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SCHWEINFURT
Bürgerentscheid sorgt weiter für Diskussion
Auf dem für die Landesgartenschau 2026 geplanten Gelände in den ehemaligen Ledward-Kasernen (in gelb, links neben der blauen Fläche) möchten Ulrike Schneider und Annelie Maidhoff lieber einen acht bis zehn Hektar großen Wald. Deswegen gibt es nun am 20. Januar einen Bürgerentscheid. Ob die Fragestellung genau genug ist, darüber wird im Moment gestritten.
Foto: UmbauStadt GbR/WGF Landschaft | Auf dem für die Landesgartenschau 2026 geplanten Gelände in den ehemaligen Ledward-Kasernen (in gelb, links neben der blauen Fläche) möchten Ulrike Schneider und Annelie Maidhoff lieber einen acht bis zehn Hektar ...
Oliver Schikora
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:07 Uhr

Der für 20. Januar 2019 angesetzte Bürgerentscheid über die Frage, ob ein gut zehn Hektar großer Stadtwald anstatt der Landesgartenschau 2026 im nordwestlichen Teil der ehemaligen Ledward-Kasernen an der Niederwerrner Straße gepflanzt werden soll, sorgt weiter für Streit. Auf verschiedenen Online-Portalen wird hitzig diskutiert, ob die Fragestellung des Bürgerentscheids genau genug ist.

Genau das kritisiert auch die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und macht darüber hinaus in einer Pressemeldung der Initiatorin Ulrike Schneider (Schweinfurter Liste/Freie Wähler) wegen der Diskussion im Stadtrat Vorwürfe: „Wir stellen fest: Vorwürfe gegen die Person Dr. Ulrike Schneider wurden nicht erhoben, Dr. Ulrike Schneider erhob aber massive persönliche Vorwürfe gegen Stadtrat Peter Hofmann und OB Sebastian Remelé.“

Peter Hofmann nennt Fragestellung „dilettantisch“

In der Stadtratssitzung hatte zunächst Ordnungsreferent Jan von Lackum die Ergebnisse der Prüfung der Unterschriften und der Fragestellung des Bürgerbegehrens vorgestellt und erklärt, man habe zwar Bedenken gehabt, die Frage könnte zu unspezifisch sein, diese aber aufgrund der Rechtssprechung zurückgestellt.

Nach dem Vortrag von Lackums hatte als Erster Peter Hofmann (SPD) das Wort ergriffen und Ulrike Schneider vorgeworfen, die Frage sei „dilettantisch“ formuliert, aus seiner Sicht „niemals von einem Anwalt geprüft“ und „unzulässig“. Hofmann stimmte wie die Grünen-Stadträte Reginhard von Hirschhausen und Thomas Schmitt gegen die Zulassung des Bürgerbegehrens, der restliche Stadtrat aber einmütig dafür.

Erst nach dem Angriff von Hofmann und weiterer Wortbeiträge kam Ulrike Schneider zu Wort. Sie antworte Hofmann: „Dilettantisch ist nur die SPD, die wohl noch tiefer sinken will. Die Fragestellung wurde natürlich durch einen Anwalt geprüft.“ Im Verlauf der Diskussion hatte der OB festgestellt, er erkenne nun, dass es Schneider gar nicht um den Wald, sondern um die Verhinderung der Landesgartenschau gehe. Daraufhin hatte Schneider später, als sie wieder aufgerufen wurde, zu Remelé gewandt gesagt, sie erkenne nun erst die Bedeutung des Wortes „Winkeladvokat“. Der OB verwahrte sich dagegen, so bezeichnet zu werden.

Kritik an der Fragestellung

In der Pressemitteilung der Grünen heißt es weiter: „Die Kritik von Stadtrat Peter Hofmann und aus unserer Fraktion richtete sich gegen die Fragestellung des Bürgerbegehrens: Sind Sie dafür, dass die Stadt Schweinfurt auf dem Konversionsgelände einen klimaschützenden und gleichzeitig kostengünstigen Stadtwald anlegt?“

Diese Frage erwähne mit keinem Wort die Landesgartenschau, außerdem seien in Schweinfurt außer den Ledward Barracks auch Kessler Fields, Yorktown, Askren Manor, Conn Barracks und auch das Brönnhof-Gelände als Konversionsgelände zu bezeichnen, so die Grünen. „Die Fragestellung beschreibt Ort und Kostenpunkt des Waldes viel zu ungenau, die Größe gar nicht“, kritisiert Fraktionsvorsitzender Reginhard von Hirschhausen.

Von Hirschhausen geht davon aus, der Bürger, der diese Fragestellung mit „Ja“ beantworte, glaube, er habe gegen eine Landesgartenschau und für acht bis zehn Hektar Wald auf deren Gelände gestimmt. Das sei aber mitnichten so: „Mit einem „Ja“ auf diese Fragestellung wäre es möglich, die Landesgartenschau wie geplant stattfinden zu lassen und irgendwo (Kessler Fields? Conn Barracks? Brönnhof?) einen Hektar zu Wald werden zu lassen. Der Bürger würde sich dann mit einem gewissen Recht verschaukelt vorkommen“, so von Hirschhausen.

 
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