-Schwellenwert gestiegen. Welche Regeln gelten ab Montag und wann könnten sie sich ändern? Wir klären auf.
Corona: Diese Regeln gelten ab Montag in Schweinfurt
Foto: Nicolas Bettinger
Horst Breunig
 |  aktualisiert: 08.02.2024 19:37 Uhr

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hatte seit Ostern darauf hingewiesen, und jetzt ist es auch in Schweinfurt passiert: Verspätet gemeldete Neuinfiziertenzahlen treiben die Inzidenz in die Höhe. Die 7-Tage-Inzidenz für den Kreis Schweinfurt sprang am Samstag von 82,3 auf 117,8, die Inzidenz der Stadt von 114,2 auf 131. Im Kreis wurden 71 Neuinfizierte an nur einem Tag gemeldet, in der Stadt waren es 33. Verteilt wurden sie dann aber auf die vergangenen Tage, an denen das Gesundheitsamt davon Kenntnis erhalten hatte. 

Für den Kreis bedeutet das, dass die 71 Neuinfizierten vom Freitag vor allem die Infiziertenzahlen vom 4. April (+16), 7. April (+29) und 8. April (+19) erhöht haben. In der Stadt sind es der 4. April (+7) und der 7. April (+18). Die Inzidenz der Stadt hält sich somit solide über 100, während der Kreis den Schwellenwert von 100 überschritten hat. Am Sonntag meldete das RKI für die Stadt eine Inzidenz von 127,3 und für den Landkreis von 117,8. An den geltenden Regeln ändert sich aber erst etwas, wenn der Schwellenwert an drei aufeinander folgenden Tagen über- oder unterschritten wird. Im Kreis könnte es also frühestens am Mittwoch zu verschärften Coronaregeln kommen. Dazu müsste aber auch am Montag, 12. April, eine Inzidenz von über 100 gemeldet werden.  

Beim RKI heißt es dazu: "Für die Darstellung der neu übermittelten Fälle pro Tag wird das Meldedatum verwendet – das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Zwischen der Meldung durch die Ärzte und Labore an das Gesundheitsamt und der Übermittlung der Fälle an die zuständigen Landesbehörden und das RKI können einige Tage vergehen (Melde- und Übermittlungsverzug). Jeden Tag werden dem RKI neue Fälle übermittelt, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Diese Fälle werden in der Grafik Neue Covid-19-Fälle/Tag dann bei dem jeweiligen Datum ergänzt."

Das gilt ab Montag in der Stadt Schweinfurt

Da die 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 liegt: Termin-Shopping-Angebote ("Click&Meet") sind erlaubt. Kunden müssen aber einen aktuellen negativen Corona-Test (maximal 48 Stunden alter PCR-Test oder maximal 24 Stunden alter Schnelltest) vorlegen. Erlaubt ist ein Treffen mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person. Kontaktfreier Sport mit Mitgliedern des eigenen Hausstands und einer weiteren Person ist erlaubt. Nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist bei Notfällen, für berufliche Tätigkeit oder das Gassi-Gehen erlaubt.

Das gilt ab Montag im Kreis Schweinfurt

Da die 7-Tage-Inzidenz noch keine drei Tage in Folge über 100 liegt, gelten die Regeln für die Inzidenz zwischen 50 und 100: Termin-Shopping-Angebote ("Click&Meet") sind erlaubt, allerdings darf sich pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nur ein Kunde im Laden aufhalten. Treffen von zwei Haushalten sind erlaubt, solange dabei nicht mehr als fünf Personen zusammenkommen. Kontaktfreier Sport mit Mitgliedern des eigenen Hausstands und einem weiteren Hausstand (maximal fünf Personen) ist erlaubt, außerdem dürfen Kinder unter 14 Jahren draußen in Gruppen von bis zu 20 Personen Sport treiben.

Baumärkte, Schulen und Hotels

Neu ist, dass nun Buchhandlungen, Baumärkte, Blumenläden und Gärtnereien – die zuletzt wie Supermärkte oder Drogerien öffnen durften – wieder wie alle anderen Geschäfte des Einzelhandels behandelt werden.

Unabhängig von der regionalen Inzidenz gilt für alle Schüler, die im Schulhaus unterrichtet werden, eine Testpflicht in den Schulen. Selbsttests zu Hause reichen für Schüler nicht aus. Die Testpflicht gilt auch für Lehrkräfte und das weitere Schulpersonal.

Für Gastronomie und Hotels gibt es zunächst keine Öffnungsperspektive. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze bleiben geschlossen. Der Gastronomie ist weiter nur der Außer-Haus-Verkauf ("To go") gestattet.

 
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